Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

<< < (91/112) > >>

BalBund:
Guten Morgen,

nach einer hektischen Woche mal hier ein Update, der andere Thread ist mir ein bisschen zu weit off-topic gegangen und aufräumen will anscheinend niemand mehr.

Wie alle mitbekommen haben, hat das Kabinett das BBVAngG Anfang der Woche ohne Aussprache beschlossen, sprich es wird nun in den Bundestag eingebracht.

Wie geht es nun weiter? Da es nur die Bundesbesoldung betrifft, ist es ein Unterrichtungsgesetz, es geht nun also an den Bundestag, dort folgen die erforderlichen 3 Lesungen, nach der ersten wird der Entwurf in den Ausschuss verwiesen, welcher ihn auf einer seiner folgenden Sitzungen berät.

Die Tagesordnung für kommende Woche ist noch nicht draußen, ob es überhaupt zu einer Befassung in dieser Sitzungswoche kommt bleibt abzuwarten:

https://www.bundestag.de/tagesordnung

Da das Thema leider nur etwas für Verwaltungsgeeks ist fürchte ich, dass es bei der ersten Lesung auch keine öffentliche Aussprache darüber geben wird, sondern direkt der Verweis in die Ausschüsse erfolgt.

Jetzt vergehen mindestens 4 Wochen, die Ausschüsse Haushalt und Inneres, müssen sich beide befassen, hier kann man nachverfolgen ob und wann sie es tun.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/tagesordnungen
https://www.bundestag.de/haushalt

Früheste Befassung wäre dort nach aktuellem Stand in KW 47, früheste zweite Lesung somit in der Sitzungswoche vor Weihnachten. Auch eine Dritte Lesung könnte in der Woche erfolgen und mithin der Beschluss.

Warum glaube ich nicht daran?: Nun ja, die Mehrkosten dieses Gesetzes belaufen sich auf eine runde halbe Milliarde, Bundesfinanzminister Kukies hat derzeit nicht einmal eine Mehrheit für den Nachtragshaushalt 2024 ohne diesen Posten weshalb es aus Sicht der Regierung wenig opportun erscheint, weitere Kosten ohne Haushaltstitel aufzumachen.

Die Opposition hingegen kann keinen Haushalt fürs kommende Jahr gebrauchen, weil sie a) daran gebunden wäre und b) es tolles Wahlkampfmaterial ist, dass die Ampel Deutschland in die Krise geführt hat, weil der Haushalt nicht wie üblich im Oktober fertig war.

Deswegen glaube ich eher, dass wir zwar eine erste und ggf. auch zweite Lesung sehen, eine Dritte mangels absehbarer Parlamentsmehrheit (so die offizielle Begründung) aber nicht mehr erleben werden.

+++ Disclaimer: Das alles geschrieben unter der Annahme, das der Bundeskanzler nicht doch noch im November die Vertrauensfrage stellt, sollte sich der BT noch in diesem Jahr auflösen ist sowieso alles geschriebene hinfällig, da kein Parlament mehr als das verfassungsrechtlich notwendige vor Neuwahlen beschließen wird, das ist gelebte parlamentarische Praxis. +++

PolareuD:
Danke für die Info, BalBund.

Knecht:
Danke auch von mir.

Wie sieht es denn eigentlich mit der Erhöhung des
Steuerfreibetrags aus? Stichwort kalte Progression...

BalBund:

--- Zitat von: Knecht am 10.11.2024 11:00 ---Danke auch von mir.

Wie sieht es denn eigentlich mit der Erhöhung des
Steuerfreibetrags aus? Stichwort kalte Progression...

--- End quote ---

Ist gar nicht meine Baustelle, ein BMF Projekt, sorry.

GeBeamter:

--- Zitat von: Knecht am 10.11.2024 11:00 ---Danke auch von mir.

Wie sieht es denn eigentlich mit der Erhöhung des
Steuerfreibetrags aus? Stichwort kalte Progression...

--- End quote ---

Gehört zu den Gesetzen, die Scholz mit Unterstützung der Opposition noch durchbringen möchte. Und da wäre ich zuversichtlich. Alle Oppositionsparteien werden sich gut überlegen, ob sie gerade bei diesem Gesetz aus Prinzip dagegen stimmen werden. 1. profitieren alle Einkommensteuerpflichtigen davon und 2. handelt es sich hierbei - ähnlich wie beim BBVAngG, aber da juckt es ja aufgrund der geringen Zahl und der allgemeinen Beliebtheit der betroffenen niemanden - um eine verfassungsrechtlich verpflichtende Anpassung. Denn das im Rahmen des Bürgergeld gewährte Existenzminimum muss steuerfrei gestellt werden. Nach der Erhöhung des Bürgergeld Anfang '24 steht dieser Schritt im Steuerrecht noch aus. Ebenso werden das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben. Das wird die Opposition nicht kurz vor dem Wahlkampf ablehnen. Denn dann wäre es ein leichtes, der Opposition vorzuwerfen, Eitelkeiten über den Geldbeutel der Bevölkerung gestellt zu haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version