Moin in die Runde, ich hätte zu dem Thema tatsächlich auch eine Frage die gerade bei uns aufkommz bzw bei mir.
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Ich bin Erzieherin und arbeite an einer Grundschule. Mein Vertrag läuft über einen Verein, der die Ganztagsbetreuung an besagter Grundschule stellt. Ich arbeite Vollzeit, also 39 Std. Mein Gehalt bekomme ich komplett vom Verein ausgezahlt, aber die 20 Wochenstunden die ich in der Schule/im Unterricht leisten, werden von der Gemeinde bzw vom Amt gezahlt in dem unsere Gemeinde liegt.
Nun ist es so, dass ich bisher meine 30 Tage Urlaub so nehmen durfte wie ich wollte, bzw die Tage die nicht für Schließzeiten der Ganztagsbetreuung drauf gehen, was vielleicht 10 Tage sind, frei legen.
Mein Arbeitgeber (die Ganztagskoordinatorin) hat mir nun mitgeteilt, dass ich meinen Urlaub dieses Jahr zwar aus Kulanz noch so nehmen dürfte wie ich ihn gelegt habe, ab nächstem Jahr MUSS ich diesen aber in den Ferien nehmen. Auf meine Frage hin wer das denn entschieden hätte kam keine klare Antwort. Daraufhin habe ich erst mit der Schulleitung gesprochen, die mir sagte sie wüsste von nichts und da mein Vertrag über den Verein läuft müssten die das entscheiden und sie freut sich wenn ich da bin, aber ich dürfte von ihr aus meinen Urlaub so planen wie ich möchte. Dann hatte ich gestern ein Gespräch mit der Vereinsleitung, die auch sagte sie wüsste von nichts, ich unterliege aber am Vormittag den Schulregeln, dem entsprechend muss die Schule das entscheiden. Die Vereinsleitung meinte dann sie kläre das mit der Schulleitung. Die Schulleitung hat nun (zumindest wurde es mir so berichtet) aber der Vereinsleitung gesagt ich hätte sie falsch verstanden, sie braucht mich in der Schulzeit und ich MUSS meinen Urlaub in den Ferien nehmen, so wie Schulassistenz auch.
Ich habe kein Schriftstück in dem steht wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe, es gibt auch kein Schriftstück in dem steht, dass zb das Amt, weil die ja die Kosten für 20 meiner Stunden übernehmen (in meinem Arbeitsvertrag stehen sogar nur 14) mir vorschreiben dürfen wann ich Urlaub zu nehmen habe. In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich: der Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantritts ist mit den betrieblichen Notwendigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Einrichtung während der Schulferien, abzustimmen.
Hat da jemand ne Ahnung was die dürfen und was nicht? Hab schon so viele Artikel über Urlaub gelesen, dass ich gar nicht mehr weiß was richtig und was falsch ist.