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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
cyrix42:
--- Zitat von: Alexander79 am 10.09.2024 09:34 ---Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
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Also ich sehe nicht, wieso ich neidisch auf jemanden sein sollte, der am Existenzminimum herumkrebst. Denn anders als der User BVerfGBeliever es gerne für Beamte hätte, wird denen nur der Bedarf bezahlt; und nicht einem Single den Bedarf für eine 4K-Familie...
Farold:
Die Ungleichheit Angestellter-Beamter kann mir nicht entgehen weil ich mein Zimmer mit einer Beamtin teile. Bei gleicher Ausbildung und identischer Tätigkeit verdient ein Beamter ca. 1000 Euro mehr netto, abzüglich der Privaten Krankenversicherung bleiben dann immer noch um die 600 Euro mehr netto übrig. Von der Kluft Rente / Pension ganz zu schweigen.
Für den gleichen Arzttermin beim Facharzt, welche meine verbeamtete Kollegin bekommt und auf den sie 5 Monate warten muss, warte ich als gesetzlich Versicherter ganze 9 Monate.
In Baden-Württemberg wurde die Eingangsbesoldung bei Beamte auf die A8 angehoben, Angestellte beginnen mit gleicher Ausbildung in der E 5. Von Verdi, welche fleißig Lobbyarbeit für Beamte betreibt, kein Wort dazu.
Alle Tarifergebisse werden in 99 % der Fälle 1:1 auf die Beamten übertragen, erhalten die aber auf richterliche Anordnung mehr, so gehen die Angestellten dabei natürlich leer aus.
Muss so eine Zweiklassengesellschaft heute noch sein?
Und das hat auch nichts mit einer Neiddebatte zu tun, diese Unterschiede sind einfach durch nichts zu rechtfertigen. Das Beamtentum gehört abgeschafft und gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt. Die Beamte jammern auf einem hohen Niveau, wenn man sie aber mit den vielen Abzügen auf dem Gehaltszettel der Angestellten konfrontiert, schauen sie erschrocken drein und meinen dass sie das nicht gewusst hätten. Von Verdi ist keine Hilfe zu erwarten, deshalb bin ich dort auch ausgetreten denn eine Gewerkschaft, welche Beamte vertritt, von der können Angestellte nichts erwarten. Wie sagte meine verbeamtete Kollegin zu mir: Sie haben als Angestellter leider keine Lobby, dann ging sie um ihre 5. Beförderung zu feiern. Und bevor die Frage aufkommt warum ich nicht verbeamtet wurde: Erst gab es keine freie Beamtenstelle und als es diese gab, griff die staatlich verordnete Altersdiskriminierung. Dann hat die freie Stelle eben eine psychisch kranke Person erhalten, Hauptsache die wertvolle Beamtenstelle blieb nicht unbesetzt.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 08:09 ---
Am Rande: Diese Lösung würde auch den zunehmenden Sozialneid auf das Bürgergeld eindämmen. Wenn die AfD erstmal eine 2/3 Mehrheit hat, dann macht das Verfassungsgericht sowieso erstmal Pause und für die Beamten gewinnt die "Gesinnungsfrage" an Bedeutung ::) :(
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Das ist allerdings völlig ausgeschlossen. Selbst die absolute Mehrheit.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: cyrix42 am 10.09.2024 08:04 ---Einen tatsächlichen Verweis auf ein BVerfG-Urteil, wo dies tatsächlich so behauptet wird, bringst du auch wieder nicht.
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Wie erwähnt war die Besoldungswelt bis vor kurzem bezüglich der Familienzuschläge "in Ordnung" (im Gegensatz zum Besoldungsniveau). Dies hat sich jedoch geändert, seit die Besoldungsgesetzgeber plötzlich damit begonnen haben, ihre absurden Zuschlagsorgien zu ers(p)innen.
Wie soll ich dir also jetzt schon eine entsprechende BVerfG-Quelle nennen, wenn Karlsruhe bisher noch gar nicht die Notwendigkeit/Gelegenheit hatte, über die Zuschläge zu entscheiden? Du sagst doch selbst immer, dass das BVerfG (leider) immer nur auf den Blödsinn reagieren kann, den sich die Besoldungsgesetzgeber ausdenken.
Was ich dir aber sehr wohl genannt habe, ist beispielsweise die letztwöchige Stellungnahme eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters, der bezüglich der ersten beiden Kinder klar von "Privatsache" und "Einschränkungen des Lebensstandards" spricht. Außerdem habe ich dir eine Vielzahl von Argumentation des Richterbunds genannt, die eindeutig erkennen lassen, dass dein Standpunkt in direktem Widerspruch zur Ämterwertigkeit und dem Leistungsprinzip steht.
--- Zitat von: cyrix42 am 10.09.2024 10:30 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 10.09.2024 09:34 ---Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
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Also ich sehe nicht, wieso ich neidisch auf jemanden sein sollte, der am Existenzminimum herumkrebst. Denn anders als der User BVerfGBeliever es gerne für Beamte hätte, wird denen nur der Bedarf bezahlt; und nicht einem Single den Bedarf für eine 4K-Familie...
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Ähem, hüstel, wie bitte?
Du behauptest also ernsthaft, dass ein lediger und kinderloser Beamter lediglich Anspruch auf seinen "Bedarf" (also mutmaßlich 115% eines Bürgergeldempfängers) hat?
Zu dieser Aussage hätte ich zur Abwechslung gerne mal eine Quelle von dir. Du wirst jedoch keine finden. Hätte nämlich das BVerfG die gleiche Meinung wie du, hätte es längst eine entsprechende Entscheidung gefällt (und allen viel Ärger erspart). Hat es aber nicht und wird es (zum Glück) auch nicht tun.
Und nochmal: Ich sage nicht, dass der Single-Beamte Anspruch auf den vollen Bedarf einer 4K-Beamten-Familie hat. Aber ich sage, dass der entsprechende Abstand, also die Familienzuschläge, nicht zu groß sein dürfen (Stichwort "Grundsätze des Berufsbeamtentums", etc.).
Denn, und hier dürfte dein und MoinMoins Hauptdenkfehler liegen: Die Beamtenbesoldung ist keine reine "Bedarfsbefriedigung", sondern auch bzw. sogar in erster Linie die Vergütung, die der Dienstherr dem Beamten für seinen "Dienst" schuldet!
P.S. Swen hatte mir vorhin im Beamtenforum den Tipp gegeben, mal per Suchfunktion nach früheren Beiträgen von ihm zu suchen. Eventuell mache ich das bei Gelegenheit, allerdings bin ich eigentlich gerade im Urlaub (daher auch die zeitzonenbedingten teilweise seltsamen Uhrzeiten meiner Posts) und widme mich jetzt erst mal wieder der "Erhaltung meiner Dienstfähigkeit" oder wie auch immer der entsprechende Beamtendeutsch-Ausdruck lautet.. 8)
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 10.09.2024 11:42 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 10.09.2024 08:09 ---
Am Rande: Diese Lösung würde auch den zunehmenden Sozialneid auf das Bürgergeld eindämmen. Wenn die AfD erstmal eine 2/3 Mehrheit hat, dann macht das Verfassungsgericht sowieso erstmal Pause und für die Beamten gewinnt die "Gesinnungsfrage" an Bedeutung ::) :(
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Das ist allerdings völlig ausgeschlossen. Selbst die absolute Mehrheit.
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Nichts ist völlig ausgeschlossen - aber das war ja auch nur eine Überspitzung meinerseits (zumal meine 2/3-Mehrheit doch oberhalb deiner absoluten Mehrheit (50%) liegt ;)).
Man munkelt auch, dass der Krieg in der Ukraine gegen das Völkerrecht verstoßen soll und damit absolutes Unrecht sei ... seltsamerweise findet er dennoch statt. Hmmm!
Die Welt war, ist, und wird im Wandel bleiben - Verfassungen, die über 1000 Jahre Bestand haben, betrachte ich als eine Illusion.
/offtopic :)
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