Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung
Fragmon:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 23.08.2024 11:02 ---Das Du keine Probezeit mehr nach der Übernahme hast, hat auf die Kündigungsfrist keine Auswirkungen.
--- End quote ---
Als Nachtrag zur Klarstellung:
Eine Probezeit hat NIE Auswirkung auf die Kündigungsfrist im TVöD.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Fragmon am 23.08.2024 13:32 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 23.08.2024 11:02 ---Das Du keine Probezeit mehr nach der Übernahme hast, hat auf die Kündigungsfrist keine Auswirkungen.
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Als Nachtrag zur Klarstellung:
Eine Probezeit hat NIE Auswirkung auf die Kündigungsfrist im TVöD.
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Bei befristeten Arbeitsverträgen nach § 30 TVöD schon.
Fragmon:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 23.08.2024 14:51 ---
--- Zitat von: Fragmon am 23.08.2024 13:32 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 23.08.2024 11:02 ---Das Du keine Probezeit mehr nach der Übernahme hast, hat auf die Kündigungsfrist keine Auswirkungen.
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Als Nachtrag zur Klarstellung:
Eine Probezeit hat NIE Auswirkung auf die Kündigungsfrist im TVöD.
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Stimmt. Spielt der heutzutage aber überhaupt noch eine Rolle. Welche Arbeitsverhältnisse erfüllen diese Regelungen denn noch?
"Für Beschäftigte, auf welche die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die Besonderheiten in den Absätzen 2 bis 5"
Bei befristeten Arbeitsverträgen nach § 30 TVöD schon.
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TVOEDAnwender:
--- Zitat ---"Für Beschäftigte, auf welche die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die Besonderheiten in den Absätzen 2 bis 5"
--- End quote ---
Das bedeutet nur, der § 30 gilt nicht für Befristete Verträge mit Arbeitern und nicht in Neufünfland (Beitrittsgebiet, Zone). Für alle anderen gilt er immer noch.
Fragmon:
Sorry für die erneute Nachfrage. Gibt es im TVöD jetzt noch befristete Arbeitsverhältnisse, die als "Arbeiter" geführt werden? Ich dachte die Trennung wurde abgeschafft.
Oder meint der Paragraph, dass wenn der Tarifbeschäftigte mit seiner jetzigen Tätigkeit, damals ein Arbeiter gewesen wäre, er den §30 Abs. 2-5 unterworfen wird?
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