Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
HumanMechanic:
Kurze Klarstellung:
Die Petition fordert nicht eine Rückkehr zum alten Entwurf des BBVAngG – sondern die Umsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG, inkl. Rückwirkung ab dem verfassungswidrigen Zustand (2023).
Das Gesetz von 2024 verfehlt dies in mehreren Punkten – sowohl in der Methodik als auch bei Bedarfsgarantie, Mindestabstand, Familienzuschlag u. v. m.
Genau deshalb braucht es:
• Druck von unten, auch gegenüber Bundestag und Regierung
• juristisch belastbare Klarstellung, dass das Gesetz nicht genügt
Wenn das Gesetz wirklich alles umsetzen würde, hätten wir längst eine gerechte Besoldung. Die Realität sagt etwas anderes – deshalb:
👉 Petition unterstützen heißt nicht zurück zum alten Entwurf, sondern vorwärts zu echter Wir stehen gern im
Austausch, gern auch konstruktiv. Aber eine Petition pauschal zu diffamieren, ohne ihren Inhalt korrekt darzustellen, bringt niemanden weiter.
GeBeamter:
Wenn das alles gar nicht so gemeint gewesen wäre, hätte man es aber sauberer formulieren müssen.
Die Forderung den Gesetzentwurf erneut einzubringen, muss so interpretiert werden, dass die wiederholte Einbringung eines bekannten Gesetzentwurfs gemeint ist. Aufgrund der - sogar für den Seehofer-Entwurf geltenden - Verfassungswidrigkeit, kann das keine sinnvolle Forderung sein.
Und die Wiederherstellung von vor 2023 zu fördern, geht auch an dem Problem vorbei. Der Bund selbst gesteht die Verfassungswidrigkeit bereits ab 2017 ein.
Und auch Klagewellen wird es nicht geben. Denn der Bund hat die Widersprüche ab 2021 ausgesetzt und stellt neue Widersprüche ruhend. Dadurch werden aber auch keine ablehnenden Widerspruchsbescheide erstellt, die überhaupt erst den Verwaltungsrechtswege eröffnen. Da würde ich mir in diesem Punkt übrigens auch Mal ein Machtwort aus Karlsruhe erwarten. Widersprüche ruhend zu stellen und die Notwendigkeit eines Widerspruches auszusetzen, dann aber gleichzeitig bei der Reperatur der Widerspruchsgrundlage jahrelang untätig zu sein, ist schon ein starkes Stück. Zumal zusätzlich zu erkennen gegeben wird, dass der ausgesetzte Widerspruch nicht verfassungskonform abgegolten werden wird.
RArnold:
Die Formulierung finde ich auch nicht gelungen. Allerdings kann im Gesetzgebungsverfahren von Abgeordneten zur Sprache gebracht werden, dass das Gesetz nach Einschätzung von Sachverständigen verfassungswidrig ist.
Herausforderung:
- welche Abgeordneten, von welcher Fraktion, sollten das sein?
- wieso sollte es die jetzige Regierung interessieren?
HumanMechanic:
Danke für deinen Einwand – genau deshalb haben wir bereits früh über Abgeordnetenwatch Kontakt aufgenommen. Einige klare Antworten liegen schon vor und bestätigen: Es besteht Handlungsbedarf. Die Petition bündelt genau diesen Druck.
Antworten:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/irene-mihalic/fragen-antworten/wie-wird-ihre-fraktion-die-wiedereinbringung-des-bbvangg-unterstuetzen-um-die-verfassungskonforme-besoldung
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-hartmann/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-rasche-wiedereinbringung-eines-verfassungskonformen-bbvangg-und-die-zeit
Hanswurst:
--- Zitat von: HumanMechanic am 04.07.2025 11:11 ---Danke für deinen Einwand – genau deshalb haben wir bereits früh über Abgeordnetenwatch Kontakt aufgenommen. Einige klare Antworten liegen schon vor und bestätigen: Es besteht Handlungsbedarf. Die Petition bündelt genau diesen Druck.
Antworten:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/irene-mihalic/fragen-antworten/wie-wird-ihre-fraktion-die-wiedereinbringung-des-bbvangg-unterstuetzen-um-die-verfassungskonforme-besoldung
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-hartmann/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-rasche-wiedereinbringung-eines-verfassungskonformen-bbvangg-und-die-zeit
--- End quote ---
Die Antworten sind alles andere als klar und die dazugehörigen Fragen zeigen einfach nur, dass das Thema einfach nicht verstanden wurde. Niemand der sich mindestens ein wenig in das Thema eingelesen hat, würde eine Wiedereinbringung des BBVAngG fordern und dann auch noch eine rückwirkende Umsetzung zum 1.1.2025 (Frage vom 16.6.2025 von Toni R.).
Hier wird außerdem das BBVAngG mit der Übertragung des Tarifergebnisses verknüpft. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Das sind zwei vollkommen unabhängige Themenkomplexe.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version