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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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heinelus:

--- Zitat von: KlammeKassen am 07.09.2024 11:20 ---
--- Zitat von: heinelus am 06.09.2024 20:14 ---Was man aber auch immer nicht vergessen darf. Die 71,75% Pension gibt es erst nach 40 Dienstjahren.

Pro Jahr erlangt der Beamte 1,79375% an Pension. Hat der Beamte sich mit Mitte 30 verbeamten lassen, so hat er etwas mehr als 50% Pension.

Je nach Bundesland z.B. NRW gibt es noch einen Absenkungsfaktor von 0,99349 für alle ab A9.

--- End quote ---

Ist fast immer noch mehr als bei den Rentnern ;)!
Wenn jemand zum Ende hin 6.000 Euro brutto verdient, wird er dennoch in den seltensten Fällen eine Rente von 3.000 Euro bekommen.

--- End quote ---


Also wenn ich einen Pensionsrechner und einen Rentenrechner (GRV+VBL mit der aktuellen Auskunft) nutze, liege ich mit meiner EG11 knapp 400€ netto unter der Pension von A11 in NRW (mit 71,75%, also Endstufe und ohne Abzug PKV). Mit sagen wir mal 300€ PKV Abzug sind es noch 100€ netto Unterschied. Jedoch sind bei meiner Rente (GRV und VBL) die Stufenaufstiege noch nicht mit drin, da bei der GRV der durchschnittliche Verdienst/Einzahlung der letzten 5 Jahre angenommen wird. Zur Zeit bin ich in Stufe 3 und komme nächstes Jahr in 4. Habe also in 10 Jahre mein Endstufe erreicht. Habe dann aber noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente.

Gehe ich nur von den 20 Jahren in der Endstufe aus und ca. 15000€ mehr pro Jahr, entspricht dies pro Jahr 0,35 mehr an Rentenpunkten und auf 20 Jahre 7,12. Macht beim aktuellen Wert von 39,92 €/Punkt, 284€ mehr an Bruttorente. Dazu kommen noch die 2 Stufenaufstiege dazwischen und zusätzlich die Steigerung der VBL.

Und nicht zu vergessen das ich als Beamter in NRW in meinem Arbeitsleben fast 400 ganze(!) Arbeitstage dafür mehr hätte arbeiten müssen (41h Woche bzw. später 40h und 39h gegen 39h Woche als TB)

cyrix42:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 07.09.2024 17:13 ---- Zuschlagsorgien widersprechen hingegen der Verfassung. Konkretes Beispiel: Ein A5/3 bekommt in NRW zurzeit ein Grundgehalt von 2.621 Euro. Mit drei Kindern erhält er hingegen bis zu 5.017 Euro, also 91% (!) mehr.

--- End quote ---

Wo genau siehst du das Problem? Mit 8 Kindern wäre der Beamte bei 8250€ Monatsbrutto. Und nu? Bist du der Meinung, dass jeder Beamte in A5 also mindestens 8k benötigt; und der A13er aufgrund der Amtsangemessenheit (und des Abstandsgebots) dann mindestens 12k im Monat?

Ganz offensichtlich passen die Anforderungen „jedes Kind angemessen alimentieren“ und „hauptsächlich über Grundgehalt“ nicht zusammen. Erstere ist vom BVerfG erhoben, von der zweiten lese ich immer nur hier, während das so aus den Urteilen nicht rüberkommt. (Da steht nur, dass das BVerfG bisher davon ausging, dass die Besoldung so bemessen sei, dass unter Einbeziehung der Zuschläge das Grundgehalt für die 4-köpfige Beamtenfamilie ausreicht, während besonderer Bedarf für kinderreiche Familien erkannt wurde. Da stand nicht, dass allein das Grundgehalt schon für die 4-köpfige Familie ausreichen muss…)

@heinelus: Beachte, dass deine 4€/VBL-Punkt, die du bisher schon hast, im Laufe der Zeit bis zum Rentenbeginn (anders als bei der GRV) nicht im absoluten Wert steigen (der Gegenwert in € des Entgeltpunkts ändert sich nicht). Entsprechend sinkt die Kaufkraft mit der Inflation. Und selbst bei einer moderaten Inflationsrate ist das auf diese lange Zeit ein sehr relevanter Faktor.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: cyrix42 am 07.09.2024 17:31 ---Ganz offensichtlich passen die Anforderungen „jedes Kind angemessen alimentieren“ und „hauptsächlich über Grundgehalt“ nicht zusammen. Erstere ist vom BVerfG erhoben, von der zweiten lese ich immer nur hier, während das so aus den Urteilen nicht rüberkommt.

--- End quote ---

Dazu beispielhaft zwei Zitate aus der vorgestrigen Stellungnahme des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Huber (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.msg368185.html#msg368185):

- "Das bedeutet allerdings nicht, dass die Besoldung für einen alleinstehenden, ledigen Beamten oder eine Beamtin zu hoch angesetzt wäre und insofern eine „Überalimentation“ vorläge. Die Grundbesoldung ohne Familienzuschläge ist vielmehr „familienneutral“. [...] Familienstand und Anzahl der Kinder spielen hierfür – wie in der Privatwirtschaft für die Entlohnung – grundsätzlich keine Rolle. Sie sind insoweit Privatsache und typischerweise mit Einschränkungen des Lebensstandards verbunden."

- "Unzulässig ist es daher, wenn der Gesetzgeber Beamten, Soldaten und Richtern zumutet, für den Unterhalt ihres dritten Kindes und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen. Die damit verbundene, mit wachsender Kinderzahl fortschreitende Auszehrung der familien-neutralen Gehaltsbestandteile ist nicht hinnehmbar, weil so Richter und Beamten mit mehreren Kindern den ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Lebenszuschnitt nicht oder nur zulasten ihrer Familie erreichen können."

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 07.09.2024 17:13 ---Kurze Ergänzung zum ursprünglichen Thema des Threads:

- Moderate Zuschläge für die ersten beiden Beamten-Kinder sind seitens des BVerfG "erlaubt" (aber keineswegs vorgeschrieben).
- Zuschlagsorgien widersprechen hingegen der Verfassung. Konkretes Beispiel: Ein A5/3 bekommt in NRW zurzeit ein Grundgehalt von 2.621 Euro. Mit drei Kindern erhält er hingegen bis zu 5.017 Euro, also 91% (!) mehr.

--- End quote ---
Ein A3er mit ausreichend Kinder erhält mehr als der A13er und das weil das BVerG es gefordert hat, dass er so hohe Kinderzuschläge bekommt.
Wie löst du diesen Widerspruch auf?

Daher ist es von der reinen Logik her natürlich möglich , dass die notwendigen Familienbestandteile komplett (wie ab Kind 3 gefordert) alleinig via Zuschläge ausgezahlt werden. Es sind nur die althergebrachten Besoldungsgsystematiken, die auf das 4K Model beruhen und das dort im Grundgehalt ein Anteil für die Familie inkludiert ist, nicht jedoch die Verfassung, dass eine solche fundamentale Änderung der Besoldungssystematik verbietet.

--- Zitat ---Somit ist eine signifikante Erhöhung ALLER Beamten-Grundgehälter die einzige Lösung, um die aktuelle Verfassungswidrigkeit in den siebzehn Besoldungskreisen zu beseitigen.

Und ja, in meinen Augen sollte daraus logischerweise folgen, dass im Anschluss auch die Tariflöhne der öD-Angestellten (spürbar) steigen müssen, um "Friktionen" zwischen den beiden Gruppen zu vermeiden..

--- End quote ---
Und wenn man also es fordert, dass ein A3er alleinig via Grundgehalt seine 2 Kinder und Partner über die Mindestalimentation hievt.
Dann muss man sich im klaren sein, dass dadurch eben dieser einfachste Beamte ohne Familie auf das Medianeinkommen der Bürger für die sie dienen angehoben werden muss.

Ob das der verfassungsmäßige Begriff von Amtsangemessen ist? Finde ich schon irgendwie abgehoben.

Und ob es da für den Staat nicht klüger ist eine Bindungsloses Grundeinkommen für die Kinder über die Bevölkerung auszuschütten und man dadurch nicht mehr soviel Bürgergeld und Besoldung und den damit verbundenen Neid in der Masse der Bevölkerung hat?

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 07.09.2024 17:53 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 07.09.2024 17:31 ---Ganz offensichtlich passen die Anforderungen „jedes Kind angemessen alimentieren“ und „hauptsächlich über Grundgehalt“ nicht zusammen. Erstere ist vom BVerfG erhoben, von der zweiten lese ich immer nur hier, während das so aus den Urteilen nicht rüberkommt.

--- End quote ---

Dazu beispielhaft zwei Zitate aus der vorgestrigen Stellungnahme des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Huber (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.msg368185.html#msg368185):

- "Das bedeutet allerdings nicht, dass die Besoldung für einen alleinstehenden, ledigen Beamten oder eine Beamtin zu hoch angesetzt wäre und insofern eine „Überalimentation“ vorläge. Die Grundbesoldung ohne Familienzuschläge ist vielmehr „familienneutral“. [...] Familienstand und Anzahl der Kinder spielen hierfür – wie in der Privatwirtschaft für die Entlohnung – grundsätzlich keine Rolle. Sie sind insoweit Privatsache und typischerweise mit Einschränkungen des Lebensstandards verbunden."

- "Unzulässig ist es daher, wenn der Gesetzgeber Beamten, Soldaten und Richtern zumutet, für den Unterhalt ihres dritten Kindes und weiterer Kinder auf die familienneutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen. Die damit verbundene, mit wachsender Kinderzahl fortschreitende Auszehrung der familien-neutralen Gehaltsbestandteile ist nicht hinnehmbar, weil so Richter und Beamten mit mehreren Kindern den ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Lebenszuschnitt nicht oder nur zulasten ihrer Familie erreichen können."

--- End quote ---
Und was lesen wir daraus?
Das eine Erhöhung der existierenden Zuschläge für Kind 1&2 durchaus verfassungsgemäß wäre, damit eben nicht noch mehr von den familienneutralen Bestandteilen aufgezehrt werden müssen.  ???

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