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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
PolareuD:
--- Zitat von: Thomas E am 16.09.2024 14:35 ---Hat jemand Kenntnisse, wie es weitergeht bzw. mit welchem Timing zu rechnen ist, bis der Entwurf vom Bundestag verabschiedet wird? Aus den Erfahrungen mit dem 2023er Entwurf vermute ich mal, dass die Verbandsbeteiligung auf Ende September befristet ist. Dann müsste ggfs. nachgearbeitet werden. Eventuell bekommen wir in diesem Jahr noch einen Kabinettsbeschluss und ab in BTag und BRat, wo das Ganze dann in den Innenausschuss verwiesen wird. Ob das im 1. Quartal 2025 noch was wird?
--- End quote ---
25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss
Alle Angabe ohne Gewähr. ;)
Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.
Candyman:
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25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss
Alle Angabe ohne Gewähr. ;)
Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.
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Wundert mich trotzdem das noch keine Verbandsstellungnahme veröffentlicht wurde sind ja auch nur noch 9 Tage
Dunkelbunter:
--- Zitat von: Candyman am 16.09.2024 15:22 ---
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25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss
Alle Angabe ohne Gewähr. ;)
Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.
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Wundert mich trotzdem das noch keine Verbandsstellungnahme veröffentlicht wurde sind ja auch nur noch 9 Tage
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Um so länger um so besser. Denke der Deutsche Richterbund und andere Gewerkschaften müssen für den Murks auch gewaltig ausholen bei den Begründungen, da ja im vergleich zum letzten Jahr der Entwurf deutlich schlechter geworden ist und mit dem fiktiven Partnereinkommen noch mehr Unfug dazu gekommen ist.
HochlebederVorgang:
Ab 01.01.2025 hat man wieder ein Jahr gespart, das muss man auch mal sehen. Denn auch 2024 wird ein Großteil wieder keinen Widerspruch einlegen.
Warzenharry:
Warum auch? Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin Gültigkeit. 8)
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