Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Vorgezogene Altersrente und weiter arbeiten

<< < (2/3) > >>

Rentenonkel:

--- Zitat von: Casa am 21.08.2024 12:51 ---Ggf. kann bei einer Teilrente und bei Weiterarbeiten ein weiterer Rentenanspruch aufgebaut werden.

--- End quote ---

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen auch bei Bezug einer Vollrente weiter volle Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden.

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Rente neu berechnet und die zwischenzeitlich eingezahlten Beiträge wirken sich ab da rentensteigernd aus.

Etwas anderes gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, aber das ist ein anderes Thema  ;D

ElBarto:
Das Thema ist ganz interessant und es kommt halt immer auf die persönlichen "Zahlen" = Höhe Einkommen, Höhe Rente usw.

Im Prinzip steigt das Arbeitsentgelt, da man weniger Abgaben entrichtet.
KV/PV gehen vom Gesamteinkommen (Arbeitsentgelt+Rente) weg. Kommt man hier über die Beitragsbemessungsgrenze kann sich das mehr lohnen als wenn nicht. Man muss aber ggfs. in die freiwillige Versicherung wechseln.

Ansonsten hat man über die Jahre ein gutes Einkommensplus welches man günstigerweise spart oder gar so anlegt, dass es sicher ist und etwas Zinsen bringt.
Zusätzlich erwirtschaftet man in den 4 Jahren jedes Jahr Entgeltpunkte die die Rente erhöhen. Und diese wird jährlich angepasst.
Dann kommt die Rentenanpassung dazu.

Unterm Strich bleibt von den 14,4% Abzug relativ wenig übrig bis zum vollen Rentenbeginn.
Die ungeminderte Rente müsste man außerdem relativ lange beziehen um den Einkommensunterschied auszugleichen.

Beispiel:

Du hättest 1000 EUR Rente bei Rentenbeginn ohne Abschlag nimmst aber den Abschlag von 14,4% in Kauf. Du erwirtschaftest 1 Entgeltpunkt pro Jahr aufgrund des Arbeitseinkommens von ca. 3.800 EUR brutto im Monat.
Die Entgeltpunkte müssten ab 01.01. berücksichtigt werden die Anpassung im Juli ich rechne das aber nur einmal also ist eine gewisse Unschärfe enthalten.
Die Rentenanpassung von 1% ist bewusst niedrig gesetzt.


Rente ungemindert 1000 EUR
Rente mit Abschlag 856 EUR
1 Entgeltpunkt 39,32 EUR
Rentenanpassung 1 %

1. Jahr: 10272 EUR Rente brutto
2. Jahr: 10851 EUR Rente brutto
3. Jahr: 11327 EUR Rente brutto
4. Jahr: 11804 EUR Rente brutto

Zusammen 44254 EUR brutto in 4 Jahren.

Im 4. Jahr beträgt die Rente übrigens 983,69 EUR monatlich. Also 16,31 EUR weniger als ohne  Abschlag. Würde man also die Rente zur Seite packen könnte man auch das relativ leicht über Zinsen rausholen.


Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Die Rechnung ist auch nicht ganz sauber aber sollte sich gut annähern.

Man kann sollte sich das auch mal probeberechnen lassen können wenn man es genau wissen will bzw. zumindest für da erste Jahr.
 


Rentenonkel:

--- Zitat von: ElBarto am 22.08.2024 09:27 ---Das Thema ist ganz interessant und es kommt halt immer auf die persönlichen "Zahlen" = Höhe Einkommen, Höhe Rente usw.

Im Prinzip steigt das Arbeitsentgelt, da man weniger Abgaben entrichtet.
KV/PV gehen vom Gesamteinkommen (Arbeitsentgelt+Rente) weg. Kommt man hier über die Beitragsbemessungsgrenze kann sich das mehr lohnen als wenn nicht. Man muss aber ggfs. in die freiwillige Versicherung wechseln.

--- End quote ---

Dem möchte ich widersprechen. Zunächst einmal muss man die Frage stellen, ob man alleine aufgrund der Beschäftigung in der KV und PV versicherungspflichtig ist oder freiwillig versichert ist.

Sollte man in der gesetzlichen KV versicherungspflichtig sein, greift diese VP auch in der Rente durch. Es werden dann von beiden Einkünften zunächst volle Beiträge abgezogen. Ein Wechsel aufgrund der Rente in eine freiwillige KV findet nicht statt. Sollte man dann am Ende des Kalenderjahres feststellen, dass man insgesamt mehr Beiträge eingezahlt hat als die jeweiligen Höchstbeiträge für das gesamte Kalenderjahr, kann man Anfang des neuen Kalenderjahres bei der zuständigen KV einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge oberhalb der BBG beantragen.

Wenn man bereits aus der Beschäftigung heraus freiwillig versichert ist, bekommt man zu der Bruttorente einen Zuschuss, der zusätzlich zu den aus der Beschäftigung gezahlten freiwilligen Höchstbeiträge an die KV weiterzuleiten ist.

Was die Abzüge bei der Beschäftigung betrifft, so sind die Beiträge im Wesentlichen gleich. Einzig der Beitrag zur KV ändert sich leicht, da man nur noch krankenversichert ist ohne Krankengeldanspruch. Alle anderen SV Beiträge müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unverändert weiter gezahlt werden.


--- Zitat von: ElBarto am 22.08.2024 09:27 ---
Zusätzlich erwirtschaftet man in den 4 Jahren jedes Jahr Entgeltpunkte die die Rente erhöhen. Und diese wird jährlich angepasst.
Dann kommt die Rentenanpassung dazu.

--- End quote ---

Auch das ist nicht ganz richtig. Wenn man vorzeitig eine Rente beansprucht, erfolgt nur eine einzige Neuberechnung der Rente zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Eine jährliche Anpassung findet nur bei denjenigen statt, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und zusätzlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten.


--- Zitat von: ElBarto am 22.08.2024 09:27 ---
Du hättest 1000 EUR Rente bei Rentenbeginn ohne Abschlag nimmst aber den Abschlag von 14,4% in Kauf. Du erwirtschaftest 1 Entgeltpunkt pro Jahr aufgrund des Arbeitseinkommens von ca. 3.800 EUR brutto im Monat.
Die Entgeltpunkte müssten ab 01.01. berücksichtigt werden die Anpassung im Juli ich rechne das aber nur einmal also ist eine gewisse Unschärfe enthalten.
Die Rentenanpassung von 1% ist bewusst niedrig gesetzt.


Rente ungemindert 1000 EUR
Rente mit Abschlag 856 EUR
1 Entgeltpunkt 39,32 EUR
Rentenanpassung 1 %

1. Jahr: 10272 EUR Rente brutto
2. Jahr: 10851 EUR Rente brutto
3. Jahr: 11327 EUR Rente brutto
4. Jahr: 11804 EUR Rente brutto

Zusammen 44254 EUR brutto in 4 Jahren.


--- End quote ---

Leider nein, ausgehend von Deiner Rechnung sieht es wie folgt aus:

1. Jahr: 10272 EUR brutto
2. Jahr: 10374,72 EUR brutto
3. Jahr: 10478,48 EUR brutto
4. Jahr: 10583,26 EUR brutto

Erst ab dem 5. Jahr kämen 4 Entgeltpunkte dazu.

Die Beträge sind allerdings brutto.

Versicherungsmathematisch sind die Abschläge so gerechnet, dass die Rentenversicherung bezogen auf eine durchschnittlichen Rentenlaufzeit in etwa die gleiche Gesamtsumme auszahlt. Davon ausgehend hängt die Frage, ob es sich lohnt, von zwei wichtigen Fragen ab:

a) Wie lange werde ich die Rente beziehen? und
b) Wie hoch ist meine individuelle steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastung während der vorzeitigen Inanspruchnahme?

Wenn man bei a) von einer durchschnittlichen Laufzeit ausgeht und bei b) von einem Abzug von 25 % ausgeht, hätte man den break even point bereits nach einer Laufzeit von 3/4 des Rentenbezuges erreicht.

Wenn man allerdings verheiratet sein sollte, wirkt sich der Abschlag auch auf die Hinterbliebenenversorgung aus. Je nachdem, wie sehr man seinen Ehepartner mag und dessen Absicherung im Blick hat, darf man auch diesen Versorgungsanspruch bei der Gesamtbetrachtung nicht außen vor lassen.

MoinMoin:
Danke rentenonkel
als faustformel kann man doch sagen, dass wenn man länger als Durchschnitt lebt, dann wird man in Summe weniger Geld bekommen.
Und da muss man sich fragen, ob einem das mit 80 wichtig ist, oder ob man mit 67 mit dem mehr am Geld nicht mehr Freude hat.

Rentenonkel:
@MoinMoin: Diese Faustformel gilt nur für die Rentenversicherung.

Für die Betroffenen hängt es davon ab, wieviel Netto von der Bruttorente tatsächlich hängen bleibt.

Bei durchschnittlichen 25 % Abgaben muss man nur eine durchschnittliche Rentenlaufzeit von 75 % erreichen, um in Summe weniger Geld zu haben. Und am Ende sind es oft Witwen, die die Leidtragenden sind, weil sie von der voll gekürzten Rente nur eine anteiligen Hinterbliebenenrente erhalten.

Hier ein Fall aus der Praxis:

Ein Arbeitnehmer entscheidet sich für die Rente mit 63 Jahren mit vollen Abzügen und verstirbt bereits nach einem Monat. Seine Witwe erhält jetzt dauerhaft eine Versorgung aus dieser gekürzten Rente. Nach etwa 8 Monaten wäre sie ohne den vorherigen gekürzten Rentenbezug schon auf +/- 0 gewesen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version