Das Thema ist ganz interessant und es kommt halt immer auf die persönlichen "Zahlen" = Höhe Einkommen, Höhe Rente usw.
Im Prinzip steigt das Arbeitsentgelt, da man weniger Abgaben entrichtet.
KV/PV gehen vom Gesamteinkommen (Arbeitsentgelt+Rente) weg. Kommt man hier über die Beitragsbemessungsgrenze kann sich das mehr lohnen als wenn nicht. Man muss aber ggfs. in die freiwillige Versicherung wechseln.
Dem möchte ich widersprechen. Zunächst einmal muss man die Frage stellen, ob man alleine aufgrund der Beschäftigung in der KV und PV versicherungspflichtig ist oder freiwillig versichert ist.
Sollte man in der gesetzlichen KV versicherungspflichtig sein, greift diese VP auch in der Rente durch. Es werden dann von beiden Einkünften zunächst volle Beiträge abgezogen. Ein Wechsel aufgrund der Rente in eine freiwillige KV findet nicht statt. Sollte man dann am Ende des Kalenderjahres feststellen, dass man insgesamt mehr Beiträge eingezahlt hat als die jeweiligen Höchstbeiträge für das gesamte Kalenderjahr, kann man Anfang des neuen Kalenderjahres bei der zuständigen KV einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge oberhalb der BBG beantragen.
Wenn man bereits aus der Beschäftigung heraus freiwillig versichert ist, bekommt man zu der Bruttorente einen Zuschuss, der zusätzlich zu den aus der Beschäftigung gezahlten freiwilligen Höchstbeiträge an die KV weiterzuleiten ist.
Was die Abzüge bei der Beschäftigung betrifft, so sind die Beiträge im Wesentlichen gleich. Einzig der Beitrag zur KV ändert sich leicht, da man nur noch krankenversichert ist ohne Krankengeldanspruch. Alle anderen SV Beiträge müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unverändert weiter gezahlt werden.
Zusätzlich erwirtschaftet man in den 4 Jahren jedes Jahr Entgeltpunkte die die Rente erhöhen. Und diese wird jährlich angepasst.
Dann kommt die Rentenanpassung dazu.
Auch das ist nicht ganz richtig. Wenn man vorzeitig eine Rente beansprucht, erfolgt nur eine einzige Neuberechnung der Rente zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Eine jährliche Anpassung findet nur bei denjenigen statt, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und zusätzlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Du hättest 1000 EUR Rente bei Rentenbeginn ohne Abschlag nimmst aber den Abschlag von 14,4% in Kauf. Du erwirtschaftest 1 Entgeltpunkt pro Jahr aufgrund des Arbeitseinkommens von ca. 3.800 EUR brutto im Monat.
Die Entgeltpunkte müssten ab 01.01. berücksichtigt werden die Anpassung im Juli ich rechne das aber nur einmal also ist eine gewisse Unschärfe enthalten.
Die Rentenanpassung von 1% ist bewusst niedrig gesetzt.
Rente ungemindert 1000 EUR
Rente mit Abschlag 856 EUR
1 Entgeltpunkt 39,32 EUR
Rentenanpassung 1 %
1. Jahr: 10272 EUR Rente brutto
2. Jahr: 10851 EUR Rente brutto
3. Jahr: 11327 EUR Rente brutto
4. Jahr: 11804 EUR Rente brutto
Zusammen 44254 EUR brutto in 4 Jahren.
Leider nein, ausgehend von Deiner Rechnung sieht es wie folgt aus:
1. Jahr: 10272 EUR brutto
2. Jahr: 10374,72 EUR brutto
3. Jahr: 10478,48 EUR brutto
4. Jahr: 10583,26 EUR brutto
Erst ab dem 5. Jahr kämen 4 Entgeltpunkte dazu.
Die Beträge sind allerdings brutto.
Versicherungsmathematisch sind die Abschläge so gerechnet, dass die Rentenversicherung bezogen auf eine durchschnittlichen Rentenlaufzeit in etwa die gleiche Gesamtsumme auszahlt. Davon ausgehend hängt die Frage, ob es sich lohnt, von zwei wichtigen Fragen ab:
a) Wie lange werde ich die Rente beziehen? und
b) Wie hoch ist meine individuelle steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastung während der vorzeitigen Inanspruchnahme?
Wenn man bei a) von einer durchschnittlichen Laufzeit ausgeht und bei b) von einem Abzug von 25 % ausgeht, hätte man den break even point bereits nach einer Laufzeit von 3/4 des Rentenbezuges erreicht.
Wenn man allerdings verheiratet sein sollte, wirkt sich der Abschlag auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus. Je nachdem, wie sehr man seinen Ehepartner mag und dessen Absicherung im Blick hat, darf man auch diesen Versorgungsanspruch bei der Gesamtbetrachtung nicht außen vor lassen.