Autor Thema: Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage  (Read 3156 times)

MonaLies

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Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« am: 23.08.2024 08:52 »
Hallo Community,

ich habe vor ca. sechs Monaten vor Gericht bei meiner Eingruppierungsfeststellungsklage ein für mich positives Urteil mit Hilfe meiner Anwältin erstritten. Die Rechtskraft liegt seit ca. vier Monaten vor.
Nun ist es so, dass ich seit dem Urteil noch gar nichts zur Umsetzung des Urteils von meinem Arbeitgeber gehört habe oder wie es überhaupt weiter gehen soll. Keine Nachricht, kein Vertrösten, nichts. Und das trotz meiner Nachfrage vor einigen Wochen.

Grundsätzlich betrifft das Urteil ja auch mein ganzes Team von ca. 20 Personen, auch wenn ich es in erster Linie für mich erstritten habe.

Was ratet Ihr mir? Oder bin ich einfach zu ungeduldig und sollte meinem Arbeitgeber einfach noch Zeit geben?

Danke und VG

Tagelöhner

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #1 am: 23.08.2024 09:06 »
Erstmal Glückwunsch, Hartnäckigkeit kann sich also auszahlen. Damit hast du dem (inkompetenten und vielleicht sogar vorsätzlich handelnden) Arbeitgeber wie es aussieht einen empfindlichen Schlag verpasst, insbesondere da er das Problem jetzt direkt für 20 Personen zu lösen hat, bevor diese sich auch ermutigt fühlen Klage einzureichen. Der Arbeitgeber ist jetzt wohl erstmal in Schockstarre verfallen  ;D

Eigentlich sollte dein Rechtsbeistand ja wissen was zu tun ist. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist ja damit festgestellt, in welcher Entgeltgruppe du korrekt eingruppiert bist, dementsprechend ist dir das entsprechende Entgelt zu bezahlen. Wenn du die Zahlungsansprüche entsprechend früh rechtlich korrekt geltend gemacht hast, steht dir also bereits eine schöne Zahlung für den Zeitraum ab Geltendmachung zu.

Sonst greifen natürlich die üblichen im Tarifvertrag geregelten 6 Monate zur Erlöschung gegenseitiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.


MonaLies

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #2 am: 23.08.2024 11:38 »
Vielen Dank auch,

man hat mir seitens der Anwältin schon gesagt, dass es mit der Umsetzung dauern kann, aber so lange. Und das ohne eine Reaktion der Gegenseite.
Bestimmt bin ich jetzt sicher ein rotes Tuch für den Arbeitgeber, aber das Ganze habe ich ja nicht zu verantworten, dass ich und auch meine Kolleg/innen offensichtlich falsch vergütet worden sind.

Bei mir geht es auch um rückwirkende Zahlungen von fast vier Jahren, zu denen das Arbeitsgericht meinen Arbeitgeber verurteilt hat. Die Anträge usw. wurde damals alle gestellt.

Auf Zeit spielen kann der Arbeitgeber meiner Meinung ja auch nicht, erstens ist das Urteil rechtskräftig und zweitens wird es inklusive der Verzinsung nur noch teurer für ihn.

Einfach merkwürdig.

MoinMoin

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #3 am: 23.08.2024 13:41 »
Kannst du nicht mit dem Urteil in der Tasche ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Und dann müssen sie doch Stellung beziehen und haben mehr Kosten und die Zinsen sind dann auch fixiert und der Gerichtsvollzieher wird es dann schon auf dein Konto überweisen.
 Einen andere Weg sehe ich nicht, wenn der AG noch nicht mal Abschlagszahlungen anbietet.

Zahlt er eigentlich aktuell das korrekte Entgelt?
Ansonsten musst du da natürlich auch aufpassen, dass die tarifliche Ausschlussfrist nicht greift.

MonaLies

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #4 am: 26.08.2024 11:01 »
Tja, eigentlich hätte ich erwartet, und wir reden hier von einer öffentlichen Behörde, dass mein AG das Urteil von sich aus umsetzt und man nicht noch ein weiteres gerichtliches Verfahren auf den Weg bringen muss.

Zinsen usw. für den Zahlungsausfall wurden im Urteil festgesetzt, die nach jedem Monat natürlich höher ausfallen.

Das richtige Entgelt bekomme ich weiterhin nicht. Wie schon erwähnt, es passiert gar nichts. :(

Casa

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #5 am: 26.08.2024 11:19 »
Kannst du nicht mit dem Urteil in der Tasche ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Und dann müssen sie doch Stellung beziehen und haben mehr Kosten und die Zinsen sind dann auch fixiert und der Gerichtsvollzieher wird es dann schon auf dein Konto überweisen.
 Einen andere Weg sehe ich nicht, wenn der AG noch nicht mal Abschlagszahlungen anbietet.

Zahlt er eigentlich aktuell das korrekte Entgelt?
Ansonsten musst du da natürlich auch aufpassen, dass die tarifliche Ausschlussfrist nicht greift.

Aus Urteilen kann vollstreckt werden, wenn sie einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Das sollte hier der Fall sein.


Tja, eigentlich hätte ich erwartet, und wir reden hier von einer öffentlichen Behörde, dass mein AG das Urteil von sich aus umsetzt und man nicht noch ein weiteres gerichtliches Verfahren auf den Weg bringen muss.

Zinsen usw. für den Zahlungsausfall wurden im Urteil festgesetzt, die nach jedem Monat natürlich höher ausfallen.


Das richtige Entgelt bekomme ich weiterhin nicht. Wie schon erwähnt, es passiert gar nichts. :(

Anmahmen, Frist zur Umsetzung bis zum 01.10.2024 setzen und die Vollstreckung des Urteils androhen.
Zwischenzeitlich kannst du (ggf. über deine RAin) unter Vorlage der Ausfertigung des Urteils beim Arbeitsgericht eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen.

Für die Zwangsvollstreckung in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten gegenüber der öffentlichen Hand ist üblicherweise eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig. Diese kannst du zwischenzeitlich beantragen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #6 am: 26.08.2024 13:47 »
@Casa: Muss man das wirklich so kompliziert machen?
Ich würde einfach hier das Mahnverfahren einläuten.
https://www.online-mahnantrag.de/

Wenn der AG das solange schleifen lässt, dann lässt man andere Profis ran.
Und ich denke so ein Schreiben vom Gericht bewegt da mehr als ein bitte danke.

Maximal würde ich mit dem AG nochmals darauf hinweisen, dass das dein nächster Schritt ist, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen Geld auf dem Konto ist.

Casa

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #7 am: 26.08.2024 16:24 »
@Casa: Muss man das wirklich so kompliziert machen?
Ich würde einfach hier das Mahnverfahren einläuten.
https://www.online-mahnantrag.de/

Wenn der AG das solange schleifen lässt, dann lässt man andere Profis ran.
Und ich denke so ein Schreiben vom Gericht bewegt da mehr als ein bitte danke.

Maximal würde ich mit dem AG nochmals darauf hinweisen, dass das dein nächster Schritt ist, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen Geld auf dem Konto ist.


Mit dem Mahnverfahren kann ein Titel geschaffen werden, der die Voraussetzung für die Vollstreckung ist. Hier existiert bereits ein Titel in Form des arbeitsgerichtlichen Urteils. Das Urteil liegt nur noch nicht in vollstreckbarer Ausfertigung vor. Eine doppelte Titulierung der Forderung ist unzulässig.

Selbst wenn ein Mahnverfahren in Betracht kommt, wird im allerschnellsten Falle innerhalb eines Monats kein Vollstreckungstitel vorliegen.



Für zukünftige Forderungen kann, je nach Tenor des Urteils und mit Blick auf die 6-monatige Ausschlussfrist, eine erneute Titulierung der Forderung notwendig werden. Das sollte man im Blick haben.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Schinkensandwich

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #8 am: 26.08.2024 17:26 »
Wurde im Urteil eine Revision beim LAG zugelassen?

Gerade wenn das Urteil nicht nur Dich betrifft, sondern auch noch eine ganze Reihe der Kollegen und das somit auch eine gewisse grundsätzliche Bedeutung hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber sehr genau prüft ob er in Berufung geht.
Vielleicht dauert es auch deshalb so lang.

MoinMoin

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #9 am: 26.08.2024 17:29 »
Ah wieder was gelernt,
also kann man mit dem Titel den Gerichtsvollzieher losjagen?
Oder was fehlt da nach 6 Monaten?

Casa

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #10 am: 26.08.2024 20:36 »
Ah wieder was gelernt,
also kann man mit dem Titel den Gerichtsvollzieher losjagen?
Oder was fehlt da nach 6 Monaten?

Richtig. Es fehlt die Vollstreckungsklausel - im Ergebnis Stempel des Gerichts und Unterschrift des Urkundsbeamten - und die vollstreckbare Ausfertigung muss dem Schuldner zugestellt werden. Zudem muss die Vollstreckung angekündigt werden und dann bedarf ggf. noch der entsprechenden Genehmigung.
Zur Ankündigung und Genehmigung müsst ich nachlesen. Meine letzte Vollstreckung gegen eine Behörde ist schon ein paar Jahre her.
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LogiJöw

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #11 am: 27.08.2024 11:26 »
Wurde im Urteil eine Revision beim LAG zugelassen?

Gerade wenn das Urteil nicht nur Dich betrifft, sondern auch noch eine ganze Reihe der Kollegen und das somit auch eine gewisse grundsätzliche Bedeutung hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber sehr genau prüft ob er in Berufung geht.
Vielleicht dauert es auch deshalb so lang.

Also wenn ein Urteil tatsächlich rechtskräftig ist, so wie es die TE schildert, dann ist da nix mehr mit Berufung.

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #12 am: 27.08.2024 14:22 »
Wurde im Urteil eine Revision beim LAG zugelassen?

... dass der Arbeitgeber sehr genau prüft ob er in Berufung geht.


Huii, was denn nun Revision oder erst noch Berufung? Bitte nicht alles durcheinander werfen.


1. Gehe ich davon aus, dass das angesprochene Urteil die 1. Instanz war.
2. Da der Streitwert sicher hoch genug ist, kommt es wohl nicht auf die grundsätzliche Bedeutung an, somit ist Berufung (2. Instanz) mutmaßlich zulässig.
3. Gibt es dafür aber Fristen! Und zwar, 1 Monat nach Zustellung (!) des Urteils muss die Berufung eingelegt werden.

Da die TE ausdrücklich schreibt, die Rechtskraft liegt seit 4 Monaten vor, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass die Berufung nicht bzw. nicht rechtzeitig eingelegt wurde. Damit brauchen wir uns um eine Revision schon gar keine Gedanken mehr machen.

So, Urteil ist rechtskräftig - super und hoffentlich hinreichend bestimmt um vollstreckbar zu sein (das ist keine Selbstverständlichkeit) - noch superer, denn damit hat die TE einen Vollstreckungstitel. Bevor man daraus allerdings einen Gerichtsvollzieher los jagen kann, muss der Schuldner aber erstmal unter Fristsetzung aufgefordert werden, zu zahlen!

Interessant wäre jetzt zu wissen, ob im Urteil evtl. schon eine Frist gesetzt wurde, bis wann es umzusetzen und die Nachzahlung zu leisten ist? Klingt nicht so, wäre aber für die TE hilfreich.

Aber, egal: Nach Ablauf der gesetzten Frist, wäre meine Empfehlung aber immer ein Gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

MonaLies

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #13 am: 28.08.2024 08:07 »
Hallo,

es wurde ein Streitwert in fünfstelliger Höhe festgesetzt und somit auch eine Berufung binnen einer Notfrist von einem Monat zugelassen. Diese hat die Gegenseite jedoch ohne weitere Reaktion verstreichen lassen.

Im Urteil wurde keine Frist gesetzt, bis wann das Urteil umzusetzen ist.

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Antw:Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
« Antwort #14 am: 28.08.2024 08:48 »
Dann lag ich ja nicht so falsch.

Wie geschrieben, Frist zur Umsetzung des Urteils inkl. Zahlung des ausstehenden Geldes setzen.

Dazu die Empfehlung, parallel Zwischenzeugnis anfordern, Bewerbungsunterlagen aktualisieren, Stellenausschreibungen studieren. Wenn man den eigenen AG schon vor Gericht zerren muss, um seine Pflicht (Vergütung der Arbeitsleistung) einzufordern, spricht das nicht unbedingt für eine (Arbeits-) Beziehung, auf die man langfristig bauen kann.