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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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clarion:
Ich weiß ja nicht wie es Euch geht. Meine Zeit und meine Kräfte für diesen Kampf sind begrenzt. Ich habe keine Zeit, solche fundierte Dokumente wie Swen zu verfassen. Ich komme kaum dazu sie so gründlich zu lesen, dass ich alle Details durchdringe.

Und wegen begrenzter Ressourcen würde ich persönlich auch keine fruchtlose Kämpfe führen.  Die Presse wird sich nicht für uns interessieren,  sondern maximal darüber hetzen wie stark kinderreiche Beamtenfamilien mit hohen dreistelligen Zuschlägen pro Kind alimentiert werden. Was hat man davon, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialen enzulegen? Habt ihr Zeit dafür? M.E. ist der einzig erfolgversprechende Weg die Widersprüche und Klagen.

Rentenonkel:
Nochmal kurz zurück  zum § 63 BBG:

Da ja die Politik zum Ergebnis gekommen ist, dass das bisherige Besoldungs- und Versorgungsgesetz mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, gibt es einem Beamten den Auftrag, ein verfassungsgemäßes zu erarbeiten. Dabei gibt ihm die Politik bestimmte Rahmenbedingungen vor.

In der Ansicht vieler Juristen erscheint der vorliegende Gesetzesentwurf nicht verfassungsgemäß. Dennoch enthält er Verbesserungen für viele Beamte.

Auch wenn er persönlich der Meinung sein sollte, dass auch dieser neue Entwurf noch nicht rechtmäßig sei, ist er dennoch "rechtmäßiger" als der bisherige, da er teils deutliche Verbesserungen im Gegensatz zu der bisherigen Regelung enthält. Ein Festhalten an dem "Ist-Zustand" gegenüber dem Neu Entwurf würde daher dazu führen, dass der offensichtlich rechtswidrige "Ist Zustand" länger überdauert.

Wenn der § 63 BBG also den Beamten persönlich für sein Fehlverhalten in Anspruch nehmen will, muss man den "Ist Zustand" mit dem "danach Zustand" vergleichen und nicht mit dem "Wünsch Dir was" Zustand. Es muss also durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen gegenüber dem "Ist Zustand". Der Beamte kann im Rahmen des § 63 BBG prüfen, ob es durch das Gesetz einen rechtswidrigen Eingriff in bisherige, durch Gesetz zuerkannte Rechte geben könnte, die verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten. Eine solchen Eingriff vermag ich im Bezug auf den "Ist Zustand" nicht zu erkennen.

Dahingehend hätte kein Beamter gegenüber dem "Ist Zustand" eine Verschlechterung durch diesen Gesetzesentwurf zu erleiden, wenngleich die Verbesserungen nicht in dem erhofften Umfang erfolgen und am Ende voraussichtlich noch nicht ausreichen, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu erreichen.

Ein Verweigern der Anordnung zum Verfassen eines ausschließlich begünstigenden Gesetzes würde dagegen bedeuten, dass alle Betroffenen auf die jetzt angekündigten Verbesserung noch länger warten müssen. Dadurch würde eine Verschlechterung und auch ein bezifferbarer Schaden entstehen, für den der Beamte möglicherweise haftbar wäre.

Das ist meine Sichtweise, allerdings bin ich auch gerne bereit, mich eines Besseren belehren zu lassen.

xyz123:
Danke für deine Sichtweise. Mein Anwalt prüft derzeit im Prinzip jeden einzelnen Satz deiner sogenannten Verbesserung. Und zwar bei jedem Detail, ob die Strafbarkeit erkennbar war. Dabei hat es seiner Aussage nach keine Bewandtnis, ob ein verfassungswidriger Zustand nur leicht verbessert wird und danach weiterhin verfassungswidrig ist. Im Gegenteil: Das Problem wurde ja erkennt und es wird vorsätzlich getrickst.

Warzenharry:
@Rentenonkel

Das sag mal den 90% der Kolleginnnen und Kollegen, dem sowohl der alte als auch der neue Entwurf nichts bringt.
Im Gegenteil nach dem alten hätte ich noch Nachzahlungen erhalten nach dem neuen genau NICHTS.

Wenn das BMI mit seinen "Spitzenkräften" selber eingesteht, dass die derzeitige Alimentation nicht der Verfassung entspricht, wie kann dann ein Entwurf rauskommen, der für mindestens 70-80 % KEINEN Cent mehr bringt? Wie kann man da von der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit sprechen?

BalBund:

--- Zitat von: Warzenharry am 30.08.2024 08:33 ---@Rentenonkel
Wenn das BMI mit seinen "Spitzenkräften" selber eingesteht, dass die derzeitige Alimentation nicht der Verfassung entspricht, wie kann dann ein Entwurf rauskommen, der für mindestens 70-80 % KEINEN Cent mehr bringt? Wie kann man da von der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit sprechen?

--- End quote ---

Indem man sich die Position als Gesetzgeber zu Nutzen macht. Das BVerfG hat den Gesetzgebern bisher sehr große Freiheiten gelassen, wie eine verfassungsgemäße Alimentation auszusehen hat. Das hat zu den bekannten Auswüchsen mit Zuschlägen auf Zuschläge geführt, die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit ist aber bisher weder für NRW noch für andere Zuschlagchampions auch nur erstinstanzlich beantwortet mWn.

Der GG sagt nun: "Hey die althergebrachten Tugenden sind toll, aber wir müssen sie in die 2000er heben, da arbeiten schließlich alle". Das ist erst einmal ebenfalls nicht verboten, sondern ein Versuchsballon, ob die Gerichte gewillt sind, vom ehernen Grundsatz "Ein Beamter, ein Verdiener" abzuweichen bereit sind. Natürlich gibt es auch eine interne Kostenrechnung, wie hoch die Nachzahlungen ausfallen müssen, falls dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt wird und diese Zahl würde keinen Politiker ruhig schlafen lassen, wenn man nicht sicher sein könnte, zum Zeitpunkt der Wirksamkeit längst nicht mehr im Amt zu sein (wir reden hier von 6-10 Jahren im günstigsten Fall).

Die Taktik ist also im Prinzip wie folgt:

- Grundsätze des Beamtentums anpassen

- Widersprüchen durch die Neuberechnung abhelfen, auch wenn das für viele Beamte nur marginale Nachzahlungen mit sich bringen wird

- allen neuen Widersprüchen mit Ruhendstellung begegnen, weil ja z.B. in Bayern gegen das Mehrverdienermodell geklagt wird und somit "wertvolle Erkenntnisse für das eigene Besoldungsmodell" durch eine dortige gerichtliche Entscheidung zu erwarten wären

Dadurch, dass die große Welle an WS mit der Nachberechnung Erledigung finden wird und nur sehr überschaubare Mengen auch dagegen Klagen werden ist das Haushaltsrisiko minimiert.

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