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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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KlammeKassen:

--- Zitat von: CmdrMichael am 05.09.2024 22:00 ---Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

--- End quote ---

1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 11:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 10:45 ---...
und mit studierten AN meinte ich Masterabsolventen, die halt nach Abi ~ 5Jahre Ausbildung on Top haben und nicht nur 3 Jahre Ausbildung (wie die Beamten im gD und BSCler), da fehlen dann halt nochmals 2 Jahre Einzahlung, darauf wollte ich hinaus, die den GAP erhöhen.

--- End quote ---

Bei uns kommen viele tatsächlich sogar deutlich später in den öD. Ab EG13 strebt man dann auch gerne die Verbeamtung an. Mein Chef war bereits Ende 30, als er hier in der E14 eintrat. Heute ist er A16 und schielt in die B-Gruppen.

Wir haben aber auch E10/E11er (mit Kindern!), die hier nicht direkt angefangen haben und in die Beamtenlaufbahn wechseln.

--- End quote ---
und was soll uns das sagen, dass es Menschen gibt, die einen krummen WEg gehen, oder die lebenslang Teilzeit arbeiten oder die 5 Jahre Kindererziehen oder oder...
Mein Aussage zielte auf den direkten Vergleich der beiden Systeme und da hat der der eine Ausbildung im öD macht keine schlechtere Altersversorgung als der Beamte hat, dank Rente 47-50 Jahre Rentenpunkte plus VBL. Also quasie eD,mD,gD
während der Mensch aus dem hD eben eine schlechtere Altersversorgung hat da 5 (8) Jahre später einsteigt.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 12:41 ---und was soll uns das sagen, dass es Menschen gibt, die einen krummen WEg gehen, oder die lebenslang Teilzeit arbeiten oder die 5 Jahre Kindererziehen oder oder...
Mein Aussage zielte auf den direkten Vergleich der beiden Systeme und da hat der der eine Ausbildung im öD macht keine schlechtere Altersversorgung als der Beamte hat, dank Rente 47-50 Jahre Rentenpunkte plus VBL. Also quasie eD,mD,gD
während der Mensch aus dem hD eben eine schlechtere Altersversorgung hat da 5 (8) Jahre später einsteigt.

--- End quote ---

Ich habe Deine Aussage schon richtig verstanden ;) ... ich wollte sie nur erweitern. Final kenne ich nur einen einzigen hD-Aquivalenten, der nach Studium (und Promotion) direkt zu uns gekommen ist. Alle übrigen sind entweder später dazugestoßen, oder eben "Eigengewächse" mit dualem Studiengang. Zumindest bei uns im Haus kommt es faktisch kaum zu der von Dir erstellten Vergleichssituation.

Der "Vergleich der Systeme" muss ja mit IST- und nicht mit SOLL-Werten betrieben werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 13:54 ---Der "Vergleich der Systeme" muss ja mit IST- und nicht mit SOLL-Werten betrieben werden.

--- End quote ---
Nein, dann vergleichst du nicht die Systeme, sondern das Verhalten der Menschen innerhalb der Systeme.

und btw, bei uns tanzen dauernd irgendwelche Juristen gleich nach Studium auf und werden RR.
und mit deiner Art zu vergleichen würde die Bildzeitung ja richtig liegen mit der Behauptung das ein Beamter doppelt so viel Pension bekommt wie ein Rentner Rente.
Doof das da unterschiedliche Ausbildungszustände der Kohorten da in einem Topf geworfen werden.
Hier größtenteils gut ausgebildet "Studierte" Menschen, da der Hilfsarbeiter (von denen es wenige im Beamten Bereich gibt)

Also wenn man die System vergleichen will, dann muss man auch "gleiche" Lebenswege vergleichen.
da lebenslang Beamter dort lebenslang Angestellter im öD

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 15:01 ---Nein, dann vergleichst du nicht die Systeme, sondern das Verhalten der Menschen innerhalb der Systeme.

--- End quote ---

Ja, natürlich, weil sich hier bei identischen Eingabeparametern unterschiedliche Ausgabewerte ergeben. Du betrachtest lediglich einen idealisierten Weg, stellst aber selbst die "Ungerechtigkeit" bei Studierten fest. Ich habe diese Betrachtung nur erweitert.


--- Zitat ---und btw, bei uns tanzen dauernd irgendwelche Juristen gleich nach Studium auf und werden RR.

--- End quote ---

... und eben nicht RBr! Warum?


--- Zitat ---und mit deiner Art zu vergleichen würde die Bildzeitung ja richtig liegen mit der Behauptung das ein Beamter doppelt so viel Pension bekommt wie ein Rentner Rente.

--- End quote ---

Da hat die Bild (oder wer auch immer) doch gar nicht Unrecht, weil:


--- Zitat ---Doof das da unterschiedliche Ausbildungszustände der Kohorten da in einem Topf geworfen werden.
Hier größtenteils gut ausgebildet "Studierte" Menschen, da der Hilfsarbeiter (von denen es wenige im Beamten Bereich gibt)

--- End quote ---

Die Bild erreicht ihren populistisch manipulativen Character durch indifferente Berichterstattung - die dort genannten Durchschnittswerte sind natürlich genauso richtig, wie Deine Erklärung zu dieser Situation.


--- Zitat ---Also wenn man die System vergleichen will, dann muss man auch "gleiche" Lebenswege vergleichen.
da lebenslang Beamter dort lebenslang Angestellter im öD

--- End quote ---

Richtig. Aber dazu gehört eben auch die Betrachtung unterschiedlicher, "gleicher" Lebenswege. Die Frau, die Erziehungsurlaube für 4 Kinder macht, oder der Kollege, der 5 Jahre mit einer Krebserkrankung ausfällt, sind über die Beamtenschiene besser abgesichert. Hier entstehen die Unterschiede.

Führen wir das Thema Pension aber auf die Eingangsfrage zurück (oder werfen einen Blick in die Fäden zum Thema in den Beamtenforen), dann stellen wir fest, dass heuer zumindest zur Debatte steht, dass Beamte per Grundgehalt für eine potentielle Ehe und auch 2 Kinder zu alimentieren seien, um eine amtsangemessene Bezahlung zu gewährleisten (Ist hier ja als These auch schon aufgeworfen worden). Würden die Grundgehälter aber entsprechend steigen, stiegen auch die zugehörigen Pensionen im selben Maße - und dann würde auch bei idealisierten und gleichen Lebenswegen der Tarifbeschäftigte in erheblichem Nachteil sein.

... und wenn wir dann noch die Kosten für GKV (Rente) und PKV (Pension) in die Betrachtung miteinbeziehen, dann kann es wieder ganz anders aussehen.

Letztendlich kann man jede Gegenüberstellung bei dem Thema "Rente vs. Pension" mit folgenden Worten beenden: "Das kann man so gar nicht vergleichen". ;)

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