Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
EinMann:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 15:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)
Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.
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Der eine wird alimentiert, weil er DA ist und der andere bekommt Geld gegen Arbeit.
(so in der Theorie)
Der eine hat auch Feierabend, wenn Feierabend ist und der Beamte ist rund um die Uhr Beamter und zum im Zweifel zum Dienst verpflichtet.
wobei letzteres auch nicht mehr so oft praktiziert wird.
Organisator:
--- Zitat von: EinMann am 04.09.2024 15:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.
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haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.
MoinMoin:
--- Zitat von: EinMann am 04.09.2024 15:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
--- End quote ---
Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.
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Und? was willst du damit sagen?
Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.
Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
Wenn man das falsch findet, dann muss man das Grundgesetz reformieren, speziell die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die damit verbundene Alimentierung der Beamten reformieren.
Umlauf:
Der Beamte im Bund macht die ersten 5 Überstunden für Lau, der Tb für Geld oder Freizeit.
Nur um mal einen Brocken reinzuwerfen.
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