Autor Thema: Eingruppierung für Elternzeitvertretung  (Read 3246 times)

Selfi

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Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« am: 21.08.2024 15:24 »
Hallo zusammen,

meine Kollegin (Chefarztsekretärin) geht ab Januar 1 Jahr in Elternzeit. Es steht schon fest, dass ich in dieser Zeit die offizielle Vertretung übernehmen werde. Die Stelle wird intern ausgeschrieben und ich muss hierfür auch eine interne Bewerbung schreiben. Allerdings ist das nur pro forma für den Betriebsrat.

Die Stelle war damals in E9a ausgeschrieben - meine Kollegin ist direkt mit Stufe 5 eingestiegen. Ich bekomme aktuell als Sekretärin E5, Stufe 5.

Wie werde ich als Vertretung eingestuft? Gleichwertig wie meine Kollegin?

Vielen Dank!

Organisator

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #1 am: 21.08.2024 15:30 »
Da dir die Tätigkeit nur vorübergehend (für ein Jahr) übertragen wird ändert sich an der Eingruppierung und der Stufenzordnung nichts.

Es steht dir jedoch eine Zulage zu, in der Höhe, wie die Eingruppierung wäre, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen worden wäre.

Selfi

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #2 am: 21.08.2024 15:33 »
Hmm aber laut der Personalabteilung wird die Stelle der Chefarztsekr. intern als Elternzeitvertretung für 1 Jahr ausgeschrieben, auf die ich mich auch bewerben muss.

Meine jetzige Stelle wird dann auch extern ausgeschrieben, ebenfalls für 1 Jahr, weil meine Kollegin ja danach wieder kommt und ich danach wieder meine alte Position (in der wir davon ab genau dasselbe tun  ;D) übernehmen werden.

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #3 am: 21.08.2024 15:36 »
Hmm aber laut der Personalabteilung wird die Stelle der Chefarztsekr. intern als Elternzeitvertretung für 1 Jahr ausgeschrieben, auf die ich mich auch bewerben muss.

Meine jetzige Stelle wird dann auch extern ausgeschrieben, ebenfalls für 1 Jahr, weil meine Kollegin ja danach wieder kommt und ich danach wieder meine alte Position (in der wir davon ab genau dasselbe tun  ;D) übernehmen werden.

Genau so habe ich das verstanden und meinen Post entsprechend formuliert.

Selfi

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #4 am: 21.08.2024 15:39 »
Okay, dann verstehe ich es wohl nicht. Wenn die Stelle als Chefarztsekr. ausgeschrieben wird, ich mich darauf intern bewerbe und zu 100% bekomme, dann steht doch in dieser Stelle eine Entgeltgruppe. Diese bekomme ich dann aber nicht "direkt", sondern lediglich über eine Zulage zu meiner aktuellen Entgeltgruppe?!

Und falls ja, warum? Warum nicht die Eingruppierung in die entsprechende Gruppe?


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #5 am: 21.08.2024 15:47 »
Weil du die Tätigkeiten nicht dauerhaft sondern nur vorübergehend übertragen bekommst.

Organisator

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #6 am: 21.08.2024 15:48 »
Okay, dann verstehe ich es wohl nicht. Wenn die Stelle als Chefarztsekr. ausgeschrieben wird, ich mich darauf intern bewerbe und zu 100% bekomme, dann steht doch in dieser Stelle eine Entgeltgruppe. Diese bekomme ich dann aber nicht "direkt", sondern lediglich über eine Zulage zu meiner aktuellen Entgeltgruppe?!

Und falls ja, warum? Warum nicht die Eingruppierung in die entsprechende Gruppe?



ja.

Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. (§ 12 Abs. 2 S.1 TVöD)

In deinem Beispiel werden die Tätigkeiten jedoch nur vorübergehend (1 Jahr) übertragen. Daher ändert sich die Eingruppierung nicht.

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #7 am: 21.08.2024 15:49 »
Weil Du die Tätigkeit (wahrscheinlich) vom AG nur vorübergehend übertragen bekommen wirst. Für einen solchen Fall sieht der TVöD eine Zulage vor (§ 14 TVöD; Zulage zwischen deiner jetzigen EG 5 und der EG 9a, Stufengleich). Nur eine dauerhafte Übertragung von höher- oder niedrigeren Tätigkeiten löst eine Höher- bzw. Herabgruppierung aus.

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #8 am: 21.08.2024 15:49 »
Schreibt doch nicht alle gleichzeitig ;)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #9 am: 21.08.2024 15:51 »
hihi endlich mal Erster!

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #10 am: 21.08.2024 15:51 »
Schreibt doch nicht alle gleichzeitig ;)

😂😂😂

Wenn drei unabhängig voneinander das gleiche schreiben, scheint es halbwegs richtig zu sein.

Selfi

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #11 am: 22.08.2024 11:34 »
Okay, vielen Dank! :)

Mal unabhängig davon... Im § 14 TVöD steht ja auch, dass

"§ 14 TVöD regelt

die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und

die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage

für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht."

Kann man das auch so interpretieren, dass ich auch eine Zulage fordern könnte, wenn ich eine Tätigkeit einer Kollegin dauerhaft übernehme, auch wenn sie da ist?

Das ist bei uns nämlich so. Meine Kollegin ist die Chefarztsekr., ich "nur" die normale Sekr., wir haben aber exakt dieselben Aufgaben. Zwar nicht laut Stellenbeschreibung, aber wir handhaben es hier so.

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #12 am: 22.08.2024 11:41 »
Zitat
Zwar nicht laut Stellenbeschreibung, aber wir handhaben es hier so.

Der Arbeitgeber wird der per Stellenbeschreibung mitgeteilt haben, was Deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Wenn Du Dich diese Anweisung deines Arbeitgebers nicht befolgts, begehst Du ein vertragswidriges Verhalten, welches ggfls. abgemahnt werden könnte, im Wiederholungsfall droht eine Kündigung.

Selfi

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #13 am: 22.08.2024 11:45 »
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.


TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
« Antwort #14 am: 22.08.2024 12:32 »
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

Dann kann er genauso gut abgemahnt werden.