Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 04.09.2024 16:32 ---haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.
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Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).
Ramirez:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 17:00 ---...
Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.
Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
...
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An sich ja nachvollziehbar richtig, nur tatsächlich ist eine verhandelte Lohnzahlung, auf Höhe der Elternbeamtenbesoldung, im ÖD zu 99% schlicht nicht möglich.
Schlimmer ist aber das Signal. Das Gericht urteilt praktisch Schwarz auf Weiß, das man sich in Deutschland Kinder kaum leisten kann, wenn man vom Ertrag eines Lohnverhältnisses lebt.
- Gar nicht Arbeiten und Kinder oder
- Arbeiten aber wenig bis gar keine Kinder
ist die gestellte Wahl, und die wird leider auch immer öfter so getroffen.
MoinMoin:
Nein, das hat das Gericht nicht geurteilt.
Sie haben geurteilt, dass ein Beamter mit Kinder nicht schlechter gestellt werden darf, als ein Lohnempfänger mit Bürgeldaufstockung.
Stufenhopser:
--- Zitat von: UNameIT am 04.09.2024 08:34 --- Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....
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Selbst bei Grundschullehrern geht der Trend in Richtung A13 , siehe hier: https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/besoldung-wo-verdienen-lehrkraefte-a-13-und-wo-a-12
Das ca. 40jährige Lehrerehepaar in NRW mit 3 Kindern dürfte mindestens 9k Netto inkl. der 750,- Kindergeld haben.
EinMann:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 17:00 ---
--- Zitat von: EinMann am 04.09.2024 15:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.
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Und? was willst du damit sagen?
Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.
Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
Wenn man das falsch findet, dann muss man das Grundgesetz reformieren, speziell die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die damit verbundene Alimentierung der Beamten reformieren.
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Was ich sagen will steht im Eröffnungspost; die Gewerkschaften, politisch fest in einer Richtung verortet, sind sich nie zu Schade ihre Kampfbegriffe "Solidarität", "zusammenstehen", "gleiches Geld für gleiche Arbeit" etc. bei allem möglichen in den Ring zu werfen. Nur die äußerst unterschiedliche Bezahlung von Angestellten und Beamten mit Kindern wird überhaupt nicht thematisiert.
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