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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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MoinMoin:

--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

--- End quote ---

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.

--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %

--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN

NelsonMuntz:
Jetzt wird es aber spannend ;) :


--- Zitat von: CmdrMichael am 05.09.2024 22:00 ---...
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

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--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.09.2024 17:46 ---...
Im Umkehrschluss ist es ihm aber sehr wohl zuzumuten, die zusätzlichen Kosten für die ersten beiden Kinder (sowie den Ehepartner) durch sein Grundgehalt zu bestreiten. Dabei muss dieses Grundgehalt selbstverständlich verfassungsgemäß und "dem Amte angemessen" sein, was aktuell in allen siebzehn Besoldungskreisen massiv verletzt wird.
...

--- End quote ---

Was ist denn hier nun richtig?

Insbesondere in den Bereichen, in denen Beamte und TB tatsächlich gleichwertige Arbeiten durchführen. Das Beispiel Lehrkraft ist grundsätzlich gut, aber z.B auch der mD in den kommunalen Verwaltungen.

Das Thema Rente/Pension würde ich hier gerne ausklammern - und in der Betrachtung auch das 3. Kind streichen.

Bei der Überführung der Zuschläge für eine Ehe und 2 Kinder in das Grundgehalt, würde ein Beamter gut 30% mehr netto erhalten, als ein vergleichbarer TB - und zwar unabhängig von der Frage, ob er/sie denn überhaupt verheiratet ist und Kinder hat. Wäre das noch "amtsangemessen"?


Hugo Stieglitz:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

--- End quote ---

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.

--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %

--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN

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Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Fragmon:

--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

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Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-

Hugo Stieglitz:

--- Zitat von: Fragmon am 06.09.2024 07:55 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

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Das stimmt so nicht ganz. Es gibt auch Aufstiegsbeamte im gehobenen Dienst ohne Studium-

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Damit ist der studierte Beamte des gD nicht der Regelfall?

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