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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 15:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 15:18 ---...
Die Vorstellung, das der Besoldungsgesetzgeber dies aber dürfte, wenn er es gg konform begründet, die ist diesen Menschen nicht vermittelbar.
Es ist ihnen auch nicht vermittelbar, dass eine Überalimentation bestehen könnte, wenn ein Single A5er Beamter mehr Grundbesoldung bekommt als das Medianeinkommen der Bevölkerung ist.
...
--- End quote ---
Naja, ich habe zumindest versucht, solche Gedanken nebenan auch mal zu platzieren. Musste dabei lernen, dass dies eben schlicht unsachliche Gedanken sind. Tatsächlich halte ich (mit mit meiner unsachlichen Meinung) eine solche Form der "Überalimentation" für hochgradig gefährlich und mittelbar die Demokratie gefährdend.
... aber wie gesagt: Das ist leider eine völlig unsachliche Sicht. ;)
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Und ich glaube noch an das BVerG, dass es klarstellen wird, dass es dem Gesetzgeber frei steht, die Feststellungen, die sie ab Kind drei für eine GG konforme Alimentation 1:1 festgestellt haben, auch auf Kind 1 und 2 übertragbar sind und das dies nicht als Zulagen Orgie zu interpretieren ist.
MoinMoin:
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NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:16 ---Eine Verfassung ist auch nur Rechtsmaterie die von den Menschen der jeweiligen Zeit erstellt wurde und insofern altert...
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Vollste Zustimmung zu Deinen Ausführungen. Aber allein Deine oben zitierte Einführung ist schlicht: Unsachlich ;)
Dabei wäre das nun kommende Drama zumindest für Spezialisten im Thema sicher bereits vor vielen, vielen Jahren erkennbar gewesen. Zudem stellt sich die Frage, ob unsere in Legislaturperioden denkende Politik nicht grundsätzlich auf einer "technischen" Ebene mit solchen langfristigen Entwicklungen überfordert ist. Beim Klimawandel, dem demographischen Wandel, oder auch der Migration ist es ja das gleiche "Spiel": Man erkennt ein Problem, man sieht es expandieren, aber Ideen entwickelt man dazu keine, weil der eigentliche Impact wohl außerhalb der eigenen Amtszeit liegen wird. "Augen zu und durch" ist dabei die schlechteste Idee. Naja, aber das führt jetzt doch zu weit ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.10.2024 16:06 ---Zum anderen existiert kein vorgegebener "Anteil der zu zahlenden Besoldung", der "nur" zur Versorgung der Kinder und des Partners gezahlt werden muss, sondern stattdessen hat jeder Beamte unabhängig von seinem Familienstand Anspruch auf eine der Wertigkeit seines Amtes angemessene Besoldung (was die Begrenzung der Familienzuschläge zur Folge hat).
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Und diese liegt für die Grundbesoldung nun mal was die Wertigkeit des Amtes angeht bei einem A5 mitnichten bei dem Medianeinkommen der Bevölkerung.
Wer dieses als die Wertigkeit als korrekt ansieht hat leider Gottes den Kontakt zu Realität verloren.
Da muss man dann halt feststellen, dass der bisherige althergebrachte Grundsatz, dass eine 4K Familie primär mit der Grundbesoldung zu alimentieren ist, revidiert und neu justiert werden muss und man dieses rein juristische Konstrukt auf ein neues Fundament stellen muss.
Es ist keine Naturwissenschaft, sondern reine Geisteswissenschaft, auf der dieses Fundament steht.
Das ein A5er mit Kinder dieses Geld haben muss sei es mit Besoldung, Zulagen und Kindergeld, stelle ich dabei nicht in Frage und ist ein muss. Auch wenn es dem Angestellten nicht passt, das der Beamte eine Vollversorgung der Kinder erhält.
Das ist doch der Punkt.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 16:38 ---Und ich glaube noch an das BVerG, dass es klarstellen wird, dass es dem Gesetzgeber frei steht, die Feststellungen, die sie ab Kind drei für eine GG konforme Alimentation 1:1 festgestellt haben, auch auf Kind 1 und 2 übertragbar sind und das dies nicht als Zulagen Orgie zu interpretieren ist.
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Ich kann das nur hoffen - damit Maß und Mitte nicht verloren gehen.
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