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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 09.09.2024 17:22 ---[P.S. Und was deine penetrante Herumreiterei auf irgendeinem ominösen Medianeinkommen mit einer verfassungsgemäßen und amtsangemessenen Besoldung zu tun haben soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.]

--- End quote ---
Tja und das ist doch genau dieses eingeschränkte in der Argumentation und weil einfach nicht zu ende gedacht wird.

Nochmals in einfacher Sprache:
Es kann festgestellt werden, dass der A3er Bundesbeamte mit Partner und 2 Kinder um 44% zu niedrig Alimentiert ist. (das Zweifel ich nicht an)
Sofern man eine Zulagenorgie als nicht verfassungsgemäß ansieht, muss somit die Grundbesoldung um 44% angehoben werden.
Nach einer solchen Anhebung der Grundbesoldung befindet die Besoldung des A3 Bundesbeamten auf der höhe des Medianeinkommen
(was daran ominös ist erschließt sich mir nicht, Zur Info: das Medianeinkommen ist die Zahl in der die eine Hälfte mehr Geld verdient als die andere Hälfte)

Somit muss also der Bundesbeamte A3 erste Stufe auf ein Einkommen angehoben werden, welches zufälligerweise in Höhe des Medianeinkomms liegt. Als Single und ohne Kind


-> Somit stelle ich nur fest, dass die von dir geforderte Besoldungssystematik (keine nennenswerte Zulagen für 4K) dazu führt, dass eine verfassungsgemäße und amtsangemessen Besoldung eben in der Höhe des Medianeinkommens liegen muss.

(Sie muss dort liegen für jemanden der eine 4K Familie hat, aber nicht für den Single)

wenn dich das nicht stutzig macht und dich darüber nachdenken lässt, ob die geforderte Systematik nicht lebensfremd und Zulagen doch verfassungskonform sein könnten, dann bitte.......

clarion:
Liegt der Median der Vollzeiteinkommen gerade mal etwa 15% über dem Bürgergeld? Wenn ja stimmt etwas Grundlegendes im Staat nicht.

Ein Median, der Teilzeiteinkommen umfasst wäre, Äpfel mit Birnen verglichen.

Zulagen sind zulässig und im Fall von Ortzuschlägen verfassungsrechtlich sauber begründbar. Es gibt Gegenden, da wohnt und arbeitet man gut und günstig. Auch in der Privatwirtschaft wird in Hochpreisregionen mehr gezahlt.

Bei den Kinderzuschläge sieht es m.E. indes anders aus. Würde man die Beamtenfamilien nach Bedarf ausschließlich über Zuschläge alimentieren, wären die leistungsbezogene Komponente nur ein kleiner Bruchteil des Familieneinkommen und das hat mit Amtangemessenheit nix mehr zu tun.

Es wäre auch ein verheerendes Signal für idR kinderlose Berufsanfänger.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 21:29 ---Liegt der Median der Vollzeiteinkommen gerade mal etwa 15% über dem Bürgergeld? Wenn ja stimmt etwas Grundlegendes im Staat nicht.

--- End quote ---

Nein, es geht hier um den Gedanken, dass mit dem Grundgehalt zumindest weite Teile des Bedarfs einer 4-köpfigen Familie abgedeckt werden sollten. 115% vom Bürgergeldbezug (inkl. Wohn- und Heizkosten) einer 4-köpfigen Familie sollten doch deutlich über dem aktuellen Medianeinkommen liegen.

Bob Kelso:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 09.09.2024 22:21 ---
--- Zitat von: clarion am 09.09.2024 21:29 ---Liegt der Median der Vollzeiteinkommen gerade mal etwa 15% über dem Bürgergeld? Wenn ja stimmt etwas Grundlegendes im Staat nicht.

--- End quote ---

Nein, es geht hier um den Gedanken, dass mit dem Grundgehalt zumindest weite Teile des Bedarfs einer 4-köpfigen Familie abgedeckt werden sollten. 115% vom Bürgergeldbezug (inkl. Wohn- und Heizkosten) einer 4-köpfigen Familie sollten doch deutlich über dem aktuellen Medianeinkommen liegen.

--- End quote ---

Ist Ihnen die Höhe des Bürgergeldes für eine Familie mit zwei Kindern ( sagen wir mal: 4 und 8  Jahre alt) zzgl. Warmmiete in zb. München  ( KM um : Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.569,00 Euro.)) zzgl. Heizung!

Und jedes Kind löst weitere 357 Euro Anpassung aus. Zudem geldwerte Vorteile, wie Gratis-KiTa, ....

clarion:
Der Median von München dürfte aber auch höher liegen als der Median der Bundesrepublik.

Wie hoch wäre denn das Bürgergeld beispielsweise in Ostwestfalen oder in einem der abgehängten Dörfer im Osten?

Den unterschiedlichen Wohnkosten der Regionen muss man m.E. sowohl beim Bürgergeld wie auch bei der Besoldung durch Ortzuschläge begegnen.

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