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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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AlxN:

--- Zitat von: PolareuD am 22.08.2024 10:49 ---
--- Zitat von: Thoth am 22.08.2024 10:27 ---
--- Zitat von: Maximus am 22.08.2024 10:23 ---Mir liegt das BMI-Schreiben an die Verbände vor. Hiernach haben die Verbände bis zum 25.09.2024 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Am 11.10.2024 soll unter Leitung StS Krösser das Beteiligungsgespräch stattfinden.

--- End quote ---

Danke für die Mitteilung!
Wie läuft sowas üblicherweise ab?
Wird der nach Beteiligung der Verbände noch einmal grundlegend überarbeitet oder geschieht so etwas eher nicht?

Es bleibt ohnehin abzuwarten die langlebig die Geschichte ist, abhängig vom Bestehen der BReg nach den Wahlen im Herbst und allen weiteren Unstimmigkeiten

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Mein Eindruck aus den Bundesländern ist, dass Stellungnahmen der Verbände den Besoldungsgesetzgeber nicht im geringsten interessieren.

Offensichtliche Fehler, wie der mit der Besoldungsgruppe A5, werden vermutlich verbessert.

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Den gleichen Eindruck habe ich auch gewonnen. Sachliche, gerechtfertigte Kritik wird oftmals einfach nur „zurückgewiesen“. Daher wäre ich mir auch nicht so sicher, dass selbst die von dir angesprochene Problematik geändert wird.

bebolus:

--- Zitat von: Durgi am 22.08.2024 10:26 ---
--- Zitat von: PublicHeini am 22.08.2024 10:00 ---Das ist sicherlich richtig, jedoch gibt der Entwurf ein Mindestbesoldung von rund 3000€ brutto vor. Demzufolge kann  als Eingangsamt A3/1 dann so bestehen bleiben und einfach die Besoldung um rund 11% anhoben werden und kann  sich den ganzen quatsch mit Mietstufen sparen und ein Storchprämie ab dem dritten Kind vorsehen.

--- End quote ---

Bei knapp 130 Mrd fuer aktive Beamte und nochmal ca. 60 Mrd fuer Pensionaere (Stand 2022) waere das schon ne echte Leistung, knapp 22 Mrd+ zusaetzlich auszugeben.

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Ich Maße mir an zu behaupten die 22 Mrd. durch entsprechende Modifikationen im Haushalt zu realisieren..  ;)

untersterDienst:
Vielen herzlichen Dank an Swen,

lassen sich aus dem Entwurf auch Rückschlüsse für künftige Bundesländer ziehen? Mir ist bekannt, eigener Rechtskreis, aber so ganz unbeachtlich kann dies doch nicht bleiben.

Es beschleicht einen doch das Gefühl, dass dieser Entwurf lt. Swen so offenkundig fehlerhaft ist, dass den Verbänden hier die Möglichkeit gegeben wird, Mitgliederwirksam gegenzusteuern, obgleich dies so offensichtlich ist, dass, wäre es ein VA, die Grenze zur Nichtigkeit sehr sehr nahe liegen würde.

VG aus dem Besoldungsspitzenland Bayern ;-)

Durgi:

--- Zitat von: PolareuD am 22.08.2024 10:49 ---
--- Zitat von: Thoth am 22.08.2024 10:27 ---
--- Zitat von: Maximus am 22.08.2024 10:23 ---Mir liegt das BMI-Schreiben an die Verbände vor. Hiernach haben die Verbände bis zum 25.09.2024 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Am 11.10.2024 soll unter Leitung StS Krösser das Beteiligungsgespräch stattfinden.

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Danke für die Mitteilung!
Wie läuft sowas üblicherweise ab?
Wird der nach Beteiligung der Verbände noch einmal grundlegend überarbeitet oder geschieht so etwas eher nicht?

Es bleibt ohnehin abzuwarten die langlebig die Geschichte ist, abhängig vom Bestehen der BReg nach den Wahlen im Herbst und allen weiteren Unstimmigkeiten

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Mein Eindruck aus den Bundesländern ist, dass Stellungnahmen der Verbände den Besoldungsgesetzgeber nicht im geringsten interessieren.

Offensichtliche Fehler, wie der mit der Besoldungsgruppe A5, werden vermutlich verbessert.

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Die Referentenentwuerfe sind immer das "bare minimum", welches je nach Gewichtung und oeffentlichem Interesse ausschliesslich nach oben korrigiert werden kann und wird. Swen fuehrte bereits eindrucksvoll im Gesamten, jedoch rechtlich verbindlich mit zwei kurzen Passagen zu Feststellungen des BVerfG aus, dass die derzeitig geplante Feldjustierung der unteren Stufen zu erneut rechtswidriger Besoldung der nachfolgenden Stufen zur Folge hat. Das wird, so bin ich mir sicher, unison durch die drei staerksten Verbaende kommuniziert werden. Es wird vmtl. abgewogen werden (und da kommt es stark auf den Zeitpunkt an!) ob der finanzielle Mehraufwand von knapp 22Mrd fuer aktive / pensionierte Beamte vor einer eventuellen medialen Blamage bei wackliger Regierung hinnehmbar ist. Der Ampel koennte politisch nichts besseres passieren, als saemtliche Forderungen zu erfuellen und die haushaltaerische Konsequenz aus den Urteilen zu ziehen. Ausbaden muessten diese Folgen sowieso die Folgeregierung/-en die vmtl. nicht Sozi-beteiligt waeren.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Durgi am 22.08.2024 10:26 ---Bei knapp 130 Mrd fuer aktive Beamte und nochmal ca. 60 Mrd fuer Pensionaere (Stand 2022) waere das schon ne echte Leistung, knapp 22 Mrd+ zusaetzlich auszugeben.

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Wo hast du denn diese Zahl her?

Laut bundeshaushalt.de betragen die gesamten Personalausgaben in diesem Jahr 45,2 Mrd., unter anderem für folgende Posten:
- aktive Beamte 10,9 Mrd.
- Soldaten 10,3 Mrd.
- Pensionäre 9,0 Mrd.
- Tarifangestellte 6,8 Mrd.
- globale Personal-Mehrausgaben 3,0 Mrd.

Laut einer halboffiziellen Aussage auf abgeordnetenwatch.de würde eine verfassungsgemäße Besoldung rund 10 Mrd. zusätzlich im Jahr kosten (was grob gerechnet einer Erhöhung von rund 26 bis 33% für uns entspräche).

Der aktuelle Entwurf sieht hingegen nur einen unteren dreistelligen Millionenbetrag vor. Möge sich jeder ein Urteil bilden..

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