Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
MoinMoin:
--- Zitat von: Carla am 20.08.2024 14:29 ---Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.
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Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, da muss man niemanden etwas klar machen, sondern stumpf das Gericht bemühen, wenn der AG nicht das passende Entgelt überweist oder irgendwer als hochbezahlter Personale anderer Meinung ist oder Fehler macht.
Pauli II:
eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
Saggse:
--- Zitat von: Pauli II am 28.08.2024 19:18 ---eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
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...und bevor die Frage kommt: Ja, das betrifft dann alle Kollegen, denen diese identischen Tätigkeiten übertragen wurden. Es kann also theoretisch passieren, dass der eine oder andere Kollege eine Entgeltgruppe "verliert" und ein halbes Jahr lang das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen muss...
Carla:
--- Zitat von: Saggse am 02.09.2024 13:53 ---
--- Zitat von: Pauli II am 28.08.2024 19:18 ---eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
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...und bevor die Frage kommt: Ja, das betrifft dann alle Kollegen, denen diese identischen Tätigkeiten übertragen wurden. Es kann also theoretisch passieren, dass der eine oder andere Kollege eine Entgeltgruppe "verliert" und ein halbes Jahr lang das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen muss...
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Moment, die Frage war, ob es nicht Pflicht der Personaler ist vor!!! Ausschreibung einer Stelle zu prüfen, ob es evtl. Stelleninhaber im SG gibt, die identische Tätigkeiten ausüben, gerade wenn ein Kollege die erste Hälfte des Alphabets bearbeitet und der andere (neue) Kollege die zweite Hälfte des Alphabets bearbeiten soll. Natürlich kann es bei einer Bewertung passieren, dass eine niedrigere EG herauskommt. Das war hier aber nicht die Frage. Wie oben beschrieben, wurde bewertet und nun eine einheitliche EG - Vergütung festgestellt, aber eben jetzt erst nach Jahren.
MoinMoin:
Ein AG hat nur die Pflicht sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilde.
Ein Pflicht sich andere MA im SG dabei anzuschauen knn ich nicht sehen, sinnig ist es aber alle mal.
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