Autor Thema: Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen  (Read 5263 times)

Michoko

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Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« am: 28.08.2024 21:47 »
Guten Abend,
ich bin seit zwei Jahren und drei Monaten im öffentlichen Dienst im Verwaltungsbereich (Sachbearbeitung) nach TV-H E6 eingestellt. Vorher war ich acht Jahre (inkl. 3.5 Jahre Elternzeit) bei einem AG in der freien Wirtschaft angestellt. Vorher habe ich eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht, außerdem habe ich das Erste Staatsexamen Lehramt an Grundschulen (das Referendariat habe ich allerdings nicht gemacht, bin also keine Lehrerin). Bei Antritt meiner aktuellen Stelle im öffentlichen Dienst wurde ich in die E6 mit der Stufe 1 eingestellt, was mich schon sehr wunderte, da ich acht Jahre Berufserfahrung im Bürobereich (aber eben nicht im öffentlichen Dienst) habe. Mir wurde damals gesagt, dass ich über keine "einschlägige" Berufserfahrung verfüge, da man die Berufserfahrung nur berücksichtigen könne, wenn es sich um vorherige Aufgaben handele, die ganz konkret auf die neuen Aufgaben "übertragen" werden könnten. Ich habe das so akzeptiert und habe also in Stufe 1 begonnen. Ich merkte schnell, dass ich meine bisherige Berufserfahrung als Bürokauffrau sehr wohl positiv bei den  Tätigkeiten der neuen Stelle einbringen konnte und habe auch von meiner direkten Vorgesetzten schnell gesagt bekommen, dass ich mich sehr schnell einarbeiten würde, sie sehr zufrieden mit mir sind usw. (wirklich durchweg nur positives Feedback bis heute). Nach ein paar Monaten wurden mir auch Aufgaben aufgetragen, die meine Kolleg/innen (auch die, die bereits länger dort sind als ich) nicht machen. Ich kann leider schwer sagen, ob diese Tätigkeiten zu den "regulären" Tätigkeiten der Stelle gehören oder nicht. Aber es sind Aufgaben, die bisher immer die Büroleitung (-"Zwischenstelle zur Chefin) selbst gemacht hat, bis ich kam. Ich fühle mich schon etwas ungerecht behandelt, denn ich bin zwar noch nicht so lange da wie Andere, erledige aber anspruchsvollere Aufgaben als sie und werde trotzdem schlechter bezahlt (da ich ja in der Stufe 1 begonnen habe).

Vor kurzem war in der gleichen Abteilung eine Stelle mit E13 ausgeschrieben, die Tätigkeiten umfasst, die auf den Tätigkeiten meiner aktuellen Stelle aufbauen (ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus). Also es gibt praktisch in dieser Abteilung Angestellte mit E6 und mit E13 und diejenigen, die eine E6 Stelle haben, "unterstützen" sozusagen die Angestellten mit E13. Jedoch entsprechen diese E13 Tätigkeiten nicht den "zusätzlichen" Aufgaben, die mir anvertraut wurden.
Ich habe mich nach Rücksprache mit meiner Chefin auf so eine E13 Stelle, die ausgeschrieben war, beworben. Meine Chefin traut mir das auch zu und ich bin zuversichtlich, dass ich die Stelle bekommen werde. Das würde für mich bedeuten, dass ich dann in der E13 wieder in die Stufe 2 komme und die Laufzeit auf 0 gesetzt wird, richtig?
Theoretisch würde ich ab 5/25 in Stufe 3 kommen. Welche Argumente kann ich vorbringen, damit mir die Stufenlaufzeit angerechnet wird oder - besser noch - ich sogar in Stufe 3 eingestellt werde bei der neuen Stelle (da ich mich ehrlich gesagt schon die ganze Zeit ungerecht eingestuft fühle)? Wie kann ich hier am besten argumentieren? Ich kenne mich natürlich bestens aus in der Abteilung, aber würde natürlich bei der E13 Stelle schon andere, verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen. Meine Chefin habe ich diesbezüglich noch nicht angesprochen, jedoch gehe ich stark davon aus, dass sie (trotz des fortwährenden Lobs und Wertschätzung an mich) hier keine Bemühungen anstellen wird und sich mit der Personalabteilung "auseinandersetzen" möchte.  :'( D. h. ich wäre bei dem "Versuch eine Höherstufung" komplett auf mich alleine gestellt.
Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich mein Ziel erreichen kann, die neue Stelle in Stufe 3 zu starten? Vielleicht auch noch wichtig: ich bin aktuell unbefristet beschäftigt, die neue Stelle ist allerdings auf fünf Jahre befristet. (Möchte den Wechsel dennoch wagen, da der Unterschied von E6 auf E13 ja schon erheblich ist, die Aufgaben mich reizen und ich diese Chance unbedingt nutzen möchte.)
Vielen Dank für eure Antworten.  :)
« Last Edit: 28.08.2024 21:56 von Michoko »

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #1 am: 29.08.2024 07:26 »
Zum einen hättest du jederzeit die Möglichkeit gehabt, überprüfen zu lassen, ob deine berufliche Zeiten einschlägig sind, im Zweifel vor einem Arbeitsgericht.
Damit wäre dir dann Gerechtigkeit widerfahren oder aber du hättest erkennen müssen, dass es nicht ungerecht war, sondern einfach nur eine ungünstiger Tarifvertrag.

Zum anderen hättest du unter Umständen bei der Einstellung diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkennen lassen können, sofern du es keine anderen geeigneten Bewerber gab.

Wenn du die 13er Stelle bekommst, dann ist das keine Einstellung, sondern eine einfach Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer Höhergruppierung führen, kombiniert mit einem Änderungsvertrag der dich befristet.
Aber eher keine Neueinstellung (wäre für dich auch schlecht, da du dann auf Stufe 1 laden wirst.).

Im TV-H findet so weit ich weiß eine Stufengleich Höhergruppierung statt, insofern, könnte es sich für dich lohnen, feststellen zu lassen, dass du einschlägige BE hattest bei Einstellung.
Dann würdest du in der EG13 Stufe 3 kommen.

Gewerbler

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #2 am: 29.08.2024 07:44 »
Ich weiß nicht, ob das (im TV-H) möglich ist, aber evtl. gibt es ja auch die Möglichkeit, dir die neuen Aufgaben befristet zu übertragen? So hättest du weiterhin die unbefristete Stelle, die dann zwar wieder weniger Geld bringen würde, aber besser als auf der Straße sitzen?
Wobei in 5 Jahren natürlich auch viel passieren kann, was jetzt keiner weiß, das ist auch klar...

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #3 am: 29.08.2024 09:50 »
Ja, das geht auch im TV-H (§ 14 )

Michoko

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #4 am: 03.09.2024 08:40 »
Wenn du die 13er Stelle bekommst, dann ist das keine Einstellung, sondern eine einfach Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer Höhergruppierung führen, kombiniert mit einem Änderungsvertrag der dich befristet.

---> Es handelt sich bei der E13 Stelle um eine komplett andere Stelle (aber in derselben Abteilung), also auch eine andere Stellenbezeichnung (Titel). Kann man das dann trotzdem mit einfach mit einem Änderungsvertrag machen?
Falls die mich in Stufe 1 oder 2 (Stufenlaufzeit auf 0 setzen) wollen, könnte ich einen Antrag auf Prüfung förderlicher Zeiten stellen oder greift das hier nicht? Die letzten (fast) zweieinhalb Jahre habe ich ja Tätigkeiten ausgeübt, in denen ich grundlegende Kenntnisse erworben habe, die für die neue Stelle "förderlich" sind. D. h. ich fange im Gegensatz zu jemandem, der von extern kommt, nicht bei 0 an und würde definitiv viel weniger Einarbeitungszeit brauchen. Könnte das schon ein Argument sein?
Und wenn ja, wie stelle ich das an? Einfach einen formlosen Antrag? Könnte ich mir diesbzgl. auch Rat beim Personalrat holen oder haben die damit nichts zu tun? 

Ich habe versucht mich nochmal einzulesen bzgl. "einschlägiger Berufserfahrung". Jedoch finde ich es sehr schwammig, wie dies geprüft wird. Hierzu reichen doch nicht nur Arbeitszeugnisse vorheriger AG aus? So weit, dass es vor ein Arbeitsgericht geht, möchte ich auf keinen Fall. 1. möchte ich mich auf keinen Fall mit meinem AG verkrachen, 2. habe ich keine Rechtsschutzversicherung. 
Was ich allerdings nicht verstehe: Ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau und über acht Jahre (inkl. Elternzeit) Berufserfahrung im Bereich Office Management (habe immer viel mit Word und Excel gearbeitet) und bei der aktuellen E6 Stelle arbeite ich ebenfalls hauptsächlich mit Word und Excel (zwar ist es ein komplett anderer Themenbereich, aber meine erworbenen Kenntnisse bringe ich auf jeden Fall ein). Nun habe ich auch noch von einer Kollegin erfahren, dass sie sofort in Stufe 3 eingestellt wurde - sie ist 11 Jahre jünger als ich und hat vier Jahre Berufserfahrung (immer nur in Teilzeit gearbeitet) und war vorher auch nie im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da frage ich mich, wie das sein kann. (Noch dazu weiß ich, dass die Abteilungsleitung mit dieser Kollegin überhaupt nicht zufrieden ist und schon mehrere Gespräche wegen "mangelnder Motivation" geführt wurden (sie ist auch erst seit ca. einem halben Jahr da.)

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Tipps geben könntet, was nun der nächste Schritt für mich sein könnte, um evtl. wenigstens förderliche Zeiten anzuerkennen für die neue E13 Stelle, um hier in Stufe 3 einzusteigen.

Vielen Dank im Voraus!

Casa

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #5 am: 03.09.2024 18:39 »
Zitat
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Tipps geben könntet, was nun der nächste Schritt für mich sein könnte, um evtl. wenigstens förderliche Zeiten anzuerkennen für die neue E13 Stelle, um hier in Stufe 3 einzusteigen.

Vielen Dank im Voraus!

Förderliche Zeiten sind im Lichte der konkreten Tätigkeit und Qualifikation zu betrachten. Förderlich bedeutet daher nicht "irgendwie" von Vorteil. Es muss ein Vorteil im Rahmen der tarifvertraglichen Grenzen bestehen. Das heißt im Ergebnis, dass eine Tätigkeit mit Eingruppierung E6 in keinem Falle förderlich für eine Tätigkeit mit Eingruppierung E13 sein kann. Der Förderlichkeit mangelt es an der vergleichbaren Qualifikation für die Tätigkeit.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

FearOfTheDuck

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #6 am: 04.09.2024 00:04 »
Wenn es eine Höhergruppierung ist, scheiden Überlegungen zur Stufe aus. Da gibt es keinen Antrag und man kann (tariflich) nichts mehr verhandeln. Du kommst dann numerisch in die gleiche Stufe, Stufe 1 ist bei HG gar nicht möglich.

Die gefühlte Ungerechtigkeit ist hier fehl am Platz. Deine Kollegen haben gegebenenfalls auch klein angefangen oder besser verhandelt. Ob einschlägige BE vorlag, kann hier nicht beurteilt werden. "Anderer Themenbereich" würde eher gegen eBE sprechen, Word/Excel anzuführen, ist ein wenig dünn. Da du das aber nicht gerichtlich prüfen lassen magst, sind die Gedanken dazu obsolet.

Das Einzige, was du m.E. machen könntest, wäre eine Stufenlaufzeitverkürzung anzustrengen, dann könntest du schon eher und damit bei HG in Stufe 3 sein.

Der Änderungsvertrag ist sogar die gängige Variante.

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #7 am: 04.09.2024 07:19 »
Zitat
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Tipps geben könntet, was nun der nächste Schritt für mich sein könnte, um evtl. wenigstens förderliche Zeiten anzuerkennen für die neue E13 Stelle, um hier in Stufe 3 einzusteigen.

Vielen Dank im Voraus!

Förderliche Zeiten sind im Lichte der konkreten Tätigkeit und Qualifikation zu betrachten. Förderlich bedeutet daher nicht "irgendwie" von Vorteil. Es muss ein Vorteil im Rahmen der tarifvertraglichen Grenzen bestehen. Das heißt im Ergebnis, dass eine Tätigkeit mit Eingruppierung E6 in keinem Falle förderlich für eine Tätigkeit mit Eingruppierung E13 sein kann. Der Förderlichkeit mangelt es an der vergleichbaren Qualifikation für die Tätigkeit.
Sehe ich anders.
Auch Tätigkeiten aus der EG6 (nicht zu Verwechseln mit jemanden der in EG6 eingruppiert ist) können durchaus förderlich sein für Tätigkeiten der EG13
Wenn ich z.B. als Informatiker eine Bäckerei Software-System erstellen soll, dann kann meine Bäckerlehre und Tätigkeit durchaus förderlich für die EG13 sein.

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #8 am: 04.09.2024 07:24 »
Nun habe ich auch noch von einer Kollegin erfahren, dass sie sofort in Stufe 3 eingestellt wurde - sie ist 11 Jahre jünger als ich und hat vier Jahre Berufserfahrung (immer nur in Teilzeit gearbeitet) und war vorher auch nie im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da frage ich mich, wie das sein kann.
Das liegt schlicht ergreifend am Tarifvertrag und der offensichtlichen einschlägigen Berufserfahrung (oder förderliche Zeiten) die die Dame bei der Neueinstellung mitgebracht hat und man kann davon ausgehen, dass das korrekt ist.
Auch wenn sie jünger ist.

Du machst einfach eine Höhergruppierung nach den Regeln deines Arbeitsvertrages und da gelten halt andere Regeln.


Michoko

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #9 am: 17.09.2024 09:36 »
Ich weiß nicht, ob das (im TV-H) möglich ist, aber evtl. gibt es ja auch die Möglichkeit, dir die neuen Aufgaben befristet zu übertragen? So hättest du weiterhin die unbefristete Stelle, die dann zwar wieder weniger Geld bringen würde, aber besser als auf der Straße sitzen?

Ja, das geht auch im TV-H (§ 14 )

Ich habe nun die Info, dass es, wie von Gewerbler geschrieben, anhand eines Änderungsvertrages (nach TV-H §14) gemacht werden soll. Mich irritiert aber nun, dass Gewerbler in seiner Nachricht geschrieben hatte, dass es mir dann weniger Geld bringen würde. Die Personalerin sagte mir, dass ich für die fünf Jahre eine Zulage, d. h. die Differenz zwischen meinem aktuellen E6 Gehalt und dem E13 Gehalt (Stufe bleibt gleich - 2, und auch die Stufenlaufzeit wird beibehalten) erhalten würde und, dass dies dann keine finanziellen Nachteile für mich hätte und es vom Gehalt her genauso wäre, wie wenn ich nach EG13 (Stufe 2) bezahlt würde. Ist das richtig??
Bin etwas verwundert wegen des Hinweises auf "weniger Geld" in Gewerblers Nachricht, in der ja steht
[...] die dann zwar wieder weniger Geld bringen würde [...]

Oder meint Gewerbler damit, dass ich dann nach den fünf Jahren, wenn ich wieder die Tätigkeiten der E6 Stelle machen würde, weniger Geld hätte als die fünf Jahre vorher? 



Gewerbler

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #10 am: 17.09.2024 09:51 »
Oder meint Gewerbler damit, dass ich dann nach den fünf Jahren, wenn ich wieder die Tätigkeiten der E6 Stelle machen würde, weniger Geld hätte als die fünf Jahre vorher?

Ja, genau, das meinte ich damit.
Wenn du auf die befristete Stelle wechseln würdest, wärst du nach den 5 Jahren arbeitslos, wenn es über die Zulage gemacht wird, fällst du zwar auf E6 zurück (= wieder weniger Geld), aber hast dafür weiterhin einen Job.

Alles natürlich immer unter der Annahme, dass sich in den 5 Jahren nicht sonst was ergibt, was die E13 Stelle z.B. entfristet oder so.

Michoko

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #11 am: 17.09.2024 11:53 »
Prima, danke für die rasche Rückmeldung.

Und dass das mit dem Änderungsvertrag nach §14 und der Zulage keine finanziellen Nachteile (auch bzgl. Rente) hat und ich das gleiche Geld erhalte, wie wenn ich in der E13 wäre, ist korrekt?
Und für
« Last Edit: 17.09.2024 12:02 von Michoko »

Umlauf

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #12 am: 17.09.2024 12:43 »
Prima, danke für die rasche Rückmeldung.

Und dass das mit dem Änderungsvertrag nach §14 und der Zulage keine finanziellen Nachteile (auch bzgl. Rente) hat und ich das gleiche Geld erhalte, wie wenn ich in der E13 wäre, ist korrekt?
Und für

Für die Rente ist es iR völlig egal, wie das Geld sich ursprünglich zusammensetzt, so lange die Rentenbeiträge abgeführt werden. Sowohl die Zulage als auch die EG unterliegen den Sozialversicherungsabgaben.

Maggus

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #13 am: 17.09.2024 15:12 »
Ich verstehe nicht, wieso aus einem unbefristeten ein befristeter Arbeitsvertrag werden soll, nur weil die Stelle befristet ausgeschrieben ist.
Das sind doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zumal die auszuübende Tätigkeit maßgeblich ist und nicht ob es eine Stelle gibt.
Bei bisher unbefristet Beschäftigten kann der Arbeitgeber in solchen Fällen § 14 TV-H anwenden. Auch eine Höhergruppierung wäre möglich, allerdings hat der Beschäftigte dann dauerhaft Anspruch auf die höhere Vergütung und entsprechende Tätigkeiten. Eine gleichwertige Tätigkeit wird sich beim Arbeitgeber Land allerdings leichter finden lassen, als in der jeweiligen Kommune (TVöD).

Übersehe ich hier was?

TVOEDAnwender

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #14 am: 19.09.2024 20:37 »
Der AG kann die Übertragung der (befristeten) Tätigkeit davon abhängig machen, dass der TE bereit ist ein befristetes AV abzuschließen. Dies ist bei vorliegen eines Sachgrundes ohne Probleme möglich, in dem ein Auflösungsvertrag angeschlossen wird und gleichzeitig ein neuer befristeter Arbeitsvertrag.