Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

<< < (21/104) > >>

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 09:24 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 09:15 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:46 ---... , dass hier etwas im Argen liegt, wenn man sogar mit einer niedrigeren Qualifikation letztlich eine bessere Altersversorgung erhält.

--- End quote ---

So mal wieder weg vom Thema Studium/Qualifikation: Der Unterschied zwischen Rente und Pension liegt ja in der Berechnungsmethode. Während für den Beamten lediglich die letzten 3 Jahre zählen, ist der Rentenversicherte auf seine Lebens-Punkte-Sammlung angewiesen.

--- End quote ---
Diskussion entwickeln sich. Mir ging es darum, die geringen Unterschiede, die MoinMoin ausgemacht hat, in das rechte Licht zu setzen.

--- End quote ---

Natürlich entwickeln sich Diskussionen ;) - Aber den Post von MoinMoin habe ich so verstanden, dass der Beamte und der TB, der sein ganzes Leben im öD verbracht hat, im Alter gar nicht so unterschiedlich dastehen. Das kann ich prinzipiell auch nachvollziehen.

Grundsätzlich hast Du aber Recht: Die Berechnung der Rente erfolgt auf der Grundlage der Lebensarbeitsleistung und ist damit gegenüber der Pension im Nachteil (Beispiele hatte ich ja genannt).

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 08:19 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:06 ---
--- Zitat von: Fragmon am 06.09.2024 07:55 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

--- End quote ---

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-

--- End quote ---
Damit ist der studierte Beamte des gD nicht der Regelfall?

--- End quote ---
Der Beamte mit einem wissenschaftlichem Hochschulstudium im gD ist die Ausnahme.
Aber wenn man die Verwaltungsschule (Ausbildung) als Studium bezeichnen mag, dann sind natürlich im gD viele Studierte.
Aber das ist halt so, dass inzwischen alles mögliche ein Studium ist und das studium generale, dank Bologna, abgeschafft wurde.

--- End quote ---

Ähm, also bei uns in NRW gehen die Beamten in der Lgr. 2, 1. EA (ehem. gD) i.d.R. zur Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (früher FHöV) und machen dort ein Hochschulstudium = Bachelor-Abschluss (früher Diplom (FH). Über die Verwaltungsschule (=in NRW sind das Studieninstitute) kommen die wenigsten in die Lgr. 2/1. EA (ehem. gD), da der sog. "prüfungserleichterte Aufstieg" eine absolute Ausnahme darstellt.

DerLustigeOpa:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 06.09.2024 10:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 08:19 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:06 ---
--- Zitat von: Fragmon am 06.09.2024 07:55 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

--- End quote ---

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-

--- End quote ---
Damit ist der studierte Beamte des gD nicht der Regelfall?

--- End quote ---
Der Beamte mit einem wissenschaftlichem Hochschulstudium im gD ist die Ausnahme.
Aber wenn man die Verwaltungsschule (Ausbildung) als Studium bezeichnen mag, dann sind natürlich im gD viele Studierte.
Aber das ist halt so, dass inzwischen alles mögliche ein Studium ist und das studium generale, dank Bologna, abgeschafft wurde.

--- End quote ---

Ähm, also bei uns in NRW gehen die Beamten in der Lgr. 2, 1. EA (ehem. gD) i.d.R. zur Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (früher FHöV) und machen dort ein Hochschulstudium = Bachelor-Abschluss (früher Diplom (FH). Über die Verwaltungsschule (=in NRW sind das Studieninstitute) kommen die wenigsten in die Lgr. 2/1. EA (ehem. gD), da der sog. "prüfungserleichterte Aufstieg" eine absolute Ausnahme darstellt.

--- End quote ---

Das kann ich bestätigen und diese Gruppe stellt auch in meinem Haus den Großteil der Lgr. 2, 1. EA.

Aber ein BA an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist kein wissenschaftliches Hochschulstudium, sondern ein duales Studium.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:46 ---Die Aussage von MoinMoin war, dass der Unterschied zwischen der Altersversorgung der Beamten und AN nicht so gravierend ist, wenn man die Zusatzversorgung miteinbezieht. Außer bei studierten AN; hier ist der Unterschied nach MoinMoin wohl deutlich.

--- End quote ---
Da man eben wesentlich später in die VBL/Rente einzahlt ist hier der GAP eben höher, als bei dem langzeit öDler.

Jemand der seine Ausbildung im öD macht und lebenslang, also 50Jahre, einzahlt in Rente und VBL in seiner EGX, der dürfte versorgungstechnisch sogar einen höheren Prozentsatz als Altersversorgung als der Beamte haben.

und mit studierten AN meinte ich Masterabsolventen, die halt nach Abi ~ 5Jahre Ausbildung on Top haben und nicht nur 3 Jahre Ausbildung (wie die Beamten im gD und BSCler), da fehlen dann halt nochmals 2 Jahre Einzahlung, darauf wollte ich hinaus, die den GAP erhöhen.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 10:45 ---...
und mit studierten AN meinte ich Masterabsolventen, die halt nach Abi ~ 5Jahre Ausbildung on Top haben und nicht nur 3 Jahre Ausbildung (wie die Beamten im gD und BSCler), da fehlen dann halt nochmals 2 Jahre Einzahlung, darauf wollte ich hinaus, die den GAP erhöhen.

--- End quote ---

Bei uns kommen viele tatsächlich sogar deutlich später in den öD. Ab EG13 strebt man dann auch gerne die Verbeamtung an. Mein Chef war bereits Ende 30, als er hier in der E14 eintrat. Heute ist er A16 und schielt in die B-Gruppen.

Wir haben aber auch E10/E11er (mit Kindern!), die hier nicht direkt angefangen haben und in die Beamtenlaufbahn wechseln.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version