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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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clarion:
Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

In unseren Amt arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte nebeneinander her und es war von Zufall abhängig, wer verbeamtet wurde und wer nicht. Würden die Besoldung deutlich steigen und die Gehälter nicht, wäre es in der Tat ein Quelle für Unzufriedenheit.  Die Gewerkschaften hätten es m.E. dann aber auch leichter, höhere Forderungen durchzusetzen, um so halbwegsmit den verbeamteten Kollegen mitzuhalten.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 06:43 ---Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

--- End quote ---

Genau diesen Gedanken habe ich auch! Die Diskussion driftet auch hier in eine juristische Betrachtung - das ist zwar grundsätzlich nicht verkehrt und auch richtig/wichtig, aber am Ende geht es zumindest aus TB-Sicht ganz primitiv um das Gefühl einer halbwegs "fairen" Bezahlung.

Nicht zuletzt unterliegen die "Konstrukte"  Ehe und Familie sowie die darin tradierten Rollenkonzepte einem Wandel. Eine verfassungsrechtliche Bewertung ist final auch immer eine gesellschaftliche/politische und bei gegebenem Anlass gibt es hier auch Änderungen - man denke an dieser Stelle nur an die vielbesungene Schuldenbremse ::) ;)

BVerfGBeliever:
@MoinMoin und @cyrix42:
Wenn das BVerfG so denken würde wie ihr, hätte es längst sagen können: Ein kinderloser Beamter muss immer mindestens x% mehr als ein Bürgergeldempfänger bekommen. Außerdem gibt es ab Kind 1 eine zusätzliche (bedarfsgerechte) Alimentation.

Das hat es aber bewusst NICHT getan. Stattdessen hat es die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, mit der Grundbesoldung als Hauptbestandteil (und entsprechenden "Einschränkungen des Lebensstandards" aufgrund der ersten beiden Kinder, wie bei allen anderen Beschäftigten auch). In diametralem Kontrast dazu hat es entschieden, dass es ab dem dritten Kind einen Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation gibt.

Und das hat es wie erwähnt nicht erst gestern getan, sondern vor fast fünfzig Jahren (und seitdem immer wieder bestätigt).


@NelsonMuntz und @clarion:
Ihr habt völlig Recht. Wenn (hoffentlich) demnächst die Grundbesoldungen ALLER Beamten angehoben werden (müssen), dann folgt daraus wie erwähnt auch aus meiner Sicht, dass sich bei den Tarifbeschäftigten ebenfalls etwas tun muss, um größere Friktionen zwischen den beiden Gruppen zu vermeiden.

Und wie ebenfalls mehrfach erwähnt: Wenn man mehr für Kinder tun will, dann ist dies eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und kann beispielsweise durch eine Erhöhung des Kindergeldes erfolgen, so dass auch alle (Beamte, Angestellte, usw.) gleichermaßen davon profitieren. Einseitige absurde Zuschlagsorgien für einzelne Beamte (in einzelnen Bundesländern bzw. Wohnorten) sind dagegen absoluter Schwachsinn.

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 09.09.2024 08:08 ---@MoinMoin und @cyrix42:
Wenn das BVerfG so denken würde wie ihr, hätte es längst sagen können: Ein kinderloser Beamter muss immer mindestens x% mehr als ein Bürgergeldempfänger bekommen. Außerdem gibt es ab Kind 1 eine zusätzliche (bedarfsgerechte) Alimentation.

--- End quote ---
ist mir neu, dass das BVerfG dazu befugt wäre Gesetzesvorschläge zumachen.


--- Zitat ---Das hat es aber bewusst NICHT getan. Stattdessen hat es die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, mit der Grundbesoldung als Hauptbestandteil (und entsprechenden "Einschränkungen des Lebensstandards" aufgrund der ersten beiden Kinder, wie bei allen anderen Beschäftigten auch). In diametralem Kontrast dazu hat es entschieden, dass es ab dem dritten Kind einen Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation gibt.

Und das hat es wie erwähnt nicht erst gestern getan, sondern vor fast fünfzig Jahren (und seitdem immer wieder bestätigt).

--- End quote ---
Ich denke du unterliegst abermals dem Irrtum, dass das Gericht etwas anderes macht als das was gemacht wurde zu beurteilen.
und nein nein nein, nochmals nicht das BVerfG hat die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, sondern der Gesetzgeber und nur auf der Basis dieser Gesetzgebung beurteilt das BVerfG diese.

Wenn also der Gesetzgeber einen radikalen Cut machen würde (den er gut begründen muss, damit er nicht ihm Verdacht stehen kann, es nur wegen Einsparung zu machen) und komplett abschied vom 4K alleinverdiener Model als Basis zu gehen (uA weil nicht mehr zeitgemäß und fern der Lebensrealität) erst dann kann wissen ob es verfassungskonform ist.


--- Zitat ---@NelsonMuntz und @clarion:
Ihr habt völlig Recht. Wenn (hoffentlich) demnächst die Grundbesoldungen ALLER Beamten angehoben werden (müssen), dann folgt daraus wie erwähnt auch aus meiner Sicht, dass sich bei den Tarifbeschäftigten ebenfalls etwas tun muss, um größere Friktionen zwischen den beiden Gruppen zu vermeiden.

Und wie ebenfalls mehrfach erwähnt: Wenn man mehr für Kinder tun will, dann ist dies eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und kann beispielsweise durch eine Erhöhung des Kindergeldes erfolgen, so dass auch alle (Beamte, Angestellte, usw.) gleichermaßen davon profitieren. Einseitige absurde Zuschlagsorgien für einzelne Beamte (in einzelnen Bundesländern bzw. Wohnorten) sind dagegen absoluter Schwachsinn.

--- End quote ---
Korrekt, das wäre ein vernünftige Lösung, eine Kinderzuschlagsorgie für alle Bürger, damit der Beamte keine Kinderzuschläge braucht. (ist das nicht diese rotgrün versiffte bedingungslose Kindergrundsicherung, die das erledigen würde?)
Und die Bürgergeldneider wären dann auch weitestgehend verstummt.


Davon ab:
Also bist du weiterhin der Meinung, dass ein Single A3 Beamter des Bundes, in seinem ersten Amtsjahr, nur dann amtsangemessen alimentiert ist, wenn er auf dem Mediangehalt der angestellten Bürger angehoben wird?

Die Antwort bist du noch schuldig, denn ich glaube, dass das BVerG die Amts Angemessenheit nicht abgekoppelt von den Lebensumständen der Bürger betrachten wird, so wie es die Menschen machen, die von  ausufernden Zuschläge reden.

Mal sehen, wenn es so käme, ob da nicht ein Bürger die Überalimentierung beim BVerG einklagen würde (oder gar der 4 K beamte, der sich benachteiligt fühlt, weil der single so viel merh im Amt verdient als er).

BTW: Bei den Richtern würde ich sogar zustimmen, dass 40% mehr Grundbesoldung amtsangemessen wäre.

Organisator:

--- Zitat von: Bob Kelso am 05.09.2024 18:38 ---Ein erneuter Versuch die Realität abzubilden!

(...)

Beim besten Willen sehe ich da keine "nur 5 -  10 %  Unterschied"!

--- End quote ---

Dann versuch es mal mit kinderlosen Unverheirateten im mittleren Dienst.

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