Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 03.09.2024 09:27 ---Gerade in NRW wirken die Zuschläge m. E. absurd hoch, insbesondere ab dem 3. Kind. Ich komme bei ein paar Beispielen im Rechner dieser Seite in NRW, z. B. A12 S10 Mietstufe III, auf 1,7k mehr Monatsbrutto oder knapp 21k mehr Jahresbrutto als Beamte ohne Kinder (oder AN).
Insbesondere das angesprochene, nicht einbezogene Einkommen von Ehepartner/in auf die Familienzuschläge wirken auf mich de facto und nach einem grundsätzlichen persönlichen Gefühl, was gesellschaftlich richtig und fair ist, falsch. Und da liegt das Problem, finde ich. Hier bekommt man das Gefühl, dass kinderreiche Beamte regelrecht "zugeschmissen" werden mit Geld.
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Nein, sie werden alimentiert und nicht zugeschmissen
und wenn das Grundgesetz es fordert, dass der Beamte ab Kind 3 nichts von seinem Netto-Grundgehalt für die Grundbedürfnisse des Kindes ausgeben muss, dann ist das halt so.
Und dann muss man das Grundgesetz kritisieren oder das BVerG anmäkeln, dass sie dieses Problem erkannt haben.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 03.09.2024 09:43 ---Bin ich bei dir. Ich hoffe, ihr bekommt in absehbarer Zeit die 20-40% mehr Grundgehalt und die Zuschläge werden stattdessen auf ein vertretbares Maß runtergesetzt. Allein für den Frieden zwischen Beamten mit und ohne Kinder.
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Da wäre kein Friede, denn wir können ja anhand der Bürgergeldsätze recht klar definieren, wie hoch die (Mindest)Alimentation eines Kindes so zu sein hat. Das Kindergeld allein liegt jedoch deutlich darunter, so dass der kinderreiche Beamte finanziell in einen Nachteil gegenüber seinem kinderlosen Kollegen gerät.
Wie ein spontaner Bonus von 20-40% bei den Beamten auf die Tarifbeschäftigen wirken würden, stünde noch mal auf einem anderen Blatt.
MoinMoin:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 03.09.2024 09:27 ---Derartige Summen an Kinderzuschlägen (Kindergeld kommt ja noch oben drauf) wirken aber irgendwie falsch, insbesondere den Beamten ohne Kinder gegenüber, die am Ende weder die Freiheiten der AN noch die Zuschläge erhalten.
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Nein, Kindergeld kommt nicht oben drauf sondern wenn es mehr Kindergeld geben würde, dann würde man die Zuschläge senken.
Und nein, der Beamte mit Kinder hat immer weniger für sich, als der ohne Kinder, also da ist nichts falsch.
Falsch wäre es das Grundgehalt extrem zu erhöhen, nur damit die Grundbedürfnisse von potentiellen Kinder befriedigt werden können.
KlagendePerson:
--- Zitat von: Aleksandra am 03.09.2024 09:41 ---
--- Zitat von: Bob Kelso am 02.09.2024 16:27 ---Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!
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Ein Freund von mir ist Lehrer in NRW mit drei Kindern. Der hat mir auch gesagt, dass er knapp 6k netto bekommt. Konnte ich anfangs kaum glauben... :D
Zuschläge von 2.200 EUR...
Mit diesen 2.200 EUR Zuschlägen allein wäre man netto als Single übrigens über dem Medianeinkommen. Konkret: 54% der Arbeitenden bekommen weniger als das!
https://www.iwkoeln.de/presse/interaktive-grafiken/judith-niehues-maximilian-stockhausen-einkommensverteilung-in-deutschland.html
Schaut man sich statista an (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/#:~:text=Das%20%28A%29%20Nettoeinkommen%20gibt%20an%2C%20wie%20viel%20Geld,laut%20dieser%20Erhebung%20durchschnittlich%203.224%20Euro%20in%20Deutschland.)
sieht man: Pensionäre und Beamte haben im Schnitt ein höheres Einkommen als Selbstständige.
Und dann gibt es tatsächlich noch Leute, die einem vorrechnen wollen, dass Beamte unteralimentiert seien. Und dadür sogar vor Gericht klagen.
Das Beamtensystem hat sich komplett von der Realität der Restgesellschaft abgekoppelt. Völlig eigener Kosmos ohne jegliche Bodenhaftung.
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So kann man es auch darstellen. Oders anders gesagt, die Beamten haben das Glück, dass das BVerfG Regeln vorgibt, damit man als Vollzeitarbeitender nicht weniger im Portmonee hat als ein Sozialhilfempfänger oder gar Wohngeld beantragen muss…
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/so-mies-zahlt-die-berliner-feuerwehr
Anstatt dafür einzutreten, dass auch die Angestellten über ein Netto deutlich oberhalb des Bürgergelds verfügen, kann man natürlich auch weiter auf die Beamten einschlagen (können wir ab keine Sorge 😉) und Äpfel mit Birnen vergleichen. Das ein Hochschulabsolvent zB als R2 Richter sowohl in der PW als auch im ÖD mehr auf Tasche hat als der typische Statista Verdiener, sollte jedem klar sein. Auch das 90% der Haushalte über weniger als 5500 netto verfügen (was ja in NRW bereits der A11 Beamte mit FH Abschluss alleine reißt) ist für mich kein Argument. Es zeigt allein, dass es gewaltig schief läuft im Land, aber es offensichtlich keinen interessiert dass er für weit weniger als den Bürgergeldanspruch aufsteht.. Schuld sind natürlich allein die Beamten :)
NelsonMuntz:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.09.2024 10:23 ---Und nein, der Beamte mit Kinder hat immer weniger für sich, als der ohne Kinder, also da ist nichts falsch.
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... naja, wenn er seinen Kindern nur Wasser, Brot und Altkleider gönnt, dann kommt er sicher noch ganz gut weg ;)
Im Ernst: Die Beleuchtung dieses Themas zeigt recht eindrücklich, wie viel Kinder eigentlich so kosten und wie unterschiedlich der Staat (also final die Gesellschaft) mit diesen Kindern umgeht bzw. die Familien fördert/entlastet. Letztendlich sind die Zuschläge für Kinder im Beamtenwesen durchaus angemessen - nur die Menschen im Angestelltenverhältnis (ob öD oder pW) haben nix davon.
Lösung: Kindergeld anheben! ;D
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