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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Organisator:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
--- End quote ---
Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.
Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
--- End quote ---
Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.09.2024 11:52 ---
--- Zitat von: CmdrMichael am 05.09.2024 22:00 ---Du machst mehrere falsche Annahmen:
1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.
--- End quote ---
1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.
3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.
--- End quote ---
1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:37 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
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Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.
Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
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3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
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Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?
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Es wird kaum im mittleren Dienst verbeamtet.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf
Organisator:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 09.09.2024 10:09 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:37 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
--- End quote ---
Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.
Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.
--- End quote ---
Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?
--- End quote ---
Es wird kaum im mittleren Dienst verbeamtet.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf
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Interessant - danke für die Quelle!
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 10:22 ---Interessant - danke für die Quelle!
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