Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
KlammeKassen:
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 20:14 ---Was man aber auch immer nicht vergessen darf. Die 71,75% Pension gibt es erst nach 40 Dienstjahren.
Pro Jahr erlangt der Beamte 1,79375% an Pension. Hat der Beamte sich mit Mitte 30 verbeamten lassen, so hat er etwas mehr als 50% Pension.
Je nach Bundesland z.B. NRW gibt es noch einen Absenkungsfaktor von 0,99349 für alle ab A9.
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Ist fast immer noch mehr als bei den Rentnern ;)!
Wenn jemand zum Ende hin 6.000 Euro brutto verdient, wird er dennoch in den seltensten Fällen eine Rente von 3.000 Euro bekommen.
KlammeKassen:
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 21:59 ---
--- Zitat von: Bob Kelso am 06.09.2024 21:47 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 20:14 ---Was man aber auch immer nicht vergessen darf. Die 71,75% Pension gibt es erst nach 40 Dienstjahren.
Pro Jahr erlangt der Beamte 1,79375% an Pension. Hat der Beamte sich mit Mitte 30 verbeamten lassen, so hat er etwas mehr als 50% Pension.
Je nach Bundesland z.B. NRW gibt es noch einen Absenkungsfaktor von 0,99349 für alle ab A9.
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.... geht der TB mit 67 Jahren nach 7 um 45 Jahren Beitrags Leistung in Rente, erhält dieser max. 41 % des Durchschnittes, nicht seines letzten Entgeltes!
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+ die VBL beim TB. Das können auch mal gut und gerne knapp ein Drittel der Rente nochmal oben drauf sein
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Für die aber auch immer eingezahlt wurde (zumindest bei der VBL), sind bei mir ca. 100 Euro je Monat netto, auf die ich verzichten "muss".
Könnte man auch in ETFs sonst anlegen, wo die Rendite höher ist....
KlammeKassen:
--- Zitat von: cyrix42 am 06.09.2024 22:43 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 21:59 ---+ die VBL beim TB. Das können auch mal gut und gerne knapp ein Drittel der Rente nochmal oben drauf sein
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Für 12k€ Jahresbrutto gibt es Altersfaktor * 4€ monatlich VBL-Rente (Brutto). Setzen wir der Einfachheit halber mal an, dass die Altersfaktoren tatsächlich die Entwertung des Auszahlungsbetrags durch die Inflation bis zum Renteneintritt widerspiegeln, müssen wir aber zusätzlich berücksichtigen, dass die letzten Altersfaktoren vor der Regelaltersgrenze nur 0,8 betragen. Unter dieser vereinfachenden Annahme landen wir bei einer Brutto-Monats-VBL-Rente von 3,20€.
In der GRV erwirbt man für 12k€ derzeit 0,265 Rentenpunkte was derzeit 10,40€ Rentenanspruch entspricht.
Beides sind natürlich Brutto-Beträge, wobei von der GRV nur der halbe KV-Satz abgeht (bei >90% GKV-Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens), von der Betriebsrente dagegen der volle (inkl. „Arbeitgeber-Anteil“). Aber auch dies berücksichtigend kommt man immer noch bei einem Anspruch der VBL-Rente in Höhe von etwas über einem Viertel der gesetzlichen Rente heraus; mehr, wenn die Inflationsrate geringer ist und weniger, wenn diese höher ausfällt.
Nicht berücksichtigt sind hier natürlich zusätzliche, nicht durch eigene Beiträge gedeckte Ansprüche wie die für Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleiche (bei Scheidung) o.Ä., aber auch keine Abzüge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme…
Aber klar, der Vorteil der Beamtenpension demgegenüber liegt insbesondere in der Anrechnung von Studien- und Promotionszeiten (was es in der GRV ja auch mal gab, dann aber abgeschafft wurde) und natürlich, dass die Pension nur relativ zum letzten Amt bestimmt wird, nicht relativ zum Durchschnittsverdienst über das ganze Arbeitsleben (wie in der GRV); auch später im Arbeitsleben erfolgte Aufstiege wirken sich hier entsprechend genauso positiv auf die Pensionsansprüche aus, als wäre man die ganze Zeit schon in jener Besoldungsgruppe.
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Bei einigen Kommunen werden die Beamten dann auf ihrer Stelle, die sie teilweise schon seit über 20 Jahre bekleiden, schnell noch eben von A12 auf A13 befördert (3,4 Jahre vor Pensionsantritt); aber verständlich, von einer A12 Pension könnte niemand leben, der Durchschnittsrentner würde mit der Pension auch verhungern.
Für die Rente wäre so eine Beförderung kurz vor Rentenbeginn ein paar Euro Wert, bei Beamten haut das richtig rein, da nur die letzten Jahre wesentlich sind
NelsonMuntz:
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2024 10:52 ---...
Aber weniger als immer propagandiert wird ...
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In der Regel hast Du natürlich völlig Recht. Die Systeme sind völlig anders, aber weitestgehend "fair" - Nur in spezifischen Konstellationen gibt es aber auch enorme Unterschiede.
In der Familie hatte ich vor vielen Jahren einen Mitfünfziger in der B3, für den der Dienstherr keine aktuelle, der Besoldung angemessene Position hatte. Er blieb die Zeit bis zum vollen Pensionsanspruch einfach zu Hause mit den Worten "Ruft mich an, wenn ihr was für mich zu tun habt". Ist schon länger her und natürlich nur anekdotische Evidenz, passiert aber trotzdem.
Andererseits habe ich als Angestellter in der pW auch schon eine Abfindung in Höhe von 20 Monatsgehältern erhalten - Hat jetzt nix mit Pension zu tun, aber ist eben etwas, was ein Beamter nie erleben wird - So hat alles seine Vor- und Nachteile.
Nur in dem eigentlichen Thema dieses Fadens (Förderung/Entlastung für Kinder) kann man schon eine sehr homogene Ungleichbehandlung der verschiedenen Kohorten (Beamte/Angestellte/Ärmere/Reichere) beobachten.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 07.09.2024 11:21 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 21:59 ---
--- Zitat von: Bob Kelso am 06.09.2024 21:47 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 20:14 ---Was man aber auch immer nicht vergessen darf. Die 71,75% Pension gibt es erst nach 40 Dienstjahren.
Pro Jahr erlangt der Beamte 1,79375% an Pension. Hat der Beamte sich mit Mitte 30 verbeamten lassen, so hat er etwas mehr als 50% Pension.
Je nach Bundesland z.B. NRW gibt es noch einen Absenkungsfaktor von 0,99349 für alle ab A9.
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.... geht der TB mit 67 Jahren nach 7 um 45 Jahren Beitrags Leistung in Rente, erhält dieser max. 41 % des Durchschnittes, nicht seines letzten Entgeltes!
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+ die VBL beim TB. Das können auch mal gut und gerne knapp ein Drittel der Rente nochmal oben drauf sein
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Für die aber auch immer eingezahlt wurde (zumindest bei der VBL), sind bei mir ca. 100 Euro je Monat netto, auf die ich verzichten "muss".
Könnte man auch in ETFs sonst anlegen, wo die Rendite höher ist....
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Da hast du absolut Recht und wenn ich dann auch noch meine Rentenbeiträge in ETFs stecken könnten, dann hätte ich eine Rente die wäre doppelt so hoch wie die der Pensionäre.
Aber leider bieten ETFs nicht das Rundumsorglos Packet an wie die Rentenversicherung. Und ich müsste Erwerbsunfähigkeit Witwen Kinder und so einen Käse gesondert absichern.
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