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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.09.2024 06:24 ---
OK, nochmal von vorn:
1.) Jahrzehntelang und bis vor kurzem waren die Familienzuschläge bis einschließlich des zweiten Kindes in ALLEN Besoldungskreisen immer und überall "moderat". Beispiel: Im Bund betragen die Zuschläge aktuell zwischen 5,3% (A16/8) und 18,3% (A3/1) der A-Grundbesoldungen.
...
--- End quote ---
Du sagst an vielen Stellen ja gar nichts Falsches, ziehst aber die falschen Schlüsse.
Das "Problem" ist doch, dass die zusätzliche Alimentation von Kindern über Zuschüsse kinderreiche Beamte "bevorzugt" - insbesondere gegenüber Angestellten mit Kindern.
Eine Anhebung des Grundgehalts zur Deckung des Grundbedarfs von Kindern vergrößert den Gap zum Angestelltenbereich hingegen noch (weil es dann auch Kinderlose betrifft) und sorgt zusätzlich für eine "Unfairness" zwischen kinderlosen und kinderreichen Beamten.
Man muss kein Jurist sein, um das Dilemma zu erfassen, vor dem das Verfassungsgericht da steht.
Die einzige Lösung kann nur lauten, die Förderung/Entlastung von Kindern mindestens in der Höhe des äquivalenten Bürgergeldbezugs generell als staatliche Leistung zu gewähren. Die hier auch schon mal erwähnte Kindergrundsicherung war so eine Idee (die aber durch das relativ schnelle Abschmelzen auf das Kindergeld bei steigendem Einkommen final kaum Freunde gefunden hat).
Am Rande: Diese Lösung würde auch den zunehmenden Sozialneid auf das Bürgergeld eindämmen. Wenn die AfD erstmal eine 2/3 Mehrheit hat, dann macht das Verfassungsgericht sowieso erstmal Pause und für die Beamten gewinnt die "Gesinnungsfrage" an Bedeutung ::) :(
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.09.2024 06:24 ---Du verkennst in deinen ominösen und irrelevanten Medianbetrachtungen (die keinerlei Bezug zu irgendeiner BVerfG-Entscheidung haben)
--- End quote ---
Nun auch hier wieder mal zum hundertsten male: Wir wissen nicht was das BVerG bei einer entsprechenden Anfrage bzgl. Besoldung im Verhältnis zum Medianeinkommen antworten würde, sie haben diese Frage bisher nicht bearbeiten dürfen.
--- Zitat ---unter anderem, dass kinderlose Beamte mehr Steuern zahlen. Beispiel: Ein alleinverdienender verheirateter 2-Kind-A9/8 bekommt im Bund brutto 10,8% mehr als sein lediger kinderloser A9/8-Kollege. Netto bekommt ersterer hingegen 21,9% (!) mehr als letzterer.
--- End quote ---
Und ab dem drittem Kind wird genau das doch gefordert:
Kinderzuschlag muss so bemessen sein dass das NETTO Einkommen nicht geschmälert wird.
--- Zitat ---P.S. Vielen Dank für deine nette Belehrung. Aber du kannst mir glauben, dass ich durchaus nicht nur weiß, was ein Median ist, sondern z.B. auch Perzentile/Quantile kenne. Und ich könnte dir sogar erklären, wie man ein beliebiges Quantil einer bedingten Verteilung in Abhängigkeit anderer Variablen schätzt (was aufgrund der Nichtdifferenzierbarkeit der zugehörigen Minimierungsfunktion mathematisch "einen Tick" weniger trivial ist als die übliche Kleinstquadrate-Regression)..
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Um so schlimmer!
Da muss man dir einen gefährlichen Tunnelblick attestieren, wenn du meinst, das die Besoldung in keinem Zusammenhang zu dem (Median) Einkommen der Bürger steht.
Und eine Amtsangemessenheit der Besoldung sich primär daran messen muss, wie die Wertigkeit des Amtes im Vergleich zu den vergleichbaren Bürger steht.
Hier haben wir eine gefährliche Schieflage bei den Richter erlangt, was auch das BVerG unabhängig von der Mindestalimentation schon angemerkt hat.
Und du kannst gerne weiter lamentieren, was das BVerG so gemeint haben könnte, aber wenn du weiterhin der Meinung bist, dass die Grundbesoldung für den Single um 40% angehoben werden muss und es egal ist wie man dann als Single gegenüber der Bürger besoldet wird für die man dient, dann kann ich nur eines attestieren:
gefährlich abgehoben und fern jeder Lebenswirklichkeit
und in meinen Augen Verfassungswidrig
TVOEDAnwender:
Ich möchte zur Versachlichung der Diskussion beitragen und Euch folgende Antwort (in Memoriam SPID) mit auf den Weg geben:
Der TVöD trifft hierzu keine Regelung!
Alexander79:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.09.2024 08:18 ---Und du kannst gerne weiter lamentieren, was das BVerG so gemeint haben könnte, aber wenn du weiterhin der Meinung bist, dass die Grundbesoldung für den Single um 40% angehoben werden muss und es egal ist wie man dann als Single gegenüber der Bürger besoldet wird für die man dient, dann kann ich nur eines attestieren:
gefährlich abgehoben und fern jeder Lebenswirklichkeit
--- End quote ---
Abgehoben ist da gar nichts.
Ich hätte aber auch nichts dagegen wenn der finanzielle Mehrbedarf eines Beamten für die Kinder komplett vom Staat getragen wird.
Dein grundsätzliches Problem ist doch der "Neid" auf die Beamtengehälter.
Das Problem sind aber nicht die Beamtengehälter sondern der generelle Abstand zwischen der Grundsicherung und des Arbeitslohnes allgemein.
Bei uns auf der Dienststelle verstehen die Angestellten auch nicht diese Problem, die sehen nur, der Beamte hat ja jetzt schon mehr als der Angestellte und nun wollen die noch mehr.
Das die rund 2,5-3k des Angestellten mit 2 Kindern auch viel zu niedrig sind, steht doch eigentlich außer Frage.
Und wenn das Medianeinkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt ist das ein großes Problem.
Aber das Problem kann hier kein Gericht lösen, sondern nur eure Gewerkschaften.
Denn die stellen sich hin und freuen sich wenn sie 5% mehr Lohn raushandeln, es aber in Wirklichkeit 25% mehr Lohn geben müsste.
Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Alexander79 am 10.09.2024 09:34 ---...
Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
--- End quote ---
Für Alleinlebende in Vollzeit gibt es in der Regel keinen Grund für Neid auf des Bürgergeld - kommen Kinder ins Spiel, siehe meinen Beitrag weiter oben.
Und ja, die Argumentation seitens der Beamtenschaft wirkt hier schon ein wenig überheblich ;) - Zu den Gewerkschaften: Selbst wenn diese 30% herausholen, wird das 1:1 auf die Beamten übertagen und huch: Da steht der Kinderreiche doch wieder schlechter da, als der Single - das dreht sich im Kreis!
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