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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.10.2024 16:38 ---Und ich glaube noch an das BVerG, dass es klarstellen wird, dass es dem Gesetzgeber frei steht, die Feststellungen, die sie ab Kind drei für eine GG konforme Alimentation 1:1 festgestellt haben, auch auf Kind 1 und 2 übertragbar sind und das dies nicht als Zulagen Orgie zu interpretieren ist.

--- End quote ---

Nope, das wird definitiv nicht passieren.

Hätte Karlsruhe es nämlich so gewollt, hätte es in unzähligen Urteilen entsprechend entscheiden können.

Stattdessen hat es jedoch die klare Unterscheidung zwischen den ersten beiden Kindern auf der einen sowie allen weiteren Kindern auf der anderen Seite nicht nur (a) vor rund fünfzig Jahren etabliert, sondern (b) in vielen weiteren Entscheidungen immer und immer wieder bestätigt und gefestigt.


P.S. Nur mal kurz zur Info: Es heißt übrigens BVerfG und nicht BVerG. Aber so erkennt man wenigstens schön (in Tateinheit mit deinem abstrusen "Median-Fetisch"), dass du die Wiedergeburt von @WasDennNun bist (wenngleich das "vor meiner Zeit" war)..

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:16 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 16:08 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:04 ---Es gibt halt Unterschiede, aus welcher Perspektive man das sieht. Aus einer streng juristischen Betrachtung mit einem Weltbild aus den 1950ern sieht die Sache anders aus als einer Betrachtung rein aus gesundem Menschenverstand mit etwas Abstand zum öffentlichen Dienst / Beamtentum.

Ich glaube es kommt da auch etwas darauf an, wie man "solche Gedanken platziert" ;)

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Da hast Du sicher Recht, ich war nicht immer lieb ;)

(Tatsächlich ist es dieses 50er-Jahre-Denken, welches mich wirklich auf die Palme brachte. Ich bin relativ überzeugt, dass man heute das Beamtenwesen etwas anders implementieren würde, würde man heute eine Verfassung ausarbeiten müssen)

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Eine Verfassung ist auch nur Rechtsmaterie die von den Menschen der jeweiligen Zeit erstellt wurde und insofern altert. Daher gilt es, die rechtlichen Regelungen den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und modern zu halten. Wenn die Beamtenbesoldung auf ein Einverdienermodell mit 2 Kindern abstellt, ist es nicht mehr aktuell sondern bedarf einer Aktualisierung.

Grundsätzlich ist gegen ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis bei den hoheitlichen Kernaufgaben des Staates nichts zu sagen, es ist nur über die Jahrzehnte aufgeweicht bis hin zum Missbrauch, ohne eine grundsätzliche Reform zu erfahren. Und das rächt sich gerade.

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Da es keine Zulagen Orgie nach dem GG ist, dass für das 3. Kind die "Grundsicherung" in Netto zu erhalten ist, kann es auch mE nicht gegen das GG verstoßen, wenn der Beamte auch für das 1 und 2 Kind dieses Geld bekommt.
Man muss nur entsprechende Gesetze inkl. Begründung (z.B. die immense Benachteiligung des 4K Beamten gegenüber dem Single Beamten, so wie der 5K Beamte gegen die Benachteiligung bzgl. des 2/3K Beamten erfolgreich geklagt hat) schreiben.
Und darauf warten, dass das BVerG diese Vorgehensweise bestätigt.

Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 16:50 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.10.2024 16:16 ---Eine Verfassung ist auch nur Rechtsmaterie die von den Menschen der jeweiligen Zeit erstellt wurde und insofern altert...

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Vollste Zustimmung zu Deinen Ausführungen. Aber allein Deine oben zitierte Einführung ist schlicht: Unsachlich ;)

Dabei wäre das nun kommende Drama zumindest für Spezialisten im Thema sicher bereits vor vielen, vielen Jahren erkennbar gewesen. Zudem stellt sich die Frage, ob unsere in Legislaturperioden denkende Politik nicht grundsätzlich auf einer "technischen" Ebene mit solchen langfristigen Entwicklungen überfordert ist. Beim Klimawandel, dem demographischen Wandel, oder auch der Migration ist es ja das gleiche "Spiel": Man erkennt ein Problem, man sieht es expandieren, aber Ideen entwickelt man dazu keine, weil der eigentliche Impact wohl außerhalb der eigenen Amtszeit liegen wird. "Augen zu und durch" ist dabei die schlechteste Idee. Naja, aber das führt jetzt doch zu weit ;)

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Ich will den Politikern da gar nicht unbedingt Kurzsichtigkeit unterstellen, zumal die Abteilungsleitungen in den Ministerien oder auch einige Staatssekretäre durchaus länger als eine Legislatur im Amt sind und auch so Angelegenheiten länger vorantreiben können.

Ich glaube, es liegt an der Perspektive. Der Jurist betrachtet das Thema anders als der Soziologe.

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.10.2024 16:58 ---Nope, das wird definitiv nicht passieren.

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Wait and see

NelsonMuntz:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.10.2024 16:58 ---...
P.S. Nur mal kurz zur Info: Es heißt übrigens BVerfG und nicht BVerG.

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Oh, bei Euch Beamten gab es welche, die schruben BVG ;)

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