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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 12:46 ---Gegen diese Mathematik kannst du leider nicht machen.

--- End quote ---

Relevant ist lediglich die Unterscheidung in leistungsbezogene und leistungslose Besoldungsbestandteile, wobei letztere in der Höhe begrenzt sind (um die Ämterwertigkeit sicherzustellen).

Sowohl 1996 als auch 2024 wurde dieses Kriterium im Bund (wie dargelegt) einwandfrei eingehalten.



--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 12:46 ---Und das Skurrile Denken, dass die Wertigkeit eine Dienstposten - nach deiner Interpretation des GGs - von der Höhe des Kindergeldes abhängt, hast du damit auch noch nicht erklärt.

--- End quote ---

Ich hatte dir bereits vorgerechnet, dass sich auch bei einer signifikanten Erhöhung des Kindergeldes nur geringe Auswirkungen auf die verfassungsgemäß geschuldete Besoldung eines Single-Beamten ergeben.

Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2024 13:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 12:46 ---Gegen diese Mathematik kannst du leider nicht machen.

--- End quote ---

Relevant ist lediglich die Unterscheidung in leistungsbezogene und leistungslose Besoldungsbestandteile, wobei letztere in der Höhe begrenzt sind (um die Ämterwertigkeit sicherzustellen).

Sowohl 1996 als auch 2024 wurde dieses Kriterium im Bund (wie dargelegt) einwandfrei eingehalten.



--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 12:46 ---Und das Skurrile Denken, dass die Wertigkeit eine Dienstposten - nach deiner Interpretation des GGs - von der Höhe des Kindergeldes abhängt, hast du damit auch noch nicht erklärt.

--- End quote ---

Ich hatte dir bereits vorgerechnet, dass sich auch bei einer signifikanten Erhöhung des Kindergeldes nur geringe Auswirkungen auf die verfassungsgemäß geschuldete Besoldung eines Single-Beamten ergeben.

--- End quote ---
Fehlerhaft vorgerechnet, ja.
So wie ich dir vorgerechnet habe, dass durch eine Erhöhung des Kindergeldes die Erhöhung der Mindestbesoldung signifikant weniger stark ausfallen muss.
Um 2 Euro geringer pro Euro Kindergelderhöhung.
Einfache Mathematik.
Und dadurch ist die Wertigkeit eines Amtes (also die Grundbesoldung) vom Kindergeld abhängig.

Schon spannend, diese These.



--- Zitat ---Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?

--- End quote ---
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 14:27 ---Fehlerhaft vorgerechnet, ja.

--- End quote ---

Nope, nix fehlerhaft.



--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 14:27 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2024 13:30 ---Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?

--- End quote ---
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

--- End quote ---

Du bist wirklich putzig.

Es gibt also in deinen Augen eine Partei, die das Kindergeld für ALLE Kinder beispielsweise verdreifachen würde, nur um gegebenenfalls einen Tick einfacher zur verfassungsgemäßen Besoldung von gerade mal rund 1,8 Millionen Beamten zurückkehren zu können (darüber hinaus wäre der Effekt wie dargelegt signifikant kleiner als in deinen Wunschträumen).

Daher nochmals die Frage: Welche Partei soll das bitte sein (und zwar nicht in Taka-Tuka-Land, sondern im Deutschland des Jahres 2024)?

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2024 15:03 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 14:27 ---Fehlerhaft vorgerechnet, ja.

--- End quote ---

Nope, nix fehlerhaft.



--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 14:27 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2024 13:30 ---Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?

--- End quote ---
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

--- End quote ---

Du bist wirklich putzig.

Es gibt also in deinen Augen eine Partei, die das Kindergeld für ALLE Kinder beispielsweise verdreifachen würde, nur um gegebenenfalls einen Tick einfacher zur verfassungsgemäßen Besoldung von gerade mal rund 1,8 Millionen Beamten zurückkehren zu können (darüber hinaus wäre der Effekt wie dargelegt signifikant kleiner als in deinen Wunschträumen).

Daher nochmals die Frage: Welche Partei soll das bitte sein (und zwar nicht in Taka-Tuka-Land, sondern im Deutschland des Jahres 2024)?

--- End quote ---
Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

Und zum anderen gibt es schon Gesetzesentwürfe, die in diese Richtung gehen und die nur noch bisserl erweitert werden müssten um eine bedingungslose Kindergrundsicherung zu erreichen.
Also BRD und nichts Taka.

Und zum Dritten geht es da überhaupt nicht um die Beamten, sondern um die Kinder und das die Beamtengrundbesoldung dann geringer erhöht werden muss, ist nur eine Nebeneffekt, der für Frieden sorgt
a) zwischen Tarifangestellten und Beamten
und b) würde Zeitgleich auch die Diskussion bzgl. Arbeiten lohnt nicht mehr weil Bürgergeld ist mehr vernichten.

Ich schaue da halt auch mal ein bisserl mehr nach links und rechts und oben und unten.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 15:21 ---Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

--- End quote ---

1.) WENN tatsächlich eine Art Kindergrundsicherung eingeführt werden sollte (wovon unter einem baldigen Kanzler Merz ja nun wirklich nicht auszugehen ist!), würde diese im nächsten Jahr je nach Alter maximal zwischen 530 € und 636 € betragen (Quelle siehe unten).

2.) Ohne detaillierter recherchiert zu haben, bin ich sehr skeptisch, ob Beamte diesen Wert überhaupt in voller Höhe bekämen, da er ja anscheinend aus einem "Garantiebetrag" und einen "Zusatzbetrag" zusammengesetzt werden sollte.

3.) Aber selbst wenn Beamte also zwischen maximal 530 € und 636 € pro Kind bekämen, dürfte der zusätzliche Kinderzuschlag für Beamte, wenn überhaupt (auch hier wäre ich wiederum sehr skeptisch, da vermutlich bereits eine Besserstellung von Beamtenkindern "drohen" würde), 15% davon, also zwischen maximal 80 € und 95 € betragen.

4.) Somit wären wir also im alleroptimistischsten Fall bei einem Gesamtwert zwischen 610 € und 731 € (INKLUSIVE maximalem Beamten-Kinderzuschlag!).

5.) Ich hatte dir detailliert vorgerechnet, dass ein Gesamtwert in Höhe von 700 € pro Kind nur eine relativ geringe Auswirkung auf die verfassungsgemäß geschuldete Mindestbesoldung eines Single-Beamten hätte. Die durchgeführte Rechnung gilt selbstverständlich in nahezu identischer Form für die obige Spanne von (maximal!) 610 € bis 731 €.


Quelle zur Kindergrundsicherung:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergrundsicherung/fragen-und-antworten-zur-kindergrundsicherung-230378


--- Zitat ---Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 lässt sich heute noch nicht exakt vorhersagen. Sie hängt unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung ab und von der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zur Neudefinition des Existenzminimums von Kindern. Schreibt man die heutigen Werte beispielsweise mit 15 Prozent fort, können die Kinder je nach Altersstufe ab 2025 wahrscheinlich bis zu 530 Euro (0 bis 5 Jahre), 555 Euro (6 bis 13 Jahre) beziehungsweise 636 Euro (14 bis 17 Jahre) erhalten.
--- End quote ---

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