Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Ist die Pension sicher?

<< < (2/5) > >>

Mingara:
Wow, vielen Dank für diese umfassende, fundierte und kompetente Antwort, Rentenonkel! Genau nach so einer Einschätzung samt Belege hatte ich mich gesehnt.

Daraus lese ich, dass das Alimentationsprinzip und auch eine angemessene Höhe dessen nur unter besonders gravierenden, politischen Umständen geändert werden kann. Zumal man ja bei einer "radikalen" Kürzung auch die Minister und etliche Abgeordnete schöpfen würde... Ob die dann so einem Gesetz zustimmen würden, ist fraglich.

Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.

Versuch:

--- Zitat von: Mingara am 28.08.2024 14:06 ---Wow, vielen Dank für diese umfassende, fundierte und kompetente Antwort, Rentenonkel! Genau nach so einer Einschätzung samt Belege hatte ich mich gesehnt.

Daraus lese ich, dass das Alimentationsprinzip und auch eine angemessene Höhe dessen nur unter besonders gravierenden, politischen Umständen geändert werden kann. Zumal man ja bei einer "radikalen" Kürzung auch die Minister und etliche Abgeordnete schöpfen würde... Ob die dann so einem Gesetz zustimmen würden, ist fraglich.

Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.

--- End quote ---

Und da gäbe es für dich dann Bestandschutz

Ozymandias:
Pension ist relativ sicher.
Aber wie gesagt dient auch Griechenland als Blaupause. Dort wurden Renten fast 50% gekürzt, bei den Pensionen weiß ich es nicht genau, dürfte auch um den Dreh gewesen sein. Nicht auf einmal, stückchenweise.

Am 8. Mai 1945 sind z.B. alle Beamtenverhältnisse erloschen. Danach hat man aber wieder Pensionen für die Zeit davor bekommen, ab ca. Anfang der 50er.

In Krisenzeiten wird es alle erwischen und es kann gekürzt werden. In Deutschland wäre sowas eher Ultima Ratio. Hier macht man es schleichend über Inflation und Stauchung der Tabelle.  ;D

Rentenonkel:

--- Zitat von: Mingara am 28.08.2024 14:06 ---
Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.

--- End quote ---

Die Einführung einer Abgabenpflicht für Beamte ist nicht so ohne weiteres möglich.

Da das BVerfG wiederkehrend bei der Betrachtung von amtsangemessener Alimentation immer von Nettobezügen ausgeht, würden künftige Sozialabgaben von Beamten dazu führen, dass das Nettoeinkommen von Beamten grundsätzlich sinken würde. Solange wie der Gesetzgeber nicht gleichzeitig die Bruttobezüge so anpasst, dass die Nettoalimentation gleich bleibt, wäre das ein zunächst einmal ein unzulässiges Sonderopfer.

Gleichzeitig ist die Begründung einer Sozialversicherungspflicht (und damit auch die Beitragspflicht) ein begünstigender Bescheid, da damit ja auch Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft entstehen.

Eine generelle Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ist derzeit unsinnig, da der Beamte ja einen Anspruch auf Beihilfe hat und somit keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (übrigens auch kein Krankengeld) oder Pflegeversicherung für sich in Anspruch nehmen kann.

Eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ist unsinnig, da ein Beamter (bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich) nicht gekündigt werden darf und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld nicht realisiert werden kann.

Eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist unsinnig, da Ansprüche auf eine gesetzliche Altersrente regelmäßig auf den Pensionsanspruch angerechnet werden.

Daher wäre es zunächst einmal fraglich, ob überhaupt eine Pflichtversicherung möglich wäre, aus der der Beamte gar keine Vorteile ziehen könnte.

Etwas anderes wäre es, wenn der Dienstherr wie oben beschrieben die dadurch entstehende Mehrbelastung vollständig durch zusätzliche Beträge auffängt. So hat es beispielsweise das Land NRW im Jahre 2005 bei den Landtagsabgeordneten gemacht. Seitdem haben neue Landtagsabgeordnete in NRW keinen Anspruch mehr auf eine Versorgung, stattdessen erhalten sie in der aktiven Zeit zusätzlich zu ihren Diäten (knapp 9.840 Euro monatlich) für ihre Altersversorgung einen zusätzlichen Betrag (derzeit 2.539 Euro monatlich), den sie dann zweckgebunden zum Beispiel im Versorgungswerk anlegen müssen.

Ob das wirklich ein nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wäre, wag ich zu bezweifeln.

Was allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen ist, ist eine weitere, stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für jüngere Beamte. Diese könnte mit der weiterhin zunehmender Lebenserwartung und dem Hintergrund des Fachkräftemangels gut begründet werden. Dazu gehört aber auch, dass es eine solche Anhebung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung geben müsste, so wie es von dem einen oder anderen Rentenexperten der Rentenkommission gefordert wird.

Organisator:

--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:35 ---
--- Zitat von: Mingara am 28.08.2024 14:06 ---Wow, vielen Dank für diese umfassende, fundierte und kompetente Antwort, Rentenonkel! Genau nach so einer Einschätzung samt Belege hatte ich mich gesehnt.

Daraus lese ich, dass das Alimentationsprinzip und auch eine angemessene Höhe dessen nur unter besonders gravierenden, politischen Umständen geändert werden kann. Zumal man ja bei einer "radikalen" Kürzung auch die Minister und etliche Abgeordnete schöpfen würde... Ob die dann so einem Gesetz zustimmen würden, ist fraglich.

Was in meinen Augen jedoch vorstellbar ist, sind künftige Sozialabgaben von Beamte, um den steigenden Sozialabgaben Herr zu werden... Hat aber dann freilich nichts der Pension zu tun.

--- End quote ---

Und da gäbe es für dich dann Bestandschutz

--- End quote ---

Auf welcher Grundlage sollte ein solcher Bestandschutz beruhen?

Ansonsten gab und gibt es schon Kürzungen in der Beamtenversorgung. Zwar nicht radikal, jedoch wurde das Pensionsniveau um einige Prozente abgesenkt, bestimmte Zulagen waren auf einmal nicht mehr ruhegehaltsfähig und Besolderungssteigerungen wurden gekürzt, um dadurch Rücklagen für die Pension zu schaffen.

Real ca. 10 % an Pensionshöhe sind dadurch verloren gegangen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version