Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
lotsch:
Was vielleicht auch nicht schlecht wäre, ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:
Untersuchungsausschuss
Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der unabhängig von anderen Staatsorganen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern prüft. Dazu kann er Zeugen und Sachverständige vernehmen und sich Akten vorlegen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.
Das Viertel der Abgeordneten müsste man aber erst einmal zusammen bekommen bzw. gewinnen.
Wie sieht es mit Akteneinsicht aus?
xyz123:
Untersuchungsausschuss hört sich doch gut an. ich schreibe heute mal die CDU an. Die sind doch eh gerade am Aufräumen :)
Haushaltshilfe:
--- Zitat von: lotsch am 29.08.2024 09:10 ---Was vielleicht auch nicht schlecht wäre, ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:
Untersuchungsausschuss
Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der unabhängig von anderen Staatsorganen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern prüft. Dazu kann er Zeugen und Sachverständige vernehmen und sich Akten vorlegen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.
Das Viertel der Abgeordneten müsste man aber erst einmal zusammen bekommen bzw. gewinnen.
Wie sieht es mit Akteneinsicht aus?
--- End quote ---
Akteneinsicht nach IFG ist nur möglich wenn das Verfahren abgeschlossen ist und das intereese des Bundes einer möglichst ungestörten Verhandlung nicht mehr tangiert wird.
Umlauf:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.08.2024 07:49 ---
Was soll im Sinne des Zitats falsch daran sein, Umlauf, auf einen offensichtlich sachlich geprüften Umstand hinzuweisen, womit sich gegen augenscheinlich Gemeinwohlinteressen im demokratischen Rechtsstaat gefährdende Handlungen der Staatsspitze gewendet und worin auf diese auch öffentlich hingewiesen wird, ohne damit gegen den Grundsatz der loyalen Pflichterfüllung zu verstoßen, sondern vielmehr im Allgemeininteressen darauf zu beharren, dass nicht zuletzt die fachlich leistungsfähige, rechtsstaatliche und unparteiische Rechtspflege erhalten bleiben wird, sodass ebenso die Neutralitätspflicht von Richtern und Beamten gewahrt bleibt, auf die der Bürger ein Recht hat, dass also die Bereitschaft zu Kritik und nötigenfalls Widerspruch vonseiten des einzelnen Beamten vollzogen wird, auch wenn das ggf. (partei-)politisch unerwünscht sein sollte?
--- End quote ---
Ich gebe dir recht, dass man Missstände offen ansprechen muss. Und die ausführliche Aufbereitung deinerseits nichts offen lässt. Dazu kommen noch etliche weitere Ausführungen Anderer.
Aber es kommt auch immer auf die Begleitumstände an, die man so nicht immer auf dem Schirm hat.
Bei diesem Thema muss man sehr zielgerichtet vorgehen und das Gegenüber bei der Presse muss dem Thema offen und wertneutral gegenüber stehen.
Nun ist es aber so, dass bei der Kombination Beamte und mehr Geld nicht wenige Menschen (auch bei der Presse) nicht rational weiterdenken. In dem Fall geht die Sache dann nach hinten los.
Deswegen muss ein solcher Schritt wohl überlegt und zielgenau sein.
SwenTanortsch:
Das, was Du schreibst, ist in sich schlüssig und richtig, Umlauf. Auf der anderen Seite sind nicht wenige Stereotype, was Beamte und Einkommen anbelangt, in der Öffentlichkeit so stark verbreitet und vertreten, dass am Ende eigentlich nie der richtige Zeitpunkt wäre, um auf Missstände hinzuweisen (das sagst Du nicht und willst Du auch nicht sagen, will ich Dir also mit diesen Zeilen nicht unterstellen). Wenn nun nur noch die an die Presse heranträten, die das strategisch sehr weit durchdacht täten, wäre die Wahrscheinlichkeit, ggf. Journalisten davon überzeugen zu können, dass auch ihren (Vor-)Urteilen nicht immer völlig realitätsgerechte Vorstellungen zugrunde liegen, noch einmal geringer, weil die Zahl entsprechender Kontaktaufnahmen weiterhin eher gering(er) blieb.
Nun kann man und sollte man auch nicht erwarten, dass irgendein Journalist bspw. die 30 Seiten lesen würde, die ich verfasst habe; denn dazu haben sie meistens keine Zeit, und zwar nicht selten umso mehr, wenn sie keine Festanstellung haben. Nichtsdestotrotz sollte man die Chance wiederkehrend nutzen, wenn man das für richtig erachtet. Denn mehr, als dass als Reaktion nichts passierte, kann zumeist eher nicht geschehen. Und wenn mehr als nichts geschieht und das zugleich noch ggf. mit einem Namen versehen ins Gegenteil kippte, gibt einem das Presserecht regelmäßig die Möglichkeit der Gegendarstellung.
Letztlich ändert sich politisch in kaum einem Thema je etwas grundlegend - jedenfalls sofern die politische Interessenslage weitestgehend eindeutig ist, was in unserem Fall parteiübergreifend der Fall ist -, sofern sich nicht die Medien des Themas annehmen.
Ergo: Es besteht so viel Unsinn hinsichtlich der Ansicht über - das tatsächlich nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch in der Realität - nicht gegebene "Beamtenprivilegien", dass man eigentlich kaum mehr etwas kaputter machen könnte. So verstanden finde ich das, was Du schreibst, schlüssig und nachvollziehbar, kann ich also die damit verbundenen Befürchtungen verstehen - aber folgte man ihnen, änderte sich ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum etwas. Ergo sollte man ggf. durchaus auch unbefangener an einen Journalisten seines Vertrauens herantreten und schauen, ob die Kontaktaufnahme gelingt, denke ich. Zu verlieren hat der größte Teil der Beamtenschaft hinsichtlich der gewährten Alimentation sowieso nichts mehr.
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