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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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blubb:
Anbei eine Nachricht vom DBwV der kurz auf den Entwurf eingeht.

"Bewegung beim alimentativen Ergänzungszuschlag

Bereits vor über vier Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse zu der verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen. Während nicht nur diese beiden, sondern inzwischen alle Bundesländer ihre Besoldungsstrukturen nach eigenen Umsetzungsideen angepasst haben, ging es auf Bundesebene bis vor Kurzem nicht voran. Nun endlich hat die Bundesregierung über ein Jahr nach dem letzten, einen neuerlichen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche BundeswehrVerband aktuell Stellung nimmt.

Mehrfach hatten den DBwV in den vergangenen Jahren Entwürfe zu einer Neuregelung erreicht. Doch trotz der höchstrichterlichen Vorgaben und auch Druck von Seiten des DBwV erreichten diese Entwürfe nie den Bundestag. „Wir haben die Hoffnung, dass es nun vorangeht“, sagt der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass das Gesetzgebungsvorhaben politisch nicht weiterverfolgt und das Thema an die nächste Bundesregierung „vererbt“ werden würde – wie im Jahr 2021 vor der damaligen Bundestagswahl.
 
Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar.
 
Dies sind insbesondere die folgenden, nämlich dass

- ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt wird, der sich grundsätzlich an der für den Wohnort von Besoldungsempfängern bzw. Versorgungsempfängern festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung sowie an der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert.
 - Dieser AEZ wird mit steigender Besoldungsgruppe – unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges – abgeschmolzen.

- Darüber hinaus soll der Familienzuschlag reformiert werden – jedoch nicht im negativen, sondern im positiven Sinne. Das heißt, der Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben und Konkurrenzregelungen zu den Bundesländern entfallen.

- Der AEZ soll auch an Versorgungsempfänger wie auch an Patchworkfamilien zahlbar sein.

- Es reicht für den Bezug des AEZ ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach und nicht der tatsächliche Kindergeldbezug.

Allerdings muss festgestellt werden:
Es handelt sich nach wie vor nur um einen Entwurf. Im Zuge der laufenden Verbändebeteiligung sind noch einige Änderungen zu erwarten. Auch der DBwV wird weiter Forderungen und Änderungsvorschläge im Sinne seiner Mitglieder einbringen. „Dass die Maßnahmen realisiert werden, glauben wir erst, wenn das Bundeskabinett das Gesetz beschlossen hat und sich der Bundestag damit befasst“, so Dr. Buch.
 
Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind."

Quelle:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Also, Leute riesen Erfolg! - Bisschen nachbessern und hoch zufrieden ist der DBwV!

Durgi:
Ich frage mich, ob das Treueverhaeltnis zwischen Staat und Soldat nicht mit dem Urteil aus 2020 einseitig aufgeloest wurde und Soldaten nun nicht mehr an den Eid gebunden sind.

beamtenjeff:

--- Zitat von: blubb am 03.09.2024 08:20 ---Anbei eine Nachricht vom DBwV der kurz auf den Entwurf eingeht.

"Bewegung beim alimentativen Ergänzungszuschlag

Bereits vor über vier Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse zu der verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen. Während nicht nur diese beiden, sondern inzwischen alle Bundesländer ihre Besoldungsstrukturen nach eigenen Umsetzungsideen angepasst haben, ging es auf Bundesebene bis vor Kurzem nicht voran. Nun endlich hat die Bundesregierung über ein Jahr nach dem letzten, einen neuerlichen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche BundeswehrVerband aktuell Stellung nimmt.

Mehrfach hatten den DBwV in den vergangenen Jahren Entwürfe zu einer Neuregelung erreicht. Doch trotz der höchstrichterlichen Vorgaben und auch Druck von Seiten des DBwV erreichten diese Entwürfe nie den Bundestag. „Wir haben die Hoffnung, dass es nun vorangeht“, sagt der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass das Gesetzgebungsvorhaben politisch nicht weiterverfolgt und das Thema an die nächste Bundesregierung „vererbt“ werden würde – wie im Jahr 2021 vor der damaligen Bundestagswahl.
 
Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar.
 
Dies sind insbesondere die folgenden, nämlich dass

- ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt wird, der sich grundsätzlich an der für den Wohnort von Besoldungsempfängern bzw. Versorgungsempfängern festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung sowie an der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert.
 - Dieser AEZ wird mit steigender Besoldungsgruppe – unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges – abgeschmolzen.

- Darüber hinaus soll der Familienzuschlag reformiert werden – jedoch nicht im negativen, sondern im positiven Sinne. Das heißt, der Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben und Konkurrenzregelungen zu den Bundesländern entfallen.

- Der AEZ soll auch an Versorgungsempfänger wie auch an Patchworkfamilien zahlbar sein.

- Es reicht für den Bezug des AEZ ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach und nicht der tatsächliche Kindergeldbezug.

Allerdings muss festgestellt werden:
Es handelt sich nach wie vor nur um einen Entwurf. Im Zuge der laufenden Verbändebeteiligung sind noch einige Änderungen zu erwarten. Auch der DBwV wird weiter Forderungen und Änderungsvorschläge im Sinne seiner Mitglieder einbringen. „Dass die Maßnahmen realisiert werden, glauben wir erst, wenn das Bundeskabinett das Gesetz beschlossen hat und sich der Bundestag damit befasst“, so Dr. Buch.
 
Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind."

Quelle:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Also, Leute riesen Erfolg! - Bisschen nachbessern und hoch zufrieden ist der DBwV!

--- End quote ---

Ist das deren Ernst? Mir fehlen wirklich die Worte. In der Theorie haben sie ja nicht mal ganz unrecht, aber wenn man sich die Zahlen und Konditionen anguckt, dann gehen 90% der Beamten mit 0 aus der Sache raus. Was soll das?

beamtenjeff:

--- Zitat von: Blablublu am 02.09.2024 19:53 ---Also ich denke, für uns ist es das Beste, wenn der Entwurf so kommt ( auch wenn er verfassungswiedrig ist)und zwar aus 2 Gründen:

1. Gibt es für einige Nachzahlungen und etwas mehr Geld. Ich selber gehöre auch dazu. Diese Nachzahlungen kann man dann endlich anlegen und Erträge aus den Nachzahlungen erwirtschaften.

Mit diesen Erträgen, kann man dann Punkt 2 finanzieren, wenn man denn möchte.

2. Wir haben endlich Rechtsmittelfähige Bescheide in der Hand und die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Was auch eine Verzinsung einer zusätzlichen Nachzahlung bringt.

Auch für die, die jetzt Leer ausgehen ist insbesondere Punkt 2 mehr Wert als noch ein paar Jahre auf einen potenziell besseren Entwurf zu warten.

--- End quote ---

Es ist das beste für dich, aber nicht für die Allgemeinheit. Ich, mit Mietstufe 4 und 2 Kindern könnte im Strahl kotzen, wenn ich sehe, dass ich mit diesem Entwurf mit 0 raus gehe und das, obwohl gefühlt der Mietspiegel  in unserem Ballungsgebiet deutlich höher liegt als die Mietstufe es impliziert und das nur so ist, weil das Ganze gedrückt wird durch "soziale" Plattenbau-Haltung der übelsten Sorte. Das stimmt alles vorne und hinten nicht, der AEZ als solches der einzig die Mietstufe als zuverlässige Größenordnung konstatiert und der ohnehin zu niedrig angesetzte Maßstab für diese Mietstufe als solches. Man kommt sich langsam vor, als wird man von einem Hütchenspieler zum nächsten geschubst.

Blablublu:

--- Zitat von: beamtenjeff am 04.09.2024 10:40 ---
--- Zitat von: Blablublu am 02.09.2024 19:53 ---Also ich denke, für uns ist es das Beste, wenn der Entwurf so kommt ( auch wenn er verfassungswiedrig ist)und zwar aus 2 Gründen:

1. Gibt es für einige Nachzahlungen und etwas mehr Geld. Ich selber gehöre auch dazu. Diese Nachzahlungen kann man dann endlich anlegen und Erträge aus den Nachzahlungen erwirtschaften.

Mit diesen Erträgen, kann man dann Punkt 2 finanzieren, wenn man denn möchte.

2. Wir haben endlich Rechtsmittelfähige Bescheide in der Hand und die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Was auch eine Verzinsung einer zusätzlichen Nachzahlung bringt.

Auch für die, die jetzt Leer ausgehen ist insbesondere Punkt 2 mehr Wert als noch ein paar Jahre auf einen potenziell besseren Entwurf zu warten.

--- End quote ---

Es ist das beste für dich, aber nicht für die Allgemeinheit. Ich, mit Mietstufe 4 und 2 Kindern könnte im Strahl kotzen, wenn ich sehe, dass ich mit diesem Entwurf mit 0 raus gehe und das, obwohl gefühlt der Mietspiegel  in unserem Ballungsgebiet deutlich höher liegt als die Mietstufe es impliziert und das nur so ist, weil das Ganze gedrückt wird durch "soziale" Plattenbau-Haltung der übelsten Sorte. Das stimmt alles vorne und hinten nicht, der AEZ als solches der einzig die Mietstufe als zuverlässige Größenordnung konstatiert und der ohnehin zu niedrig angesetzte Maßstab für diese Mietstufe als solches. Man kommt sich langsam vor, als wird man von einem Hütchenspieler zum nächsten geschubst.

--- End quote ---

Auch für dich gilt ja zumindestens Punkt 2. Besser so als gar keine Entscheidung....

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