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[Allg] Ist die Pension sicher?

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Taigawolf:

--- Zitat von: Organisator am 28.08.2024 15:30 ---Ansonsten gab und gibt es schon Kürzungen in der Beamtenversorgung. Zwar nicht radikal, jedoch wurde das Pensionsniveau um einige Prozente abgesenkt, bestimmte Zulagen waren auf einmal nicht mehr ruhegehaltsfähig und Besolderungssteigerungen wurden gekürzt, um dadurch Rücklagen für die Pension zu schaffen.

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Und diese Rücklagen wurden dann wie gesagt nicht das erste Mal geplündert. Eine Frechheit angesichts der Tatsache, dass wir dafür bezahlt haben. Da nimmt man den Beamten einen Teil der Besoldungserhöhung weg mit der Begründung "damit finanzieren wir eure Pensionen" und dann nimmt man das Geld einfach für was Anderes. Billiger Diebstahl durch die Hintertür ist das.

photosynthese:
Solange das Grundgesetz gilt, gilt die hier an mehreren dargestellte weitreichende, aber nicht unendliche Sicherheit.

Das gilt seit dem 23. Mai 1949, davor hat es andere Verfassungen gegeben. Ich schreibe als Historiker, garantiert nicht als Kritiker unserer Verfassung: Es wird auch irgendwann nochmal eine Änderung geben. Und wenn diese Änderung das Beamtenrecht in dem Sinn nicht mehr vorsieht, dann ist es auch mit der Sicherheit vorbei. Ein mehr oder weniger geordneter Übergang schafft sicherlich eine Art Bestandsschutz, ein ungeordneter wohl eher nicht.

Ebenfalls der Historiker in mir lehrt mich aber, dass auch bei ungeordneten Übergängen — von wenigen Ausnahmen abgesehen — der Staatsapparat in der Regel zumindest in wesentlichen Teilen fortgeführt wurde. Eine Komplettstreichung ohne Übergangsregeln ist also äußerst unwahrscheinlich. Aber: Die Pensionen sind kein physikalisches Naturgesetz, sondern Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse und diesen insofern auch unterworfen. Es ist nie ein Fehler, über einen Plan B nachzudenken.

Organisator:

--- Zitat von: Taigawolf am 28.08.2024 15:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.08.2024 15:30 ---Ansonsten gab und gibt es schon Kürzungen in der Beamtenversorgung. Zwar nicht radikal, jedoch wurde das Pensionsniveau um einige Prozente abgesenkt, bestimmte Zulagen waren auf einmal nicht mehr ruhegehaltsfähig und Besolderungssteigerungen wurden gekürzt, um dadurch Rücklagen für die Pension zu schaffen.

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Und diese Rücklagen wurden dann wie gesagt nicht das erste Mal geplündert. Eine Frechheit angesichts der Tatsache, dass wir dafür bezahlt haben. Da nimmt man den Beamten einen Teil der Besoldungserhöhung weg mit der Begründung "damit finanzieren wir eure Pensionen" und dann nimmt man das Geld einfach für was Anderes. Billiger Diebstahl durch die Hintertür ist das.

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Wo wurde denn in welcher Höhe auf diese Rücklagen zugegriffen und in inwieweit sachfremd?

Versuch:

--- Zitat von: Organisator am 28.08.2024 15:30 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:35 ---
--- Zitat von: Mingara am 28.08.2024 14:06 ---Wow, vielen Dank für diese umfassende, fundierte und kompetente Antwort, Rentenonkel! Genau nach so einer Einschätzung samt Belege hatte ich mich gesehnt.

Daraus lese ich, dass das Alimentationsprinzip und auch eine angemessene Höhe dessen nur unter besonders gravierenden, politischen Umständen geändert werden kann. Zumal man ja bei einer "radikalen" Kürzung auch die Minister und etliche Abgeordnete schöpfen würde... Ob die dann so einem Gesetz zustimmen würden, ist fraglich.

Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.

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Und da gäbe es für dich dann Bestandschutz

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Auf welcher Grundlage sollte ein solcher Bestandschutz beruhen?

Ansonsten gab und gibt es schon Kürzungen in der Beamtenversorgung. Zwar nicht radikal, jedoch wurde das Pensionsniveau um einige Prozente abgesenkt, bestimmte Zulagen waren auf einmal nicht mehr ruhegehaltsfähig und Besolderungssteigerungen wurden gekürzt, um dadurch Rücklagen für die Pension zu schaffen.

Real ca. 10 % an Pensionshöhe sind dadurch verloren gegangen.

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Hier ging es um eine Umstellung und Aufnahme der Beamten in die Sozialversicherung

Rentenonkel:
@Photosynthese:

Ich verstehe Deine Argumentation, allerdings gelten die althergebrachten Grundsätze der Beamten mindestens seit der Weimarer Republik, die Renten noch aus der Zeit des Kaiserreiches.

Die Rechtsnachfolge im Staats- und Völkerrecht ist die Staatensukzession, das Einrücken eines Staates oder mehrerer Staaten in die völkerrechtliche Rechtsposition eines anderen Staates oder mehrerer anderer Staaten. Bei einer solchen Staatensukzession tritt der neue Staat als Rechtsnachfolger für den bisherigen Staat auf. Dabei ist es wichtig, dass der neue Staat regelmäßig die Verbindlichkeiten des bisherigen Staates dem Grunde nach anerkennt. Andernfalls würde der neue Staat Schwierigkeiten haben, auf den internationalen Finanzmärkten Kredite zu erhalten oder international anerkannt zu werden.

Mit ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise die DDR mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 als Staats- und Völkerrechtssubjekt untergegangen und nimmt seither an der staats- und völkerrechtlichen Kontinuität Deutschlands in der Form der Identität der Bundesrepublik teil. Damit sind aber auch Ansprüche auf Rente und Pension in die Identität der Bundesrepublik übergegangen und werden kontinuierlich von dieser dem Grunde nach bedient.

Bei den von Dir genannten Problemen geht es daher regelmäßig nur um die Frage nach dem wieviel, nicht aber nach der Frage des ob. Und am Rande gesagt: Sollte es einmal zu der von Dir geschilderten Situation kommen, haben wir vermutlich viel mehr Probleme als die Frage nach der Höhe der Pension. Gleiches gilt, wenn der Rechtsnachfolgestaat kein demokratischer sein sollte.

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