Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung

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KlammeKassen:

--- Zitat von: Carla am 20.08.2024 09:43 --- Einer wird eben jedoch eine Entgeltgruppe tiefer vergütet, "weil der Stellenplan nicht mehr hergibt".

--- End quote ---


.... wenn ich das schon immer lese.
Das ist bei Tarifangestellten sowas von egal, wie der Stellenplan ausgestaltet ist; nur bei Beamten spielen "Planstellen" eine Rolle. Wenn der Stellenplan nur noch eine EG3 Stelle vorsieht, man aber Aufgaben der EG11 wirksam übertragen bekommt, ist nach EG11 zu zahlen. Egal, ob die Kommune Geld hat, der Stellenplan etwas anderes gesagt hat oder sonstiges.

Lasst euch nicht immer mit der Ausrede abspeisen, dass dafür kein Geld da wäre.

Carla:
Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.

Organisator:

--- Zitat von: Carla am 20.08.2024 14:29 ---Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.

--- End quote ---

Wurden dem betroffenen (vermutlich höhergruppierten) Kollegen zuvor andere Aufgaben übertragen? Bzw. haben sich im Laufe der Zeit die übertragenen Aufgaben geändert?

Carla:
nein, absolut nicht. Der niedriger vergütete Kollege hat die Stelle ein paar Monate vor dem höher vergüteten Kollegen begonnen, hatte somit sogar ein paar Monate mehr Erfahrung.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Carla am 20.08.2024 14:29 ---Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.

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Solche Leute wie wir werden regelmäßig von den Personalern gehasst. Einigen Kollegen in der Personalsachbearbeitung müssen wir bei uns auch immer erzählen wie das läuft.
Die hoffen halt auf die Leute, die sich null mit dem Tarif beschäftigen und denken "passt so".

Um zu wissen, dass beispielsweise der Stellenplan nicht maßgeblich ist, muss man sich schon etwas mit der Materie beschäftigt haben. Eine Vielzahl an Mitarbeitenden wird es nicht hinterfragen und hinnehmen.

Ich würde dort auf jeden Fall am Ball bleiben und ihnen unter anderem mal die Kommentierungen zeigen, aus denen sich ergibt, dass der Stellenplan völlig belanglos ist und die übertragenen Aufgaben (das steht sogar explizit im Tarifvertrag; nicht nur in der Kommentierung) zählen

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