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Tv-L dienstplanmäßige Überstunden Zulagen
JohnDoe90:
Guten Tag,
ich habe bisher leider nichts passendes gefunden und unsere Personalabteilung und Personalrat waren bisher wenig hilfreich.
Wir arbeiten Vollzeit für einen öffentlichen Arbeitgeber in NRW nach TV-L, zusätzlich muss immer eine Person am Wochenende und Feiertagen alleine den Grundbetrieb sicherstellen, diese Stunden werden als Überstunden abgerechnet.
Nun hat unsere Sachbearbeitung beschlossen, da es einen Anordnungsplan gibt in dem die Wochenenden und Feiertage pro Person 6 Monate im voraus zugeteilt sind, es sich um dienstplanmäßige Überstunden handelt und es keine Zulagen für Überstunden (bis 9b 30% ab 10 15%) mehr gibt.
Ich kann leider keine konkrete Definition für den Begriff "dienstplanmäßige Überstunden" finden, denke aber dass die Einordnung unserer Personalabteilung nicht korrekt ist, da wir ausserhalb des festgelegten Arbeitszeitenkorridors (Mo-Fr 6:30 bis 19:00) arbeiten und auch zusätzlich zu unseren Vollzeitstunden arbeiten. Wir können monatlich wählen, ob die Stunden monetär ausgezahlt werden oder auf unser Zeitkonto gutgeschrieben werden, mit Bearbeitungsfristen von mehreren Wochen können wir diese also auch nicht bis zum Ende der Folgewoche direkt ausgleichen.
Kann hier jemand weiterhelfen? Wenn dies korrekt ist, könnte ja jeder Arbeitgeber sich so relativ simpel um die Zulage drücken, oder nicht?
Viele Grüße und vielen Dank.
TVOEDAnwender:
Überstunden sind danach die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das bedeutet: wenn der AG einen Dienstplan aufstellt und innerhalb dieses Dienstplans die 39.x Stunden anders verteilt, sind dies keine Überstunden, sondern nur eine andere Verteilung der Arbeitszeit da. Er muss die 39.x Stunden nur im Schnitt eine Jahres (nicht Kalenderjahres) erreichen. Erreicht er Sie nicht muss nur eine Auszahlung der Stunden erfolgen, jedoch ohne einen Überstundenzuschlag.
MoinMoin:
Witzige Begründung, den Dienstplan mäßige Mehrarbeit sind halt Überstunden:
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Wenn der Ag also keine Überstunden produzieren will, denn muss er per Dienstplan dafür sorgen das die Personen die am Wochenende arbeiten per Dienstplan die Tage Mo-Fr in dieser Woche weniger arbeiten, damit sie keine Mehrarbeit produzieren.
Da ihr aber unter der Woche Gleitzeit habt und keinen fixen Dienstplan für Mo-Fr wollte, gibt es nach meinem befinden für den Ag die Möglichkeit einer Anpassung der Sollarbeitszeit von Mo-Fr für diese Woche (und ich denke das meint die PA).
Dann sind die Stunden die Ihr am WE macht dienstplanmäßige Stunden (also keine ÜStunden, und es gibt nur WE Zuschläge) und die Stunden die über der (reduzierten) Sollarbeitszeit innerhalb der Woche macht normale Gleitzeitstunden.
So würde da ein Schuh draus, denke ich. Ob man das so machen kann, also einerseits fixe Arbeitszeiten vorgeben und andererseits normale Gleitzeit, weiß ich nicht.
Aber ich habe das Gefühl, dass wenn ihr dagegen angeht, der Ag auf dumme Gedanken kommt und ein starres Korsett euch überstülpt, damit es keine ÜStunden gibt.
Nicht schön, aber ich denke die Denke der Personalabteilung ist nachvollziehbar und im Kern korrekt.
So rein hypothetisch. Wenn die Woche am Samstag anfangen würde und ihr Dienstplan mäßig dort schon 2x8 h gearbeitet habt, dann würde man die 2x 8 h Stunden, die man am Do/Fr in seiner normale Gleitzeit macht, nicht als angeordnete Überstunden empfinden.
JohnDoe90:
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Es sind eigentlich bewusst angeordnete Überstunden, die wir monatlich einreichen müssen. Hier ist uns freigestellt wie wir diese abrechnen, entweder als Freizeitausgleich oder aber monetär. Das System sieht den Ausgleich in der folge Woche also gar nicht zwingend vor.
Da ich mir die Stunden nicht auf das Gleitzeitkonto anrechnen, sondern Auszahlen lasse, kann ich diese gar nicht nachträglich ausgleichen, da diese dort gar nicht existieren.
Unser Gleitzeitsystem sieht die Stunden auch gar nicht als Arbeitszeiten an, diese werden immer erst als außerhalb des Arbeitszeitenfenster gebucht und müssen freigeschaltet werden, wenn man den Freizeitausgleich wählt.
Deshalb ist es für mich so schwierig diese Entscheidung nachzuvollziehen, denn wir erfüllen eigentlich alle Anforderungen für Überstunden. Unsere PA hat halt beschlossen, dass der Anordnungsplan ein Dienstplan ist und lässt alles andere außen vor.
TVOEDAnwender:
Nein. Arbeitsstunden, die dienstplanmäßig geplant wurden, sind keine (zuschlagspflichtigen) Überstunden.
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