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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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jeto:

--- Zitat ---Für zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.
--- End quote ---

Sie scheinen sich immerhin an ihr Rundschreiben erinnern zu können.  :-X

Wasserkopp:
hab ich es überlesen oder fehlt der Absatz dazu was ist, wenn aufgrund von Elternzeit kein Partnereinkommen faktisch vorliegt?

Edit: absatz gefunden, aber ein Antrag ist nicht explizit ausgeschlossen oder?

lotsch:

--- Zitat von: jeto am 06.11.2024 15:42 ---
--- Zitat ---Für zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.
--- End quote ---

Sie scheinen sich immerhin an ihr Rundschreiben erinnern zu können.  :-X

--- End quote ---

Dann dürften wohl auch alle rückwirkend bis 2021 Widerspruch einlegen können.

jeto:
Die Frage wird sein, bei wie vielen Besoldungs- und Versorgungsempfängern sind tatsächlich nach deren Rechnung Fehlbedarfe festzustellen...?

LehrerBW:
Und aus ist die Ampel.
-Damit dürfte der Entwurf hinfällig sein 🤷‍♂️

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