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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
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Da hat Fragmon schon Recht mit dem Einwand ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:06 ---
--- Zitat von: Fragmon am 06.09.2024 07:55 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
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Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-
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Damit ist der studierte Beamte des gD nicht der Regelfall?
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Der Beamte mit einem wissenschaftlichem Hochschulstudium im gD ist die Ausnahme.
Aber wenn man die Verwaltungsschule (Ausbildung) als Studium bezeichnen mag, dann sind natürlich im gD viele Studierte.
Aber das ist halt so, dass inzwischen alles mögliche ein Studium ist und das studium generale, dank Bologna, abgeschafft wurde.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 08:19 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:06 ---
--- Zitat von: Fragmon am 06.09.2024 07:55 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
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Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-
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Damit ist der studierte Beamte des gD nicht der Regelfall?
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Der Beamte mit einem wissenschaftlichem Hochschulstudium im gD ist die Ausnahme.
Aber wenn man die Verwaltungsschule (Ausbildung) als Studium bezeichnen mag, dann sind natürlich im gD viele Studierte.
Aber das ist halt so, dass inzwischen alles mögliche ein Studium ist und das studium generale, dank Bologna, abgeschafft wurde.
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Von wissenschaftlich hast Du aber nichts gesschrieben, nur von studiert, was im gD, der die meisten Beamten stellt, die Regel ist. Ob man das Studium als echtes oder unechtes Studium betrachtet, ist unerheblich, solange die Vorgaben der Laufbahnverordnungen erfüllt werden.
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 08:15 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
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Da hat Fragmon schon Recht mit dem Einwand ;)
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Ja, aber nicht im Kontext.
Die Aussage von MoinMoin war, dass der Unterschied zwischen der Altersversorgung der Beamten und AN nicht so gravierend ist, wenn man die Zusatzversorgung miteinbezieht. Außer bei studierten AN; hier ist der Unterschied nach MoinMoin wohl deutlich.
Meine Ergänzung lautet, dass die Beamten in den Besoldungsgruppen A12 und A13 die größte Gruppe der Beamten ausmachen und diese in der Regel studiert haben müssen. Ja, ich habe geschrieben "müssen" und es gibt alters- und prüfungserleichterte Aufstiege. Wenn man aber nicht argumentiert, dass diese Aufstiegsmethode, in relevanter Größe in den Besoldungsgruppen vorkommt, spielt es keine Rolle. Und wenn man das behauptet, zahlt es doch auf das ursprüngliche Argument ein, dass hier etwas im Argen liegt, wenn man sogar mit einer niedrigeren Qualifikation letztlich eine bessere Altersversorgung erhält.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:46 ---... , dass hier etwas im Argen liegt, wenn man sogar mit einer niedrigeren Qualifikation letztlich eine bessere Altersversorgung erhält.
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So mal wieder weg vom Thema Studium/Qualifikation: Der Unterschied zwischen Rente und Pension liegt ja in der Berechnungsmethode. Während für den Beamten lediglich die letzten 3 Jahre zählen, ist der Rentenversicherte auf seine Lebens-Punkte-Sammlung angewiesen. Letztere kann durch lange Studienzeiten, Kindererziehungspausen oder Krankheit auch in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich war zum Beispiel einige Jahre selbsständig unterwegs - das wird sich in der Berechnung meiner Rente niederschlagen. Ob das System hier "fair" ist, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
In diesem Faden ging es ja aber primär um die Ehe- und Kinderzulagen für Beamte. Da würde tatsächlich eine deutliche Übervorteilung entstehen, wenn man jene Zulagen in das Grundgehalt der Beamten überführt (wie von BVerfGBeliever angedeutet).
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 09:15 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 08:46 ---... , dass hier etwas im Argen liegt, wenn man sogar mit einer niedrigeren Qualifikation letztlich eine bessere Altersversorgung erhält.
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So mal wieder weg vom Thema Studium/Qualifikation: Der Unterschied zwischen Rente und Pension liegt ja in der Berechnungsmethode. Während für den Beamten lediglich die letzten 3 Jahre zählen, ist der Rentenversicherte auf seine Lebens-Punkte-Sammlung angewiesen.
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Diskussion entwickeln sich. Mir ging es darum, die geringen Unterschiede, die MoinMoin ausgemacht hat, in das rechte Licht zu setzen.
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