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Rufbereitschaft - Gleichstellung von Abschlüssen/Ausbildung
MoinMoin:
--- Zitat von: Moonrise am 22.08.2024 12:39 ---Mir geht es um die Abschlüsse.
Als Voraussetzung für RB wird eine Verwaltungsausbildung gefordert. Diese habe ich nicht. Da aber mein Abschluss gleich benannt ist wie der für den gehobenen Dienst (Bachelor of Laws) hat man mich trotzdem herangezogen obwohl ich auf dem Papier die Voraussetzungen nicht erfülle. Es wird aber einfach auf die Bezeichnung des Abschlusses abgestellt, obwohl es offensichtlich keine VA ist.
Ist das so korrekt?
--- End quote ---
Nun, der AG braucht doch nur deinen Abschluss, oder eine Sprachformel wie: "oder ähnlich Qualifizierte" mit reinzunehmen in dem Papier auf den du dich beziehst und damit hättest du auch laut den Buchstaben des Papiers die Voraussetzungen erfüllt und alles wäre gut.
Organisator:
--- Zitat von: Moonrise am 22.08.2024 12:39 ---Mir geht es um die Abschlüsse.
Als Voraussetzung für RB wird eine Verwaltungsausbildung gefordert. Diese habe ich nicht. Da aber mein Abschluss gleich benannt ist wie der für den gehobenen Dienst (Bachelor of Laws) hat man mich trotzdem herangezogen obwohl ich auf dem Papier die Voraussetzungen nicht erfülle. Es wird aber einfach auf die Bezeichnung des Abschlusses abgestellt, obwohl es offensichtlich keine VA ist.
Ist das so korrekt?
--- End quote ---
Sjuda und die anderen haben den Sinn der Regelung gut aufgeführt. An deiner Stelle würde ich überlegen, ob du für deinen AG der richtige Arbeitnehmer bist, wenn du mit Wortklauberei versuchst, Rufbereitschaft zu verhindern.
Casa:
Ich schließe mich hier Sjuda an. Auch bei der zwar knappen Darstellung müsste ich "Das große Buch der juristischen Auslegungspraxis" nicht aus dem Schrank holen und um Rat fragen, um einen Mitarbeiter mit Bachelor of Laws in der öffentlichen Verwaltung unter Verwaltungsmitarbeiter zu subsummieren.
Abgesehen davon wirst du sicherlich mit mindestens E9b bezahlt.
Moonrise:
Hallo. Vielen Dank für die Antworten.
Mir geht’s in erster Linie nicht darum, Rufbereitschaft zu vermeiden. Es wäre sogar besser, wenn auch Leute ohne verwaltungsausbildung herangezogen werden würden. Da wären wir mehrere und entsprechend breiter aufgestellt.
Mir geht es darum, ob man, Abschlüsse, die zwar gleichlautend sind mit dem Bachelor of Laws als VA heranziehen kann. Obwohl der Inhalt ein anderer ist. Welche Konsequenz daraus gezogen wird, ist mir gleich. Entweder falle ich raus oder es werden eben noch mehr verpflichtet.
Aktuell wird ganz klar auf die VA abgestellt und nicht auf ähnliche Ausbildung.
Casa:
Soweit sollte ein Bachelor of Laws schon denken können, dass er als Mitarbeiter in der Verwaltung in dem Kontext unter Verwaltungsmitarbeiter subsummiert wird.
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