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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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Meierheim:

--- Zitat von: Farold am 10.09.2024 11:19 ---Die Ungleichheit Angestellter-Beamter kann mir nicht entgehen weil ich mein Zimmer mit einer Beamtin teile. Bei gleicher Ausbildung und identischer Tätigkeit verdient ein Beamter ca. 1000 Euro mehr netto, abzüglich der Privaten Krankenversicherung bleiben dann immer noch um die 600 Euro mehr netto übrig. Von der Kluft Rente / Pension ganz zu schweigen.
Für den gleichen Arzttermin beim Facharzt, welche meine verbeamtete Kollegin bekommt und auf den sie 5 Monate warten muss, warte ich als gesetzlich Versicherter ganze 9 Monate.
In Baden-Württemberg wurde die Eingangsbesoldung bei Beamte auf die A8 angehoben, Angestellte beginnen mit gleicher Ausbildung in der E 5. Von Verdi, welche fleißig Lobbyarbeit für Beamte betreibt, kein Wort dazu.
Alle Tarifergebisse werden in 99 % der Fälle 1:1 auf die Beamten übertragen, erhalten die aber auf richterliche Anordnung mehr, so gehen die Angestellten dabei natürlich leer aus.
Muss so eine Zweiklassengesellschaft heute noch sein?
Und das hat auch nichts mit einer Neiddebatte zu tun, diese Unterschiede sind einfach durch nichts zu rechtfertigen. Das Beamtentum gehört abgeschafft und gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt. Die Beamte jammern auf einem hohen Niveau, wenn man sie aber mit den vielen Abzügen auf dem Gehaltszettel der Angestellten konfrontiert, schauen sie erschrocken drein und meinen dass sie das nicht gewusst hätten. Von Verdi ist keine Hilfe zu erwarten, deshalb bin ich dort auch ausgetreten denn eine Gewerkschaft, welche Beamte vertritt, von der können Angestellte nichts erwarten. Wie sagte meine verbeamtete Kollegin zu mir: Sie haben als Angestellter leider keine Lobby, dann ging sie um ihre 5. Beförderung zu feiern. Und bevor die Frage aufkommt warum ich nicht verbeamtet wurde: Erst gab es keine freie Beamtenstelle und als es diese gab, griff die staatlich verordnete Altersdiskriminierung. Dann hat die freie Stelle eben eine psychisch kranke Person erhalten, Hauptsache die wertvolle Beamtenstelle blieb nicht unbesetzt.

--- End quote ---
Gerade VERDI hat 2006 mit der Einführung von TVöD und TVL und der damit verbundenen Abschaffung der Familienzuschläge für Angestellte die erheblichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten herbeigeführt.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Alexander79 am 10.09.2024 09:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.09.2024 08:18 ---Und du kannst gerne weiter lamentieren, was das BVerG so gemeint haben könnte, aber wenn du weiterhin der Meinung bist, dass die Grundbesoldung für den Single um 40% angehoben werden muss und es egal ist wie man dann als Single gegenüber der Bürger besoldet wird für die man dient, dann kann ich nur eines attestieren:
gefährlich abgehoben und fern jeder Lebenswirklichkeit

--- End quote ---
Abgehoben ist da gar nichts.
Ich hätte aber auch nichts dagegen wenn der finanzielle Mehrbedarf eines Beamten für die Kinder komplett vom Staat getragen wird.

Dein grundsätzliches Problem ist doch der "Neid" auf die Beamtengehälter.
Das Problem sind aber nicht die Beamtengehälter sondern der generelle Abstand zwischen der Grundsicherung und des Arbeitslohnes allgemein.

Bei uns auf der Dienststelle verstehen die Angestellten auch nicht diese Problem, die sehen nur, der Beamte hat ja jetzt schon mehr als der Angestellte und nun wollen die noch mehr.

Das die rund 2,5-3k des Angestellten mit 2 Kindern auch viel zu niedrig sind, steht doch eigentlich außer Frage.
Und wenn das Medianeinkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt ist das ein großes Problem.
Aber das Problem kann hier kein Gericht lösen, sondern nur eure Gewerkschaften.
Denn die stellen sich hin und freuen sich wenn sie 5% mehr Lohn raushandeln, es aber in Wirklichkeit 25% mehr Lohn geben müsste.
Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.

--- End quote ---

Wenn ihr die entsprechende Alimentierung bekommt, liegt das Problem wieder bei den Gewerkschaften; denn diese fordern immer eine 1:1 Übertragung auf die Beamten; So werden die Angestellten natürlich immer neidvoll auf die Beamten gucken, weil es gar keine Möglichkeit gibt, aufzuschließen. Jedes Mal, wenn die Angestellten profitieren, profitieren die Beamten auch. Wenn aber die Beamten profitieren (Gerichtsentscheidung Alimentation), profitieren die Angestellten jedoch nicht. Das ist schon der Grundfehler im System, weshalb der Unterschied in der Bezahlung immer deutlicher wird.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Farold am 10.09.2024 11:19 ---Die Ungleichheit Angestellter-Beamter kann mir nicht entgehen weil ich mein Zimmer mit einer Beamtin teile. Bei gleicher Ausbildung und identischer Tätigkeit verdient ein Beamter ca. 1000 Euro mehr netto, abzüglich der Privaten Krankenversicherung bleiben dann immer noch um die 600 Euro mehr netto übrig. Von der Kluft Rente / Pension ganz zu schweigen.
Für den gleichen Arzttermin beim Facharzt, welche meine verbeamtete Kollegin bekommt und auf den sie 5 Monate warten muss, warte ich als gesetzlich Versicherter ganze 9 Monate.
In Baden-Württemberg wurde die Eingangsbesoldung bei Beamte auf die A8 angehoben, Angestellte beginnen mit gleicher Ausbildung in der E 5. Von Verdi, welche fleißig Lobbyarbeit für Beamte betreibt, kein Wort dazu.
Alle Tarifergebisse werden in 99 % der Fälle 1:1 auf die Beamten übertragen, erhalten die aber auf richterliche Anordnung mehr, so gehen die Angestellten dabei natürlich leer aus.
Muss so eine Zweiklassengesellschaft heute noch sein?
Und das hat auch nichts mit einer Neiddebatte zu tun, diese Unterschiede sind einfach durch nichts zu rechtfertigen. Das Beamtentum gehört abgeschafft und gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt. Die Beamte jammern auf einem hohen Niveau, wenn man sie aber mit den vielen Abzügen auf dem Gehaltszettel der Angestellten konfrontiert, schauen sie erschrocken drein und meinen dass sie das nicht gewusst hätten. Von Verdi ist keine Hilfe zu erwarten, deshalb bin ich dort auch ausgetreten denn eine Gewerkschaft, welche Beamte vertritt, von der können Angestellte nichts erwarten. Wie sagte meine verbeamtete Kollegin zu mir: Sie haben als Angestellter leider keine Lobby, dann ging sie um ihre 5. Beförderung zu feiern. Und bevor die Frage aufkommt warum ich nicht verbeamtet wurde: Erst gab es keine freie Beamtenstelle und als es diese gab, griff die staatlich verordnete Altersdiskriminierung. Dann hat die freie Stelle eben eine psychisch kranke Person erhalten, Hauptsache die wertvolle Beamtenstelle blieb nicht unbesetzt.

--- End quote ---

Genau das ist es. Der Bund könnte 15 % bieten, verdi wird nicht abschließen bevor nicht die Übertragung auf Beamte zugesichert wird.
Obwohl deren Bezüge eigentlich nichts damit zu tun haben, weil der Dienstherr dort per Gesetz die richtige Höhe feststellen/festlegen sollte.

Zudem kommt noch das, was dein Nachredner Meierheim sagte.

Die Beamten müssen sich damals so sehr ins Fäustchen gelacht haben, als der TVÖD eingeführt wurde und ihre Kollegen, die angestellt waren/noch sind, so dermaßen im Vergleich runtergestuft wurden. Die kommen wahrscheinlich heute aus dem Lachen nicht mehr heraus.

cyrix42:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.09.2024 12:19 ---Wie erwähnt war die Besoldungswelt bis vor kurzem bezüglich der Familienzuschläge "in Ordnung" (im Gegensatz zum Besoldungsniveau). Dies hat sich jedoch geändert, seit die Besoldungsgesetzgeber plötzlich damit begonnen haben, ihre absurden Zuschlagsorgien zu ers(p)innen.

--- End quote ---

Und die nöchste unbewiesene Behauptung. Wo sagt denn das BVerfG etwas dazu, dass die "Familienzuschläge (im Gegensatz zum Besoldungsniveau)" in Ordnung seien? Eine getrennte Bewertung nimmt es doch gerade eben nicht vor!


--- Zitat ---Wie soll ich dir also jetzt schon eine entsprechende BVerfG-Quelle nennen, wenn Karlsruhe bisher noch gar nicht die Notwendigkeit/Gelegenheit hatte, über die Zuschläge zu entscheiden?

--- End quote ---

Aha, es hat also die Position, die du ihm ständig unterstellst, gar nicht bezogen! Jetzt siehst du es endlich ein...


--- Zitat ---Was ich dir aber sehr wohl genannt habe, ist beispielsweise die letztwöchige Stellungnahme eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters, der bezüglich der ersten beiden Kinder klar von "Privatsache" und "Einschränkungen des Lebensstandards" spricht.

--- End quote ---

Ja, weil dies vom Gesetzgeber bisher so angesetzt wurde:


--- Zitat von: Huber ---Das Bundesverfassungsgericht geht auf Grund der bisherigen Praxis des Besoldungsgesetzgebers davon aus, dass die Grundbesoldung so bemessen ist, dass sie (zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder) in allen Stufen der Besoldungsordnung im Wesentlichen amtsangemessen ist

--- End quote ---

Da steht auch nucht drin, dass das zukünftig so bleiben muss...


--- Zitat ---Außerdem habe ich dir eine Vielzahl von Argumentation des Richterbunds genannt, die eindeutig erkennen lassen, dass dein Standpunkt in direktem Widerspruch zur Ämterwertigkeit und dem Leistungsprinzip steht.

--- End quote ---

Und das ist einfach nur der Widerspruch zwischen Leistungsprinzip und Alimentation der gesamten Familie. Das ist einfach nicht auflösbar! Mit genügend vielen Kindern kriegt auch der einfache Dienst mehr als ein kinderloser Bundeskanzler...


--- Zitat ---
--- Zitat von: cyrix42 am 10.09.2024 10:30 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 10.09.2024 09:34 ---Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.

--- End quote ---

Also ich sehe nicht, wieso ich neidisch auf jemanden sein sollte, der am Existenzminimum herumkrebst. Denn anders als der User BVerfGBeliever es gerne für Beamte hätte, wird denen nur der Bedarf bezahlt; und nicht einem Single den Bedarf für eine 4K-Familie...

--- End quote ---

Ähem, hüstel, wie bitte?

Du behauptest also ernsthaft, dass ein lediger und kinderloser Beamter lediglich Anspruch auf seinen "Bedarf" (also mutmaßlich 115% eines Bürgergeldempfängers) hat?

--- End quote ---

Mensch, lerne lesen. Erstens habe ich über den Bedarf eines Bürgergeld-Empfängers gesprochen (und nicht über den eines Beamten) -- ein Single-Bürgergeldempfänger erhält eben nur genau für sich das Bürgergeld und nicht auch noch für nicht existierende Ehepartner und Kinder -- und zweitens hat das BVerfG, wie du es gern anführst, als ein Kriterium einer nicht verfassungsgemäßen Alimentation festgestellt/ festgelegt, wenn der betroffenen Familie nicht wenigstens 115% des Bürgergeldniveaus netto verbleiben. Damit hat es nicht gesagt (und ich im übrigen auch nicht), dass mit dieser Höhe die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt sei, sondern nur, dass, wenn diese Höhe nicht erreicht wird, offensichtlich auch die Alimentation nicht ausreicht.


--- Zitat ---Und nochmal: Ich sage nicht, dass der Single-Beamte Anspruch auf den vollen Bedarf einer 4K-Beamten-Familie hat. Aber ich sage, dass der entsprechende Abstand, also die Familienzuschläge, nicht zu groß sein dürfen (Stichwort "Grundsätze des Berufsbeamtentums", etc.).

--- End quote ---

Das BVerfG betont einerseits den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber im Allgemeinen und die Möglichkeit der Fortentwicklung der Grundsätze des Berufsbeamtentums im Besonderen. Es hat sich bisher nicht dazu geäußert, dass die Familienzuschläge "nicht zu groß" sein dürfen -- auch wenn du es ihm hier ständig und ohne Quelle immer wieder fälschlicherweise unterstellst.


--- Zitat ---Denn, und hier dürfte dein und MoinMoins Hauptdenkfehler liegen: Die Beamtenbesoldung ist keine reine "Bedarfsbefriedigung", sondern auch bzw. sogar in erster Linie die Vergütung, die der Dienstherr dem Beamten für seinen "Dienst" schuldet!

--- End quote ---

Richtig: Die Grundbesoldung muss amtsangemessen sein und darf nicht nur einen Bedarf befriedigen. Letzterer muss aber für insbesondere die Kinder durch die Alimentation gegeben sein. Und diese ist eben nicht amtsabhängig: Ein A5-Kind hat den gleichen Bedarf wie ein B5-Kind. (Wohl aber muss damit dem B5-Beamten ein höherer Brutto-Betrag ausgezahlt werden, damit Netto das gleiche ankommt.)



--- Zitat ---widme mich jetzt erst mal wieder der "Erhaltung meiner Dienstfähigkeit" oder wie auch immer der entsprechende Beamtendeutsch-Ausdruck lautet..  8)

--- End quote ---

Ich wünsche (ernst gemeint) einen erholsamen Urlaub!

Umlauf:

--- Zitat von: Farold am 10.09.2024 11:19 ---.
Für den gleichen Arzttermin beim Facharzt, welche meine verbeamtete Kollegin bekommt und auf den sie 5 Monate warten muss, warte ich als gesetzlich Versicherter ganze 9 Monate.

Von Verdi, welche fleißig Lobbyarbeit für Beamte betreibt, kein Wort dazu.

Alle Tarifergebisse werden in 99 % der Fälle 1:1 auf die Beamten übertragen,

erhalten die aber auf richterliche Anordnung mehr, so gehen die Angestellten dabei natürlich leer aus. 

Wie sagte meine verbeamtete Kollegin zu mir: Sie haben als Angestellter leider keine Lobby, dann ging sie um ihre 5. Beförderung zu feiern.

Und bevor die Frage aufkommt warum ich nicht verbeamtet wurde: Erst gab es keine freie Beamtenstelle und als es diese gab, griff die staatlich verordnete Altersdiskriminierung. Dann hat die freie Stelle eben eine psychisch kranke Person erhalten, Hauptsache die wertvolle Beamtenstelle blieb nicht unbesetzt.

--- End quote ---

Da wir eine TB-Beamten-Mischehe führen, kann ich da kurz etwas zu sagen.

Arzttermin: Das gibt es manchmal. Aber nicht immer. Dafür weiß ich als TB vorher, was ich zuzahlen muss. Bei meiner Frau als Beamtin ist das wie mit den Lottozahlen. Ebenso die Frage, was zahlen Beihilfe und Versicherung.

Verdi-Beamte-Lobbyarbeit 🤣🤣🤣
Was kommt als nächstes? Verdi lobbyiert besonders für die zweistelligen EG?
Selten so gelacht.

Die Übertragung fordern die Gewerkschaften, ohne dass sie angehört werden müssten, um wenigsten eine Untergrenze zu bekommen. Bei Bund wird diese Untergrenze als unechte Übertragung regelmäßig gedrückt.
Zum Schluss liegt es alleine in der Hand des Gesetzgebers. Der find das irgendwie schön einfach.

Das Verfassungsgericht urteilt, weil in der Vergangenheit einiges schiefgegangen ist.
In der Suchfunktion lässt sich etwas finden, über die Kürzungen der Besoldung sowie Abstriche und Abschläge gegenüber den Regelungen der TB.

5. Beförderung: Wo? Muss ich meiner Frau sagen. Sie hofft, dass die 2. Beförderung noch vor ihrem 50. passieren wird. Wird aber auch die letzte sein.

Zum letzten Punkt: Ja das ist Pech, was ich sehr gut kenne. Deswegen bin ich TB. Aber ich konnte dort in einer Geschwindigkeit und Einfachheit vorankommen, wie ich es als Beamter nicht gekonnt hätte. Aber das ist rein anekdotisch und nicht verallgemeinerbar.

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