Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

<< < (6/112) > >>

HochlebederVorgang:
Man ist veranlasst zu vermuten, dass diese "Fehler" möglicherweise absichtlich "eingearbeitet" werden. Der StS durchschaut das Ganze doch eh nicht, geschweige denn die Politiker, die darüber abstimmen. Vielleicht tut ja doch einer der Kollegen dort etwas für uns

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Thoth am 22.08.2024 08:30 ---Ich bin derzeit A 7 Stufe 3 (also die neue Einstiegsstufe bei A 7).
Ist meine Berufserfahrung jetzt einfach in den Himmel geschossen oder werde ich höhergestuft?
Schließlich wäre ich nach dieser neuen Regelung jetzt bereits in Stufe 5 oder 6.

Oder noch absurder, wenn ich mich jetzt entlassen lasse und wieder einstellen lasse in A 7, komme ich ja in die Stufe 3 - wird dann noch meine Berufserfahrung angerechnet und im anderen Szenario (wenn ich nichts mache) nicht?

--- End quote ---

Der Entwurf ist hier - wie von Dir befrüchtet - eindeutig: Wie dargestellt, wird die Besoldungsgruppe A 3 gestrichen und die davon betroffenen Beamten werden in die Besoldungsgruppe A 4 übergeleitet. In der Besoldungsgruppe A 4 werden die ersten vier Erfahrungsstufen nicht mehr besetzt und die davon betroffenen Kollegen werden in die fünfte Erfahrungsstufe übergeleitet, ebenso erfolgen Neueinstellungen im einfachen Dienst nun mit der Gewährung von A 4/5. Darüber hinaus sieht der Entwurf keine systematischen Veränderungen in der Besoldungsgruppe A 5 vor und lässt er die ersten beiden Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A 6 und A 7 unbesetzt, leitet die davon betroffenen Beamten in die dritte Erfahrungsstufe über und nimmt ebenso Neueinstellungen im mittleren Dienst nun in A 6/3 und A 7/3 vor. Die davon jeweils unmittelbar betroffenen Bediensteten werden so den bereits in diesen Erfahrungsstufe eingruppierten Beamten an Erfahrung und sachlicher Leistungsfähigkeit de jure gleichgestellt. Eine darüber hinausgehende Anhebung dieser oder weiterer Beamten sieht der Gesetzentwurf entsprechend nicht vor. Da sich das Leistungsprinzip mittelbar im Grundgehalt verwirklicht - hier also inbesondere im Stufenaufstieg -, dürfte ggf. die Überleitung von A 6/1 und A 7/1 nach A 6/3 und A 7/1 als seine Verletzung bzw. damit verbunden ggf. als Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG zu betrachten sein; mit noch einmal größerer Wahrscheinlchkeit lassen sich die Neuregelungen hinsichtlich der Streichung der Besoldungsgruppe A 3 mitsamt der dargestellten Überleitungen kaum vor Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 33 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 5 GG rechtfertigen. Darüber hinaus sollte es zu bezweifeln sein, dass die Betrachtung die Mindestabstandsgebots als sachlicher Grund tragfähig ist, da seine Betrachtung keinen Bezug zu innerdienstlichen, unmittelbar amtsbezogenen Kriterien aufweist. Diese Erwägungen so verstanden offensichtlich sachfremd sind.

@ Soldat

Zur ersten Frage: Nein, bislang liegen mir entsprechende Anfragen nicht vor. Die zweite ist etwas schwieriger zu beantworten. Ich komme darauf - wenn auch nicht heute - noch einmal zurück.

PublicHeini:
Danke Swen für deine ausführlichen Darstellungen.

Inwiefern können wir, abgesehen vom Klageweg, Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht nehmen? Bekommen die auch den aktuellen Entwurf zur Kenntnis, sodass die auch von Beginn an sehen, dass die Entwürfe von Mal zu Mal uns schlechter stellen?

Inwiefern kann das Bundesverfassungsgericht vorgeben, dass A3 weiterhin für alle als Eingangsamt bleibt und somit A3 Stufe 1 auf 3001€ fixiert wird und danach die gesamte Besoldungstabelle mit einer fixierten Abstandssystematik bspw. zwischen den Stufen mindestens X% Abstand sowie zwischen den Besoldungsgruppen Y% und ein zusätzlicher Abstand zwischen den Dienstgraden von Z%. Wenn nicht mal eine konkretere Vorgabe kommt, dann wird hier niemals ein fassungsmäßiges Ergebnis dabei rumkommen.

Durgi:
@SwenTanortsch
Danke fuer die Muehen und die ausfuehrliche Arbeit. Vielleicht magst du dein Resume auch an die R-Abteilungen der Interessensverbaende schicken.

Ich habe dennoch eine Frage an dich und ggf. auch die anderen User des Forums:
Das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen/-gruppen einhaltend, muesste dann nicht die komplette A-Tabelle ueberarbeitet werden - als einzig richtige, sachliche Folgerung der umgesetzten angemessenen Alimentation?

Lichtstifter:

--- Zitat von: Durgi am 22.08.2024 09:19 ---@SwenTanortsch
Danke fuer die Muehen und die ausfuehrliche Arbeit. Vielleicht magst du dein Resume auch an die R-Abteilungen der Interessensverbaende schicken.

Ich habe dennoch eine Frage an dich und ggf. auch die anderen User des Forums:
Das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen/-gruppen einhaltend, muesste dann nicht die komplette A-Tabelle ueberarbeitet werden - als einzig richtige, sachliche Folgerung der umgesetzten angemessenen Alimentation?

--- End quote ---

Dazu sei dir der Sammelthread ans Herz gelegt, wo eine solche Rechnung für die A-Besoldung schon durchgespielt wurde. Seite 8 um genau zu sein.

Ist aber alles theoretisch, vielleicht eher utopisch.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version