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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Kindsvater4x:
Das Gesetz hat es im Bundesrat auf die Tagesordnung geschafft.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1050/to-node.html
Top 17, mal schauen was daraus wird.
Nur zur Info.
baddy1978:
Wurde gestern beschlossen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0501-0600/549-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Und kann jetzt in den BT - oder auch nicht.
SwenTanortsch:
Der Regelfall ist eher umgekehrt: In der Regel verabschiedet erst der Bundestag ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung (oder wie hier eine Veränderungen am BBesG vornehmende gesetzliche Regelung) und der Bundesrat erhebt daraufhin (gleichfalls in der Regel) keine Einwendungen.
Dass nun dieser eher ungewöhnliche Weg gegangen wird, dass der Bundesrat faktisch vorsorglich keine Einwendungen gegen einen Gesetzentwurf erhebt, der also noch nicht verabschiedet ist, dürfte dafür sprechen, dass es zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben sollte, dass Gesetz zu verabschieden. Ob sich dieses offensichtliche Interesse am Ende noch umsetzen lässt, wird sich zeigen. Im Anbetracht des regelmäßigen Gesetzgebungswegs wäre die Aufgabe zumindest zeitlich sportiv, denke ich.
Hanswurst:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 21.12.2024 10:16 ---Der Regelfall ist eher umgekehrt: In der Regel verabschiedet erst der Bundestag ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung (oder wie hier eine Veränderungen am BBesG vornehmende gesetzliche Regelung) und der Bundesrat erhebt daraufhin (gleichfalls in der Regel) keine Einwendungen.
Dass nun dieser eher ungewöhnliche Weg gegangen wird, dass der Bundesrat faktisch vorsorglich keine Einwendungen gegen einen Gesetzentwurf erhebt, der also noch nicht verabschiedet ist, dürfte dafür sprechen, dass es zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben sollte, dass Gesetz zu verabschieden. Ob sich dieses offensichtliche Interesse am Ende noch umsetzen lässt, wird sich zeigen. Im Anbetracht des regelmäßigen Gesetzgebungswegs wäre die Aufgabe zumindest zeitlich sportiv, denke ich.
--- End quote ---
Hallo Swen, dein Beitrag hat zwar mittlerweile einen Bart, da ich ihn aber gerade erst lese, möchte ich nochmal kurz darauf eingehen.
Nachdem das BBVAngG im Bundestag gelesen und verabschiedet wurde, muss es doch sowieso nochmal zurück in den Bundesrat. Die vorherige Beratung im Bundesrat ist doch lediglich nur ein Weg, ein Gesetz in das Gesetzgebungsverfahren zu überführen, sprich es im Bundestag lesen und beraten zu lassen (also es wird aus einer BR-Drucksache eine BT-Drucksache).
Was ich damit sagen möchte: es ist kein ungewöhnlicher Weg ein Gesetz wie oben beschrieben einzubringen, sondern ebenfalls der Regelfall.
Admin:
Wir haben nun eine Prognose-Tabelle mit dem geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag unter Berücksichtigung der Abschmelzungsbeträge erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv
Bitte um kritische Prüfung!
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