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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
beamtenjeff:
--- Zitat von: Blablublu am 04.09.2024 13:21 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 04.09.2024 10:40 ---
--- Zitat von: Blablublu am 02.09.2024 19:53 ---Also ich denke, für uns ist es das Beste, wenn der Entwurf so kommt ( auch wenn er verfassungswiedrig ist)und zwar aus 2 Gründen:
1. Gibt es für einige Nachzahlungen und etwas mehr Geld. Ich selber gehöre auch dazu. Diese Nachzahlungen kann man dann endlich anlegen und Erträge aus den Nachzahlungen erwirtschaften.
Mit diesen Erträgen, kann man dann Punkt 2 finanzieren, wenn man denn möchte.
2. Wir haben endlich Rechtsmittelfähige Bescheide in der Hand und die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Was auch eine Verzinsung einer zusätzlichen Nachzahlung bringt.
Auch für die, die jetzt Leer ausgehen ist insbesondere Punkt 2 mehr Wert als noch ein paar Jahre auf einen potenziell besseren Entwurf zu warten.
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Es ist das beste für dich, aber nicht für die Allgemeinheit. Ich, mit Mietstufe 4 und 2 Kindern könnte im Strahl kotzen, wenn ich sehe, dass ich mit diesem Entwurf mit 0 raus gehe und das, obwohl gefühlt der Mietspiegel in unserem Ballungsgebiet deutlich höher liegt als die Mietstufe es impliziert und das nur so ist, weil das Ganze gedrückt wird durch "soziale" Plattenbau-Haltung der übelsten Sorte. Das stimmt alles vorne und hinten nicht, der AEZ als solches der einzig die Mietstufe als zuverlässige Größenordnung konstatiert und der ohnehin zu niedrig angesetzte Maßstab für diese Mietstufe als solches. Man kommt sich langsam vor, als wird man von einem Hütchenspieler zum nächsten geschubst.
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Auch für dich gilt ja zumindestens Punkt 2. Besser so als gar keine Entscheidung....
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Mag ja sein, aber vermutlich kommt jetzt auch für viele andere wie für mich die bittere Erkenntnis, dass man gar keine Reserven mehr für so einen "Kampf" hat. Viele Familien sind durch Corona an den Rand des machbaren getrieben worden, ich glaube ich bin alleine durch die vielen Monate Kinderbetreuung und Arbeit gleichzeitig, um das 5-fache des normalen gealtert. Ich hatte abgrundtiefe dunkle Gedanken in den schlimmsten Zeiten. Ich bin müde von den vielen Krisen und dem Stress und vermutlich geht es vielen anderen Familien bzw. Eltern die ebenso betroffen waren genau so. Mal schauen was noch so geht....
PolareuD:
@ Swen
Wie interpretierst du die Aussagen von BVR a.d. Huber ?
Nach meinen Verständnis sagt er, solange nur wenige Einzelfälle von den Regelungen in NRW betroffen sind, geht das BesG in NRW verfassungsrechtlich in Ordnung.
--- Zitat von: BlauesBlau am 05.09.2024 19:27 ---Das Video ist auf der Seite des Landtags NRW zu finden:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=8fd36f19-2974-47d7-ad64-5637a850f33e
ab 11:28min. ist die Stellungnahme von Prof. Huber zu verfolgen. Anschließend folgen noch Fragerunden, in denen er als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf als so ziemlich verfassungskonform ansieht
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HochlebederVorgang:
Herr Huber ist BVR a.D., und hat ein schwarzes Parteibuch.
Wer die Juristerei ein bisschen weiter verstehen mag: Das Recht ist keine rein objektive Materie, vielmehr versuchen unterschiedliche Interessengruppen unterschiedliche rechtliche Ansichten zu platzieren, um sie zum Gegenstand der juristischen Diskussion zu machen.
Spannend ist dies insbesondere bei Themenfeldern wie dem Steuerrecht (sehr lobbybehaftet). Hier werden gezielt in Masse bestimmte Themen und Ansichten in Fachzeitschriften platziert, um sie später im juristischen Diskurs oder vor Gericht geltend zu machen oder ggf. als scheinbar herrschende Ansicht zu präsentieren.
Wie Swen es so schön zu der Beteiligung der kritischen Verbände geschrieben hat, die nach Ansicht des BVerfG mehr Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren finden muss, so kann es natürlich auch mit entgegengesetzten Ansichten, die die Vorhaben des Gesetzgebers mittragen, gehen.
lotsch:
--- Zitat von: PolareuD am 06.09.2024 07:45 ---@ Swen
Wie interpretierst du die Aussagen von BVR a.d. Huber ?
Nach meinen Verständnis sagt er, solange nur wenige Einzelfälle von den Regelungen in NRW betroffen sind, geht das BesG in NRW verfassungsrechtlich in Ordnung.
--- Zitat von: BlauesBlau am 05.09.2024 19:27 ---Das Video ist auf der Seite des Landtags NRW zu finden:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=8fd36f19-2974-47d7-ad64-5637a850f33e
ab 11:28min. ist die Stellungnahme von Prof. Huber zu verfolgen. Anschließend folgen noch Fragerunden, in denen er als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf als so ziemlich verfassungskonform ansieht
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Ich bin schockiert. Das hört sich doch alles so an, als ob das fiktive Partnereinkommen verfassungskonform wäre.
Pendler1:
Der liebe Professor sagt ja unangefochten ganz klar:
" ... die generelle Anhebung der Grundbesoldung ist fiskalisch nicht darstellbar ..."
Also, Kassen leer! Oder: Wo kein Geld ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren.
PS. Ist nicht meine Meinung. Wer die seriöse Presse aufmerksam liest, wird feststellen, dass der Staat Geld raushaut ohne Ende. Nur bei Beamtens ist wundersamer Weise auf einmal nix mehr da😒
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