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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 20:01 ---@MoinMoin:

Wir sprechen doch über exakt das Gleiche :)

Du endeckst eine "Benachteiligung" für Studierte, weil denen bei der Rente Beitragsjahre fehlen - Ich generalisiere hier nur. Das System Rente reagiert einfach auf Zeiten der Nichtbeschäftigung, während beim System Pension nur die letzten drei aktiven Jahre zählen.

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Jipp plus natürlich dass man seine Jahre voll gemacht haben muss.


--- Zitat ---Zwei Beispiele:

1) Wir haben aktuell 2 Azubis im Referat. Der eine hat mit 19 direkt nach dem Abi angefangen, der andere war 24, weil er ein FSJ gemacht hat und sein Studium abgebrochen hat, und und und... Bei gleicher Karriere-Endstufe wird sich bei den beiden im System Rente ein Unterschied ergeben, im System Pension jedoch nicht.

2) Die Mutter eines Grundschulkamerads meines Sohnes war Postbeamtin im mD (Die älteren von uns erinnern sich ;)) - diese hat sich 12 Jahre(!) für die Kindererziehung freistellen lassen. Das mag für den (ohnehin begrenzten Karriereweg) hinderlich gewesen sein, auf die Pension hat dies allerdings keinen Effekt.

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Sofern man dann seine Jahre voll bekommt um die 71,x% zu haben
Danach arbeitet der Beamte ohne das er eine höhere Pension bekommt, kann also sich mehr Auszeiten gönnen.
Während beim Rentner jede "Minute" zählt.


--- Zitat ---Das ist der systemische Unterschied - und der tritt eben nicht nur beim Thema Studium auf.

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Korrekt, ich zielte aber darauf, was kann man "maximal" an Versorgung erreichen.
Und die "Problematik", dass ein Ausgebildeter AN durchaus eine besserer Versorgungsquote erreicht als ein Beamter, während der Studierte da keine Chance hat.
Und möchte mit dem Märchen aufräumen, dass man im öD schlechter altersversorgt wird als der Beamte.

Das das Pensionssystem dem Beamten da mehr Auszeiten und mehr Sicherheit bietet als das Rentensystem ist natürlich ebenfalls bei einer GEsamtbetrachtung zu sehen und anzumerken.

Und das in vielen Bereiche, die Besoldungshöhe bei "gleicher" Tätigkeit höher ist als das Tarifsystem ist wiederum eine Aspekt.
So wie der AN halt tatsächlich das bekommt wofür er eingesetzt wird (ups theoretisch) und der Beamte schon mal ne Dekade warten kann, bis er befördert wird.

--- Zitat ---(Am Rande: Das mit dem RegierungsRat als Einstiegsamt hab ich schon verstanden :) - ist bei uns in NRW ja nicht anders. RBr ist bei uns die Sammelbezeichnung für Tarifbeschäftigte (hier "RegierungsBeschäftigter") - meine Frage ging also in die Richtung: Warum nach dem Studium in die Beamtenlaufbahn und nicht in die TB (also hier als RBr) )

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Weil A13+ und B+ also Führungspositionen noch nicht an TBs gegeben werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Bob Kelso am 06.09.2024 21:47 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 20:14 ---Was man aber auch immer nicht vergessen darf. Die 71,75% Pension gibt es erst nach 40 Dienstjahren.

Pro Jahr erlangt der Beamte 1,79375% an Pension. Hat der Beamte sich mit Mitte 30 verbeamten lassen, so hat er etwas mehr als 50% Pension.

Je nach Bundesland z.B. NRW gibt es noch einen Absenkungsfaktor von 0,99349 für alle ab A9.

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.... geht der TB mit 67 Jahren nach 7 um 45 Jahren Beitrags Leistung in Rente, erhält dieser max. 41 % des Durchschnittes, nicht seines letzten Entgeltes!

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stimmt mE nicht.
Die Rente berechnet sich nach Rentenpunkte die man sich Erarbeitet und nicht nach irgendeinen Durchschnitt und ist auch nicht begrenzt auf 41%

MoinMoin:

--- Zitat von: Elur am 06.09.2024 22:13 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 20:01 ---
2) Die Mutter eines Grundschulkamerads meines Sohnes war Postbeamtin im mD (Die älteren von uns erinnern sich ;)) - diese hat sich 12 Jahre(!) für die Kindererziehung freistellen lassen. Das mag für den (ohnehin begrenzten Karriereweg) hinderlich gewesen sein, auf die Pension hat dies allerdings keinen Effekt.


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Natürlich ist es ein Unterschied, wenn man sich 12 Jahre hat freistellen lassen als Beamtin. Wenn man pro Jahr ca, 1,79 % an Pension erhält, erhält man für die freigestellten Jahre 0 %. Somit erhält die Beamtin, die sich 12 Jahre hat freistellen lassen, deutlich weniger Pension. Auch wenn  man beispielsweise nur halbtags als Beamtin beschäftigt ist, bekommt man halt nur die Hälfte der 1,79 % pro Jahr.

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Richtig, wenn man 12 Jahre freigestellt ist kann man trotzdem die 40 Jahre voll bekommen und hat dadurch eben nicht weniger Pension, dazu muss man dann aber halt mit 15 eingetreten sein  ;D

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2024 09:27 ---Richtig, wenn man 12 Jahre freigestellt ist kann man trotzdem die 40 Jahre voll bekommen und hat dadurch eben nicht weniger Pension, dazu muss man dann aber halt mit 15 eingetreten sein  ;D

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Ich muss gestehen, die ganz genauen Umstände in diesem Fall nicht zu kennen, aber ja, die Dame ist sehr früh in das Berufleben eingetreten. Inwieweit es bei Beamten eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten gibt, weiß ich auch nicht.

Aber die Tatsache, sich 12 Jahre freistellen lassen und anschließend wieder da anfangen zu können, wo man vorher aufgehört hat, ist für Arbeitnehmer fast undenkbar.

Es gibt einfach sehr viele Unterschiede in den beiden Systemen, das ist wahrscheinlich auch schon alles ;)


--- Zitat ---Weil A13+ und B+ also Führungspositionen noch nicht an TBs gegeben werden.

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OK, das ist hier bei mir im Haus tatsächlich anders: Es geht die ganzen E-Gruppen rauf und darüber gibt es dann AT-Verträge. Aber die Beamtenquote steigt nach oben hin an.

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 07.09.2024 10:15 ---Aber die Tatsache, sich 12 Jahre freistellen lassen und anschließend wieder da anfangen zu können, wo man vorher aufgehört hat, ist für Arbeitnehmer fast undenkbar.

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Also angestellter Postbote sicherlich genauso denkbar wie als verbeamteter, also hier sehe ich ich bei dem Beispiel NULL unterschiede.
Als Beamter der 12 Jahre raus ist, kriegst du deinen alten Dienstposten eben auch nicht mehr, da hast due ebenfalls Null Anrecht drauf.

--- Zitat ---Es gibt einfach sehr viele Unterschiede in den beiden Systemen, das ist wahrscheinlich auch schon alles ;)
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Aber weniger als immer propagandiert wird und viele Dienstherren fassen ihr Beamten auch mit Samthandschuhe an, womit zwar die Rechte der Beamten eingefordert, aber immer seltener die Pflichten (weswegen es diese Konstrukt gibt) genutzt wird.
Denn wenn ein Beamter krank ist, dann kann eigentlich der Dienstherr nach 3(6) Monaten einen Amtsarzt einschalten um die dauerhafte Verwendungsfähigkeit zu prüfen, um dann den Beamten in die vorübergehende Dienstunfähigkeit zu schicken (wo er dann eben nicht mehr 100% Sold bekommt).
Das passiert idR aber erst sehr viel später. Was menschlich schön, Geld technisch unschön ist.

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