Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Knecht:
@BalBund
Folgendes verstehe ich trotzdem immer noch nicht:
Gibt es nicht ein Grundverständnis dafür, dass man die Leute die die Kohle reinholen und einen schützen nicht nur nach Mindestmaß (oder eher verfassungswidrig) besolden sollte? Es muss doch einfach klar sein, zu welcher Unzufriedenheit (auch mittelfristig in der breiten Masse) das führen muss.
Es kann sich doch nicht wirklich alles um das eigene Ego und den eigen Geldbeutel drehen, dann sollten wir zumindest den Amtseid abschaffen.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Warzenharry am 30.08.2024 08:33 ---@Rentenonkel
Das sag mal den 90% der Kolleginnnen und Kollegen, dem sowohl der alte als auch der neue Entwurf nichts bringt.
Im Gegenteil nach dem alten hätte ich noch Nachzahlungen erhalten nach dem neuen genau NICHTS.
Wenn das BMI mit seinen "Spitzenkräften" selber eingesteht, dass die derzeitige Alimentation nicht der Verfassung entspricht, wie kann dann ein Entwurf rauskommen, der für mindestens 70-80 % KEINEN Cent mehr bringt? Wie kann man da von der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit sprechen?
--- End quote ---
Ich vergleiche den Entwurf nicht mit vorherigen Entwürfen sondern mit dem Gesetz, nach dem derzeit besoldet wird.
Ich rede auch nicht davon, dass damit die Verfassungsmäßigkeit wiederhergestellt wird. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass ich in dem Gesetzesentwurf weder ein strafbares noch ein ordnungswidriges Handeln desjenigen zu erkennen vermag, der den Entwurf geschrieben hat. Daher halte ich ein direktes Vorgehen gegen denjenigen, der den neuen Entwurf geschrieben hat, für den falschen Weg. Natürlich bin ich mit dem Entwurf nicht glücklich und teile auch Swens Einschätzungen, so weit ich sie denn überhaupt verstehe. ;)
Wir leben in einer Gewaltenteilung. Da ist es dem Gesetzgeber unbenommen, Gesetze nach seinem Ermessen zu erlassen. Das BVerfG hat dann auf Antrag zu prüfen, ob dieses Gesetz mit dem GG vereinbar ist. Wie wir allen an den seitenweisen Diskussionen hier erkennen können, ist das alles andere als trivial. Selbst wenn das BVerfG dann Gesetze aufhebt, war das Einbringen eines Gesetzes bisher noch nie eine Straftat.
Allerdings lässt sich das BVerfG dieses Verhalten nicht unendlich gefallen. Irgendwann wird es den Gesetzgeber dazu zwingen, einen grundrechtskonformen Zustand wiederherzustellen.
Diese Entscheidung wird vermutlich erst zu einem Zeitpunkt kommen, in dem eine andere Regierung über einen ausgeglichenen Haushalt streitet.
xyz123:
Ich bekomme derzeit sehr viele persönliche Nachrichten.
Sehr viele nette Nachrichten, die sich sogar an meiner Anwaltsrechnung beteiligen wollen und auch nicht so nette, die vermutlich aus dem BMI stammen. Insbesondere das Letztere bestärkt mich weiter zu machen.
Nochmal zum Mitschreiben: Ich lasse lediglich das Handeln der Beamten im BMI zunächst grob prüfen. Wie Swen es schon geschrieben hat, ist jede sachliche Prüfung sinnvoll. Wer jetzt Angst bekommt, hätte sich das vielleicht vorher überlegen sollen.
@ alle Ihr braucht aber wirklich nichts bezahlen. trotzdem tausend Dank für das Feedback und das Angebot
Swen hätte sicherlich ein paar Tausender verdient :)
Pendler1:
Klärt mich mal auf, bitte.
So "richtig ernst" wird es doch erst, wenn ...
... der Entwurf dem Bundestag und dem Bundesrat zugeführt wird
...nach Zustimmung des Bundestages ...
... der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt
...und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird.
Und dann erst kann man dagegen klagen?
PolareuD:
--- Zitat von: Pendler1 am 30.08.2024 10:21 ---Klärt mich mal auf, bitte.
So "richtig ernst" wird es doch erst, wenn ...
... der Entwurf dem Bundestag und dem Bundesrat zugeführt wird
...nach Zustimmung des Bundestages ...
... der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt
...und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird.
Und dann erst kann man dagegen klagen?
--- End quote ---
Der direkte Klageweg wäre in dem Fall über eine Verfassungsbeschwerde gegeben. Ansonsten müsste der Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruchsverfahren) abgewartet werden. Anschließend kann Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation erhoben werden.
xyz123 möchte aber nächst einmal überprüfen lassen, ob offensichtliche Versäumnisse seitens des BMI rechtlich geahndet werden können. So zumindest mein Verständnis.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version