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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 15:18 ---...
Die Vorstellung, das der Besoldungsgesetzgeber dies aber dürfte, wenn er es gg konform begründet, die ist diesen Menschen nicht vermittelbar.
Es ist ihnen auch nicht vermittelbar, dass eine Überalimentation bestehen könnte, wenn ein Single A5er Beamter mehr Grundbesoldung bekommt als das Medianeinkommen der Bevölkerung ist.
...
--- End quote ---
Naja, ich habe zumindest versucht, solche Gedanken nebenan auch mal zu platzieren. Musste dabei lernen, dass dies eben schlicht unsachliche Gedanken sind. Tatsächlich halte ich (mit mit meiner unsachlichen Meinung) eine solche Form der "Überalimentation" für hochgradig gefährlich und mittelbar die Demokratie gefährdend.
... aber wie gesagt: Das ist leider eine völlig unsachliche Sicht. ;)
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 15:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 15:18 ---...
Die Vorstellung, das der Besoldungsgesetzgeber dies aber dürfte, wenn er es gg konform begründet, die ist diesen Menschen nicht vermittelbar.
Es ist ihnen auch nicht vermittelbar, dass eine Überalimentation bestehen könnte, wenn ein Single A5er Beamter mehr Grundbesoldung bekommt als das Medianeinkommen der Bevölkerung ist.
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--- End quote ---
Naja, ich habe zumindest versucht, solche Gedanken nebenan auch mal zu platzieren. Musste dabei lernen, dass dies eben schlicht unsachliche Gedanken sind. Tatsächlich halte ich (mit mit meiner unsachlichen Meinung) eine solche Form der "Überalimentation" für hochgradig gefährlich und mittelbar die Demokratie gefährdend.
... aber wie gesagt: Das ist leider eine völlig unsachliche Sicht. ;)
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Es gibt halt Unterschiede, aus welcher Perspektive man das sieht. Aus einer streng juristischen Betrachtung mit einem Weltbild aus den 1950ern sieht die Sache anders aus als einer Betrachtung rein aus gesundem Menschenverstand mit etwas Abstand zum öffentlichen Dienst / Beamtentum.
Ich glaube es kommt da auch etwas darauf an, wie man "solche Gedanken platziert" ;)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 15:18 ---Das liegt nun mal daran, dass es es die Meinung gibt, das der Anteil der zu zahlenden Besoldung, der nur gezahlt werden muss, weil man damit die Kinder und Partner amtsangemessen versorgen muss muss, zum aller größten Teil in die Grundbesoldung muss und nicht als Familienzulage gezahlt werden darf.
--- End quote ---
Dein Satz ist doppelt falsch.
Zum einen geht es nicht um "Meinungen", sondern um verfassungsrechtliche "Tatsachen", die sich aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) ergeben.
Zum anderen existiert kein vorgegebener "Anteil der zu zahlenden Besoldung", der "nur" zur Versorgung der Kinder und des Partners gezahlt werden muss, sondern stattdessen hat jeder Beamte unabhängig von seinem Familienstand Anspruch auf eine der Wertigkeit seines Amtes angemessene Besoldung (was die Begrenzung der Familienzuschläge zur Folge hat).
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:04 ---Es gibt halt Unterschiede, aus welcher Perspektive man das sieht. Aus einer streng juristischen Betrachtung mit einem Weltbild aus den 1950ern sieht die Sache anders aus als einer Betrachtung rein aus gesundem Menschenverstand mit etwas Abstand zum öffentlichen Dienst / Beamtentum.
Ich glaube es kommt da auch etwas darauf an, wie man "solche Gedanken platziert" ;)
--- End quote ---
Da hast Du sicher Recht, ich war nicht immer lieb ;)
(Tatsächlich ist es dieses 50er-Jahre-Denken, welches mich wirklich auf die Palme brachte. Ich bin relativ überzeugt, dass man heute das Beamtenwesen etwas anders implementieren würde, würde man heute eine Verfassung ausarbeiten müssen)
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 16:08 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:04 ---Es gibt halt Unterschiede, aus welcher Perspektive man das sieht. Aus einer streng juristischen Betrachtung mit einem Weltbild aus den 1950ern sieht die Sache anders aus als einer Betrachtung rein aus gesundem Menschenverstand mit etwas Abstand zum öffentlichen Dienst / Beamtentum.
Ich glaube es kommt da auch etwas darauf an, wie man "solche Gedanken platziert" ;)
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Da hast Du sicher Recht, ich war nicht immer lieb ;)
(Tatsächlich ist es dieses 50er-Jahre-Denken, welches mich wirklich auf die Palme brachte. Ich bin relativ überzeugt, dass man heute das Beamtenwesen etwas anders implementieren würde, würde man heute eine Verfassung ausarbeiten müssen)
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Eine Verfassung ist auch nur Rechtsmaterie die von den Menschen der jeweiligen Zeit erstellt wurde und insofern altert. Daher gilt es, die rechtlichen Regelungen den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und modern zu halten. Wenn die Beamtenbesoldung auf ein Einverdienermodell mit 2 Kindern abstellt, ist es nicht mehr aktuell sondern bedarf einer Aktualisierung.
Grundsätzlich ist gegen ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis bei den hoheitlichen Kernaufgaben des Staates nichts zu sagen, es ist nur über die Jahrzehnte aufgeweicht bis hin zum Missbrauch, ohne eine grundsätzliche Reform zu erfahren. Und das rächt sich gerade.
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