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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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wurmlie:

--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

--- End quote ---

Meine Frau ist Beamtin, und wir haben zwei Kinder. Die Kinder sind jeweils für knapp 50 € in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, während der Beitrag meiner Frau etwa 170 € beträgt.

Da wir im Rheinland leben, wo der Mietspiegel der Stufe 4 entspricht, erhält sie folgende Zuschläge:

Familienzuschlag für Ehepartner: 147,18 €
Familienzuschlag für das 1. Kind (Mietenstufe IV): 305,50 €
Familienzuschlag für das 2. Kind (Mietenstufe IV): 597,98 €
Strukturzulage LfbGr. 1: 82,24 €
Damit ergibt sich für sie als Beamtin, verheiratet mit zwei Kindern, ein zusätzlicher Betrag von über 1.000 €. Ein unverheirateter Beamter erhält diesen Zuschlag übrigens nicht. Sie verdient in ihrer Besoldungsgruppe A8 fast so viel wie ich mit meiner Entgeltgruppe EG12, und das bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche.

Ein Hinweis zum Thema Beamtenlaufbahn: Diesen Zuschlag gibt es erst seit etwa einem Jahr. Zudem genießt der Beamtenstatus einige zusätzliche Vorteile, wie beispielsweise 100 % Lohnfortzahlung bei Kinderkrankentagen. Krankheitstage werden als Werktage gezählt und nicht, wie bei Angestellten, als Kalendertage. Die Beihilfe in Kombination mit der PKV deckt zudem umfassende Kosten, wie etwa für Zahnersatz bei bis zu elf Zähnen. -_-"

Und das wobei heutzutage viele Angestelle, genau die selbe identische Tätigkeit ausüben.

MoinMoin:
Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

wurmlie:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.

MoinMoin:

--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

--- End quote ---

Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.

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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.

--- End quote ---
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

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Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)

Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.

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