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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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Organisator:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 17.09.2024 10:11 ---(...) am Ende unter dem liegen, was einer Bürgergeldfamilie zur Verfügung steht. Auf den öffentlichen Dienst übertragen gilt das für einen Großteil der Tarifbeschäftigten (..)

--- End quote ---

Kannst Du diese steile These auch irgendwie belegen?

HochlebederVorgang:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2024&matrix=12

Leider brutto.

Ich meinte das im Übrigen im Bezug zur Rechtsprechung zur verfassungsgemäßen Alimentation bzgl. des Abstands von 115% zum Bürgergeld. Alleinverdiener/in, verheiratet/2Kinder. Insoweit keine steile These.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Organisator am 17.09.2024 08:13 ---
Dafür gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Mehr Geld alleine sorgt dabei aber auch nicht für höhere Geburten- Deutschland lässt sich im internationen Vergleich die Kinder recht viel kosten ohne eine besonders hohe Geburtenrate zu haben. Es kommt eher darauf an, wofür man das Geld einsetzt und da gibts etwas zu ändern.

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Das liegt aber auch daran, dass sich die Anzahl der Kinder bei den Sozialversicherungsbeiträgen kaum (nur bei der Pflegeversicherung) und bei der Lohnsteuer so gut wie gar nicht (außer beim Soli und der Kirchensteuer, sofern man in der Kirche ist) auswirken und somit eine Familie mit Kindern gegenüber einer ohne Kinder lediglich als höheres Netto das Kindergeld verzeichnen kann. 

Wenn man bei der Lohnsteuer und/oder den SV Beiträgen die Anzahl der Kinder stärker berücksichtigen würde, bräuchte man den ganzen Apparat der ergänzenden Leistungen nur noch in Ausnahmefällen, könnte das Personal an anderer Stelle sinnvoller einsetzen, würde Verwaltungskosten sparen, usw. So ist es ein Taschenspielertrick: Ich nehme erstmal auch bei Familien gleich hohe Steuern wie bei kinderlosen ein, verteile sie dann wieder an die Familien durch Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld und habe so im Gegensatz zu anderen Ländern viel höhere Ausgaben für meine Familienpolitik. Dabei wird aber vergessen, dass die Abgabenquote in anderen Ländern viel niedriger ist und sich alleine dadurch ein geringere Bedarf an aufstockenden Leistungen ergibt.

Familienpolitik kann auch ansetzen, indem es Familien erstmal mehr Netto vom Brutto überlässt. Das hätte auch Einfluss auf die Familienzuschläge in der Beamtenbesoldung. So schreibt das BVerfG dazu:

Die sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und die Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts bedingen, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen (vgl. Rn. 38 ff.).

UNameIT:

--- Zitat von: Organisator am 17.09.2024 09:55 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 17.09.2024 09:37 ---Zur Eigentumsquote gibt es viele Sichtweisen. In der einkommenstechnisch viel stärkeren Schweiz ist sie sogar noch geringer als in DE.

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Dazu reicht es mal einen Blick darauf zu werfen, wie dieses Eigentum so aussieht und zu überlegen, welcher Deutsche in solchen Bedingungen leben möchte.

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Was meinst du mit "solchen Bedingungen"?

NelsonMuntz:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 17.09.2024 10:11 ---Was ist denn "recht hoch"?...

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Wirf einen Blick hierauf: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183571/umfrage/bruttomonatsverdienst-in-der-eu/

Hier muss man natürlich noch Abgaben/Steuern abziehen und final das Netto in KKP vergleichen. Erst da rutschen wir weiter nach unten. Die Bruttogehälter selbst sind aber nicht so niedrig (was wiederum für eine sehr exportlastige Wirtschaft einen gewissen Standortnachteil bedeutet).

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