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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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Organisator:
Da ist die Gewerkschaftsbroschüre irgendwie übersichtlicher

KlammeKassen:

--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 06:43 ---Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

In unseren Amt arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte nebeneinander her und es war von Zufall abhängig, wer verbeamtet wurde und wer nicht. Würden die Besoldung deutlich steigen und die Gehälter nicht, wäre es in der Tat ein Quelle für Unzufriedenheit.  Die Gewerkschaften hätten es m.E. dann aber auch leichter, höhere Forderungen durchzusetzen, um so halbwegsmit den verbeamteten Kollegen mitzuhalten.

--- End quote ---

..... ja wieso?
Es wurde im TVÖD-VKA Forum gepostet und nicht im Beamtenforum?
Außerdem wurde vom TE angeführt, dass der Gegensatz zu den Tarifangestellten nicht immer nachvollziehbar ist und angekreidet, dass die Gewerkschaften diese riesigen Kluften hinnehmen - bei den Beamten jedoch gesagt wird, dass sie zu wenig verdienen; bei Angestellten wäre es dann so gesehen extrem viel zu weniug

Daher insgesamt logisch, dass es auf Tarifangestellte und Tarifverhandlungen hinausläuft.

KlammeKassen:

--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 06:43 ---Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

In unseren Amt arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte nebeneinander her und es war von Zufall abhängig, wer verbeamtet wurde und wer nicht. Würden die Besoldung deutlich steigen und die Gehälter nicht, wäre es in der Tat ein Quelle für Unzufriedenheit.  Die Gewerkschaften hätten es m.E. dann aber auch leichter, höhere Forderungen durchzusetzen, um so halbwegsmit den verbeamteten Kollegen mitzuhalten.

--- End quote ---

Im VKA Bereich sind die Unterschiede im Übrigen besonders deutlich, weil auf den Posten, die dasselbe bearbeiten, teilweise Beamte und teilweise Angestellte sitzen.
Die Beamten fallen zudem besonders auf, weil bei der VKA ca. 85 % Angestellte sind; bei Land sind es etwa 50 % und beim Bund nur etwa 30 %. Dort ist man als Angestellter ja fast ein "Exot".

KlammeKassen:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 09.09.2024 07:24 ---
--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 06:43 ---Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

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Genau diesen Gedanken habe ich auch! Die Diskussion driftet auch hier in eine juristische Betrachtung - das ist zwar grundsätzlich nicht verkehrt und auch richtig/wichtig, aber am Ende geht es zumindest aus TB-Sicht ganz primitiv um das Gefühl einer halbwegs "fairen" Bezahlung.

Nicht zuletzt unterliegen die "Konstrukte"  Ehe und Familie sowie die darin tradierten Rollenkonzepte einem Wandel. Eine verfassungsrechtliche Bewertung ist final auch immer eine gesellschaftliche/politische und bei gegebenem Anlass gibt es hier auch Änderungen - man denke an dieser Stelle nur an die vielbesungene Schuldenbremse ::) ;)

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Ob es bei den verfassungsrechtlichen Entscheidungen wohl eine Rolle spielt, dass Richter Beamte und keine Angestellten sind? ;) :D

KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:41 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.09.2024 11:52 ---
--- Zitat von: CmdrMichael am 05.09.2024 22:00 ---Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

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1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

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1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.

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1) Bei den letzten Tarifrunden haben die Beamten aber merkwürdigerweise eine 1:1 Übertragung bekommen  :-X... also keinen Teil geleistet?!
Ich nehme Bezug auf Bundesbeamte, da für diese der TVÖD-VKA/Bund wesentlich ist

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