Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung für Elternzeitvertretung
MoinMoin:
Weil du die Tätigkeiten nicht dauerhaft sondern nur vorübergehend übertragen bekommst.
Organisator:
--- Zitat von: Selfi am 21.08.2024 15:39 ---Okay, dann verstehe ich es wohl nicht. Wenn die Stelle als Chefarztsekr. ausgeschrieben wird, ich mich darauf intern bewerbe und zu 100% bekomme, dann steht doch in dieser Stelle eine Entgeltgruppe. Diese bekomme ich dann aber nicht "direkt", sondern lediglich über eine Zulage zu meiner aktuellen Entgeltgruppe?!
Und falls ja, warum? Warum nicht die Eingruppierung in die entsprechende Gruppe?
--- End quote ---
ja.
Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. (§ 12 Abs. 2 S.1 TVöD)
In deinem Beispiel werden die Tätigkeiten jedoch nur vorübergehend (1 Jahr) übertragen. Daher ändert sich die Eingruppierung nicht.
TVOEDAnwender:
Weil Du die Tätigkeit (wahrscheinlich) vom AG nur vorübergehend übertragen bekommen wirst. Für einen solchen Fall sieht der TVöD eine Zulage vor (§ 14 TVöD; Zulage zwischen deiner jetzigen EG 5 und der EG 9a, Stufengleich). Nur eine dauerhafte Übertragung von höher- oder niedrigeren Tätigkeiten löst eine Höher- bzw. Herabgruppierung aus.
TVOEDAnwender:
Schreibt doch nicht alle gleichzeitig ;)
MoinMoin:
hihi endlich mal Erster!
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