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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.10.2024 17:27 ---"Frauengeld" ist echt aus der Zeit gefallen!
--- End quote ---
Das BVerfG hat nun mal in mehreren Urteilen entschieden, dass die Kosten für das erste und zweite Kind größtenteils "Privatsache" sind (genauso wie im Übrigen bei euch Tarifangestellten) und somit hauptsächlich durch die leistungsbezogenen Bestandteile der Besoldung - also in erster Linie das Grundgehalt - zu bestreiten sind.
Im Gegensatz dazu hat es entschieden, dass ab dem dritten Kind Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation besteht, da es den Beamten nicht zuzumuten ist, die zusätzlichen Kosten durch die oben genannte Besoldung zu bestreiten.
Warum sollte das BVerfG in euren Augen nun plötzlich von dieser gefestigten und immer wieder bestätigten Rechtsprechung fundamental abweichen (auch und gerade in Hinblick auf die von euch ins Feld geführten veränderten gesellschaftlichen "Zeiten")?
P.S. Grundlegend anders ist die Lage hingegen bezüglich des erwähnten "Frauenzuschlags" (der Begriff stammt übrigens nicht aus den 1950er Jahren, sondern aus dem von mir kürzlich verlinkten Dokument von 1925). Diesbezüglich könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass das BVerfG keinerlei Einwände erheben würde, wenn der Ehepartnerzuschlag mit sachgerechter Begründung beispielsweise gestrichen und in irgendeiner Form in das Grundgehalt und die (moderaten) Kinderzuschläge integriert würde..
EinMann:
--- Zitat ---P.S. @Nelson, du hast sicherlich Recht, aber "BVerG" scheint der "signature move" von @WasDennNun bzw. @MoinMoin zu sein..
--- End quote ---
Da wünsch ich mir doch glatt Spid zurück, wenn heute Alter Ego Tag ist :)
NelsonMuntz:
@BVerfGBeliever:
Ich hab mich nicht getäuscht, mit Dir kann man tatsächlich (über die bestehende Rechtslage hinaus) auch diskutieren. Damen hoch!
Das "Frauengeld" hatte ich ja extra in Anführungszeichen gesetzt, weil ich mich hier tatsächlich auf Deine Fundstücke bezog ;). Zum Thema selbst kann ich natürlich nur beobachtend feststellen, dass es durchaus nicht wenige Beamte im Forum nebenan gibt, die an der vollständigen Alimentation der 4k-Familie festhalten und die Anrechnung eines Partnereinkommens rigoros ablehnen. Hier haben sich aber in den letzten Jahrzehnten doch erhebliche Veränderungen im Ehe- und Familienbild ergeben, die sicher final auch in der Besoldung zum tragen kommen sollten.
Zu den Kindern: Richtig, die ersten 2 Kinder sind "Privatsache", beim dritten Kind sieht es dann anders aus, aber das müssen wir hier nicht beleuchten.
Jetzt ist es aber grundsätzlich so, dass Kinder tatsächlich einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Gerade bei Einkommen unterhalb des Medians kann man diese Kosten nur bedingt aus eigener Kraft tragen, weshalb 20% der in Deutschland lebenden Kinder armutsgefährdet sind - Ich finde, das ist für ein "reiches Land" eine erschreckend hohe Quote. Hier könnte und müsste man jetzt tiefer forschen, in welchem Rahmen sich die finanzielle Belastung durch Kinder im Laufe der Zeit entwickelt hat und, und, und ... es bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass der Gegenwert der LEISTUNG eines aktuellen Arbeitnehmers oder auch eines aktuellen Beamten sich oft nicht dazu eignet, eine 4k-Familie zu ernähren. Wenn wir an diesem Punkt aber nur "stupide" den Gegenwert der LEISTUNG (also den Sold) des kleinsten Beamten in der Art anheben, dass für ihn der Unterhalt der 4k-Familie aus möglich wird, dann verliert eben jene Amtsangemessenheit u.U. in dramatischer Weise die Relation zu gleichwertigen Tätigkeiten in der pW. Zum Regime der Sozialleistungen, auf die ihr als Beamte keinen Zugriff habt, möchte ich mich nur insoweit äußern, als dass ich es beschämend finde, in welcher Weise sich vornehmlich linke Protagonisten dafür feiern, die Armut durch Ausweitung ebensolcher Transfers zu bekämpfen. Das ist in meinen Augen unwürdig. Wenn wir schon umverteilen wollen, dann bitte nicht aus der Mitte nach unten. Daher die Idee, die Finanzierung von Kindern über ein deutlich höheres Kindergeld zu ermöglichen. Das Kindergeld ist ja keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne - hierauf haben alle Eltern einen Anspruch.
Daher mein Wunsch, neben der formalen, juristischen Konstruktion der monetären Manifestation der Amtsangemessenheit auch die Relation zur Welt der nicht verbeamteten Menschen nicht zu verlieren. Es läuft gerade nicht so rund im Lande - das gilt ein Stück weit für uns alle.
NelsonMuntz:
Kleiner Edit zu oben: Es sollte natürlich Daumen hoch im ersten Absatz lauten ;)
KlammeKassen:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.10.2024 14:59 ---Wenn nun all diese zusätzlichen Leistungen Bestandteil der regulären Besoldung werden, steigen logischerweise auch die Pensionsansprüche.
Kein so schlechter Deal für die verbeamteten Kollegen.
Also nehmen wir mal die im Raum stehenden +30% Erhöhung der Besoldung und auch noch die höheren Pensionen.............. läuft.
--- End quote ---
Bitte beachten: Dies muss zu Einsparungen führen an anderer Stelle; also Tarifrunden dann mehrere Jahre Nullrunden. Ver.di "Wir haben für eure verbeamteten Kollegen dafür das beste Ergebnis aller Zeiten herausgeholt. Daher sind wir stolz auf euch."
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